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Vollmacht für die Kfz-Zulassung: Muster als PDF und wann sie nötig ist

Eine Zulassungsvollmacht ist eine schriftliche Erklärung, mit der Sie eine andere Person oder einen Zulassungsdienst beauftragen, Ihre Kfz-Zulassung bei der Behörde in Ihrem Namen zu erledigen.

Zuletzt aktualisiert:

Für einen Auftrag an uns brauchen Sie das Muster nicht; dort entsteht die Vollmacht im Ablauf.

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Kurz erklärt

Für die Kfz-Zulassung durch eine andere Person, also die An- oder Ummeldung, wird in der Regel eine schriftliche Vollmacht benötigt.

  • Bei der Abmeldung gilt eine Besonderheit: Wer die nach § 16 Absatz 1 FZV erforderlichen Unterlagen und Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde vorlegt, gilt als bevollmächtigt.
  • Bei unserem Service unterschreiben Sie die im Auftrag erstellte Vollmacht digital.

Wann brauche ich eine Vollmacht?

Immer wenn nicht der Fahrzeughalter selbst bei der Zulassungsstelle erscheint, muss die handelnde Person zeigen, dass sie für Sie handeln darf.

  • Für die An- oder Ummeldung ist dafür in der Regel eine schriftliche Vollmacht plus eine Ausweiskopie nötig, ob Zulassungsdienst, Autohaus, Familienmitglied oder Kollege.
  • Bei der Abmeldung gilt eine Besonderheit: Wer die nach § 16 Absatz 1 FZV erforderlichen Unterlagen und Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde vorlegt, gilt als bevollmächtigt, die Außerbetriebsetzung zu beantragen.
  • Eine gesonderte schriftliche Vollmacht schreibt die Verordnung dafür nicht vor.

Quelle: § 16 Absatz 1 FZV, Außerbetriebsetzung (gesetze-im-internet.de)

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Vollmacht für Kfz-Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung: was jeweils gilt

Ob eine Vollmacht nötig ist, hängt vom Vorgang ab. Für das Auto anmelden oder ummelden durch eine andere Person verlangen die Zulassungsstellen sie regelmäßig, für die Abmeldung sieht die Verordnung eine Ausnahme vor:

VorgangVollmacht nötig?Was zusätzlich verlangt wird
Kfz-Anmeldung (Neuzulassung, Wiederzulassung)Ja, schriftlich und vom Halter unterschriebenAusweisdokument des Halters, eVB-Nummer und das vom Halter unterschriebene SEPA-Mandat
Kfz-Ummeldung und HalterwechselJa, schriftlich und vom Halter unterschriebenDieselben Unterlagen, dazu die bisherigen Fahrzeugpapiere
AbmeldungNein, wer Fahrzeugschein und Kennzeichen vorlegt, gilt als bevollmächtigtZulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen
Zulassung auf Ehepartner oder KindJa, auch zwischen EheleutenBei Minderjährigen das Einverständnis der Sorgeberechtigten

Die Einzelheiten legt jede Behörde selbst fest. Die Beispiele in diesem Ratgeber stammen aus Köln, Berlin, Hamburg, München und Dortmund.

Was muss in der Vollmacht stehen?

Name und Anschrift des Halters (Vollmachtgeber), Name des Bevollmächtigten, das Fahrzeug (Fahrzeug-Identnummer und ggf. Kennzeichen), die Art des Vorgangs (Anmeldung, Ummeldung, Halterwechsel oder Abmeldung) sowie Ort, Datum und Ihre Unterschrift.

Muster zum Ausdrucken: Vollmacht zur Kfz-Zulassung (PDF, eine Seite)

Prüfen Sie vorab, ob Ihre Zulassungsstelle eigene Vordrucke verlangt.

Kein Drucker zur Hand? Dann schreiben Sie die sieben Punkte des Musters von Hand ab: Vollmachtgeber, bevollmächtigte Person, Fahrzeug, Vorgang, Erklärung, Datenschutzhinweis sowie Ort, Datum und beide Unterschriften. Für einen Auftrag an uns brauchen Sie das Muster nicht; dort entsteht die Vollmacht im Ablauf.

Vollmacht für die Zulassungsstelle ausfüllen: Schritt für Schritt

Die Vollmacht für die Zulassungsstelle ist formlos, ein Vordruck macht es aber einfacher. Viele Behörden bieten einen eigenen an, zum Beispiel München und Dortmund. So füllen Sie unser Muster oder den Vordruck Ihrer Behörde aus:

  1. Muster als PDF herunterladen und ausdrucken.
  2. Halter eintragen: Name, Vorname und Anschrift der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird.
  3. Bevollmächtigte Person eintragen: Name und Vorname der Person, die zur Zulassungsstelle geht.
  4. Fahrzeug und Vorgang angeben: Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder Kennzeichen und ob es um Anmeldung, Ummeldung, Halterwechsel oder Abmeldung geht.
  5. Ort und Datum ergänzen und als Halter eigenhändig unterschreiben.
  6. Ausweisdokument des Halters beilegen und das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer selbst unterschreiben, die bevollmächtigte Person darf das nicht.

Muss die Vollmacht notariell beglaubigt sein?

Nein.

  • Für die Kfz-Zulassung genügt eine einfache schriftliche Vollmacht mit Unterschrift; die Stadt Köln und das Service-Portal Berlin sprechen ausdrücklich von einer formlosen Vollmacht.
  • Zusätzlich verlangt die Zulassungsbehörde ein Ausweisdokument des Halters.
  • Ob dafür eine Kopie reicht, hängt von der zuständigen Behörde ab, mehr dazu im Abschnitt zu den Unterlagen.
  • Berlin verzichtet auf das Ausweisdokument des Vollmachtgebers nur bei einer notariell errichteten Vollmacht.

Welche Unterlagen bringt die bevollmächtigte Person mit?

Die Vollmacht allein genügt nicht. Je nach Behörde werden unter anderem folgende Unterlagen verlangt:

  • Die schriftliche Vollmacht, vom Halter unterschrieben.
  • Den eigenen Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person; München verlangt ihn ausdrücklich im Original.
  • Ein Ausweisdokument des Halters: Der Münchner und der Dortmunder Vordruck lassen ausdrücklich eine Kopie zu, die Hamburger Kundeninformation verlangt regelmäßig eine Farbkopie, Köln verlangt Personalausweise und Pässe grundsätzlich im Original. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Behörde nach.
  • Bei einem Reisepass statt Personalausweis zusätzlich eine Meldebestätigung; Hamburg verlangt sie für beide Personen.
  • Für eine An- oder Ummeldung außerdem je nach Vorgang die Fahrzeugpapiere, die eVB-Nummer und das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.

Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung?

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Was muss auf der Ausweiskopie des Halters lesbar sein?

Der Landesbetrieb Verkehr Hamburg nennt sechs Angaben, die auf der Kopie erkennbar bleiben müssen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Gültigkeitsdatum und Unterschrift. Alle übrigen Angaben dürfen Sie schwärzen. Wer ohne Rücksprache weitere Daten schwärzt, riskiert, dass die Kopie nicht akzeptiert wird. Andere Behörden können eigene Vorgaben haben.

Quelle: Landesbetrieb Verkehr Hamburg, Vollmacht für Fahrzeugzulassungen mit Kundeninformation Z 03/2020 zu Ausweiskopien (PDF, abgerufen am 27. September 2026)

Darf die bevollmächtigte Person das SEPA-Mandat unterschreiben?

Nein.

  • Das Mandat unterschreiben der Kontoinhaber und, falls Kontoinhaber und Halter nicht identisch sind, der Halter.
  • Die Stadt Köln verlangt ausdrücklich beide Unterschriften, der Dortmunder Vordruck auch dann, wenn Kontoinhaber und Halter dieselbe Person sind, und er schließt eine Vollmacht zur Unterschrift auf dem SEPA-Mandat ausdrücklich aus.
  • Bei einem steuerpflichtigen Fahrzeug ist das SEPA-Lastschriftmandat grundsätzlich Voraussetzung der Zulassung (§ 13 Absatz 1 KraftStG); Ausnahmen sind gesetzlich vorgesehen, insbesondere bei einer Steuerbefreiung, etwa für reine Elektrofahrzeuge im Befreiungszeitraum nach § 3d KraftStG.

Ehepartner, Minderjährige und Firmen

Für drei Fälle geben die Behörden eigene Hinweise:

  • Ehepartner: Auch zwischen Eheleuten ist eine Vollmacht erforderlich, so ausdrücklich die Stadt Köln.
  • Minderjährige: Bei einer Zulassung auf ein minderjähriges Kind erklären die Sorgeberechtigten oder der Vormund ihr Einverständnis und legen ihre Ausweise bei, so der Münchner Vordruck. In Berlin sind Zulassungen und Umschreibungen auf Minderjährige online nicht möglich.
  • Firmen: Berlin verlangt den Auszug aus dem Handelsregister und die Gewerbeanmeldung im Original oder in beglaubigter Kopie sowie die Ausweise der vertretungsberechtigten Personen. Die Stadt Köln erkennt Handelsregisterauszüge auch als Fotokopie an.

Vollmacht für die Online-Zulassung (i-Kfz)

Auch online läuft der Vorgang über eine Vollmacht: Sie laden Ihre Dokumente hoch, wir handeln als bevollmächtigter Zulassungsdienst in Ihrem Namen. Die freigelegten Sicherheitscodes autorisieren die Umschreibung, Ihre Kennzeichen kommen per Post.

Vollmacht ausfüllen, wir übernehmen den Rest

Sie müssen kein Formular suchen: Im Ablauf erzeugen wir die passende Vollmacht mit Ihren Daten vorausgefüllt. Sie unterschreiben digital, fertig.

Was kostet die Kfz-Zulassung mit Vollmacht?

Die Vollmacht selbst kostet nichts, sie muss auch nicht beglaubigt werden.

  • Kosten entstehen durch den Vorgang: Die Gebührenordnung nennt für die Zulassung eine Grundgebühr von 30,00 Euro bei der Zulassungsstelle und 12,80 Euro im internetbasierten Verfahren, dazu kommen je nach Fall Kennzeichen und Plaketten.
  • Wer einen Zulassungsdienst bevollmächtigt, zahlt zusätzlich dessen Servicegebühr.
  • Bei uns kostet die Anmeldung ab 89,99 Euro, der Halterwechsel ab 89,99 Euro und die Abmeldung 19,49 Euro.

Kfz-Zulassung Kosten: was Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung kosten

Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage, Gebühren-Nr. 221.1 und 221.1.1 (gesetze-im-internet.de)

Vollmacht zum Auto abmelden

Für die Abmeldung braucht es keine gesonderte Form: Legt ein Dritter alle nach § 16 Absatz 1 FZV erforderlichen Unterlagen vor, also die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen zur Entstempelung, gilt er als vom Halter bevollmächtigt, die Außerbetriebsetzung zu beantragen. Bei unserer Online-Abmeldung geben Sie die Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Kennzeichen ein, ohne Termin; eine Vollmacht unterschreiben Sie dafür nicht.

Auto abmelden: online und ohne Behördengang

Quelle: § 16 Absatz 1 FZV, Außerbetriebsetzung (gesetze-im-internet.de)

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto mit einer Vollmacht zulassen lassen?

Für die An- oder Ummeldung ja: Mit einer unterschriebenen Vollmacht erledigt ein Dritter, etwa ein Zulassungsdienst, den Vorgang vollständig für Sie.

  • Bei der Abmeldung gilt § 16 Absatz 1 FZV: Wer die erforderlichen Unterlagen und die Kennzeichen vorlegt, gilt bereits als bevollmächtigt.
  • Persönlich zum Amt müssen Sie in keinem der beiden Fälle.

Was muss in der Kfz-Vollmacht stehen?

Name und Anschrift von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, die Fahrzeugdaten (FIN bzw. Kennzeichen), der Vorgang sowie Ort, Datum und Unterschrift. Bei uns wird die Vollmacht automatisch korrekt erstellt.

Braucht der Bevollmächtigte meinen Ausweis?

Für die An- oder Ummeldung ja: Das Amt verlangt Ihren Personalausweis oder Reisepass zusammen mit der Vollmacht. Bei der Abmeldung genügen die nach § 16 Absatz 1 FZV vorgelegten Unterlagen und Kennzeichen. Bei uns legitimieren Sie sich digital mit dem Ausweis (Verimi).

Was kostet die Zulassung per Vollmacht bei einem Dienstleister?

Bei uns: Anmeldung ab 89,99 €, Halterwechsel ab 89,99 €, Abmeldung 19,49 €, amtliche Gebühren und Servicegebühr getrennt ausgewiesen.

Brauchen Ehepartner eine Vollmacht?

Ja. Auch zwischen Eheleuten ist eine Vollmacht des Halters erforderlich, so ausdrücklich die Stadt Köln.

Reicht eine Kopie meines Ausweises?

Das legt Ihre Zulassungsbehörde fest. Der Münchner und der Dortmunder Vordruck lassen eine Kopie zu; die Hamburger Kundeninformation verlangt regelmäßig eine Farbkopie und bei einem Reisepass eine Meldebestätigung. Köln verlangt Ausweise grundsätzlich im Original.

Darf der Bevollmächtigte das SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben?

Nein. Das Mandat für die Kfz-Steuer unterschreiben der Kontoinhaber und, falls Kontoinhaber und Halter nicht identisch sind, der Halter selbst (Zoll, Formular 032021).

Brauche ich für die Kfz-Anmeldung eine Vollmacht?

Nur wenn eine andere Person das Auto für Sie anmelden soll. Dann verlangt die Zulassungsstelle eine schriftliche, von Ihnen unterschriebene Vollmacht und ein Ausweisdokument von Ihnen.

Kann jemand anderes mein Auto mit Vollmacht ummelden?

Ja. Für die Kfz-Ummeldung gilt dasselbe wie für die Anmeldung: schriftliche Vollmacht des Halters, Ausweisdokument und die Fahrzeugpapiere. Das SEPA-Mandat unterschreiben Sie selbst.

Welche Vollmacht akzeptiert die Zulassungsstelle?

Eine einfache schriftliche Vollmacht mit Ihrer Unterschrift genügt, die Stadt Köln und das Service-Portal Berlin sprechen von einer formlosen Vollmacht. Viele Behörden stellen einen eigenen Vordruck bereit.

Kostet die Vollmacht für die Kfz-Zulassung etwas?

Nein. Die Vollmacht ist formlos und muss nicht beglaubigt werden. Kosten entstehen nur für die Zulassung selbst und, falls Sie einen Dienst beauftragen, für dessen Service.

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Wir erledigen Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung in Ihrem Namen, ohne Behördengang. Anmeldung ab 89,99 €, Abmeldung 19,49 €.

Den Begriff Vollmacht erklärt das Glossar Kfz-Zulassung in wenigen Sätzen.

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Die Übermittlung an die Zulassungsbehörde erfolgt über unseren Partner Sunstone UG, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registriert.