Vollmacht für die Kfz-Zulassung: Auto durch Dritte anmelden
Sie müssen nicht selbst zur Zulassungsstelle. Mit einer schriftlichen Vollmacht erledigt ein Zulassungsdienst oder eine Vertrauensperson die komplette Zulassung in Ihrem Namen – ohne Termin, ohne Wartezeit.
Wann brauche ich eine Vollmacht?
Immer wenn nicht der Fahrzeughalter selbst bei der Zulassungsstelle erscheint. Ob Zulassungsdienst, Autohaus, Familienmitglied oder Kollege – wer den Vorgang für Sie übernimmt, braucht Ihre schriftliche Vollmacht plus eine Ausweiskopie.
Was muss in der Vollmacht stehen?
Name und Anschrift des Halters (Vollmachtgeber), Name des Bevollmächtigten, das Fahrzeug (Fahrzeug-Identnummer und ggf. Kennzeichen), die Art des Vorgangs (Anmeldung, Ummeldung, Halterwechsel oder Abmeldung) sowie Ort, Datum und Ihre Unterschrift.
Muss die Vollmacht notariell beglaubigt sein?
Nein. Für die Kfz-Zulassung genügt eine einfache schriftliche Vollmacht mit Unterschrift. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich – die Zulassungsstelle braucht zusätzlich nur eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
Vollmacht für die Online-Zulassung (i-Kfz)
Auch online läuft der Vorgang über eine Vollmacht: Sie laden Ihre Dokumente hoch, wir handeln als bevollmächtigter KBA-Großkunde in Ihrem Namen. Die freigelegten Sicherheitscodes autorisieren die Umschreibung – Ihre Kennzeichen kommen per Post.
Vollmacht ausfüllen – wir übernehmen den Rest
Sie müssen kein Formular suchen: Im Ablauf erzeugen wir die passende Vollmacht mit Ihren Daten vorausgefüllt. Sie unterschreiben, fotografieren sie mit dem Ausweis – fertig.
Zulassung per Vollmacht starten
Wir erledigen Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung in Ihrem Namen – ohne Behördengang.