Kfz online abmelden: alle Zulassungsbehörden in Deutschland
Die Abmeldung eines Fahrzeugs, amtlich Außerbetriebsetzung, lässt sich in Deutschland bei den meisten Ämtern vollständig online erledigen. Nur führt niemand die Dienste an einer Stelle zusammen: jede Behörde betreibt ihr eigenes Portal, oft bei wechselnden Dienstleistern, und viele Amtsseiten verlinken den Dienst gar nicht sichtbar.
Wir haben deshalb alle 399 Zulassungsbehörden aus dem amtlichen Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes genommen und den Online-Dienst jeder einzelnen im Browser aufgerufen. Bestätigt haben wir ihn nur dort, wo das Antragsformular für die Abmeldung tatsächlich erschien derzeit bei 384 Ämtern. Stand: .
Das Wichtigste in Kürze
Die Kfz-Abmeldung, amtlich Außerbetriebsetzung, ist in Deutschland bei den meisten Zulassungsbehörden vollständig online möglich. Voraussetzung ist die Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode, wie sie seit 2015 ausgegeben wird, dazu die Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten beider Kennzeichen. Wer diese Codes freilegt, kann die Abmeldung im i-Kfz-Portal seiner Behörde beantragen und die Gebühr online bezahlen. Die Bestätigung kommt digital oder per Post. Nach erfolgreicher Abmeldung enden Kfz-Steuer und Versicherungspflicht in der Regel automatisch, denn die Behörde meldet den Vorgang an Versicherung und Zollverwaltung weiter. Fehlen die Codes, etwa bei älteren Fahrzeugpapieren, bleibt der Weg über die Behörde vor Ort oder über einen bevollmächtigten Dienstleister, der die Unterlagen prüft und den Behördengang übernimmt. Wir haben alle 399 deutschen Zulassungsbehörden geprüft und verlinken hier für jedes Bundesland den direkten Weg zum passenden Online-Portal, mit Hinweisen, wo die Online-Abmeldung eingeschränkt oder gar nicht verfügbar ist. Die Gebührenangaben stammen aus dem Verwaltungsportal des Bundes.
Deregister a car in Germany (English guide), English walkthrough for expats. Abmeldung im Vergleich stellt die Wege gegenüber: selbst im Portal, beim Amt oder über einen Dienst.
Zuständig ist immer die Behörde, bei der das Fahrzeug zugelassen ist, nicht die an Ihrem heutigen Wohnort, falls Sie umgezogen sind, ohne umzumelden.
Nach Bundesland
Jede Landesseite listet alle Behörden des Landes mit Direktlink, Kennzeichen, Gebühr und, wo ein Amt den Dienst ausgesetzt hat, der Begründung im Wortlaut des Amtes.
- Baden-Württemberg44 / 44 online
- Bayern95 / 95 online
- Berlin1 / 1 online
- Brandenburg18 / 18 online
- Bremen1 / 2 online
- Hamburg1 / 1 online
- Hessen27 / 27 online
- Mecklenburg-Vorpommern6 / 8 online
- Niedersachsen42 / 45 online
- Nordrhein-Westfalen51 / 53 online
- Rheinland-Pfalz34 / 35 online
- Saarland6 / 6 online
- Sachsen12 / 13 online
- Sachsen-Anhalt9 / 14 online
- Schleswig-Holstein15 / 15 online
- Thüringen22 / 22 online
Für einzelne Städte im Ruhrgebiet, mit Adresse der Behörde, gemessenem Terminvorlauf und beiden Wegen: Auto abmelden in Dortmund, Auto abmelden in Duisburg, Auto abmelden im Kreis Recklinghausen (Gladbeck, Marl, Recklinghausen).
Kann ich mein Fahrzeug online abmelden? Der Schnellcheck
Drei Fragen entscheiden, ob die Außerbetriebsetzung im Portal der Zulassungsbehörde möglich ist. Alle drei lassen sich mit den Papieren und den Kennzeichenschildern in der Hand in einer Minute beantworten.
- 1. Wurde das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen, umgemeldet oder mit neuen Kennzeichen versehen?
Seit diesem Datum tragen Stempelplaketten und die Zulassungsbescheinigung Teil I verdeckte Sicherheitscodes. Ältere Plaketten bleiben gültig, haben aber keinen Code. Ohne Code kein Online-Weg.
Rechtsgrundlage: § 79 Abs. 6 FZV
- 2. Hat die Zulassungsbescheinigung Teil I ein verdecktes Feld mit der Aufschrift "Nur für internetbasierte Zulassungsverfahren freilegen"?
Unter diesem Feld liegt der siebenstellige Sicherheitscode des Fahrzeugscheins. Ist das Feld unversehrt, ist die Frage mit Ja beantwortet. Ist es bereits freigelegt, gilt das Dokument als entwertet.
Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 Satz 2 FZV, § 21 Abs. 2 Nr. 2 FZV
- 3. Sind auf beiden Kennzeichenschildern die Stempelplaketten mit dem Landeswappen vorhanden und unbeschädigt?
Unter dem Wappen sitzt je ein dreistelliger Sicherheitscode. Beide Codes werden im Antrag eingegeben. Fehlt ein Schild oder ist eine Plakette zerstört, endet der Online-Weg.
Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 3 Satz 3 FZV, § 24 Abs. 2 Nr. 2 FZV
Dreimal Ja? Dann ist die Online-Abmeldung bei 384 von 399 Zulassungsbehörden möglich, ohne Termin und ohne Ausweis-App. Bei einem Nein hilft der Ratgeber zu den Sicherheitscodes weiter, oder Sie lassen die Abmeldung über eine Vollmacht erledigen.
Rechtsgrundlage: § 24 Absatz 1 und 2 FZV. Stand der Behördenliste: .
Möchten Sie den Antrag selbst im Behördenportal stellen oder die Abmeldung beauftragen? Die offiziellen Portale finden Sie in der Übersicht nach Bundesland. Wenn Sie Unterstützung möchten, erfahren Sie hier, wie die Abmeldung über Zulassungsautomat funktioniert.
Was Sie für die Online-Abmeldung brauchen
Für die Abmeldung im Portal braucht es keine Ausweis-App und keine PIN. Das Portal prüft den Antrag allein über die Sicherheitscodes und holt die Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
- Sicherheitscode der Stempelplaketten
Auf beiden Kennzeichenschildern sitzt unter der Plakette ein verdeckter Code. Er wird freigerubbelt und eingegeben. Ist er unleserlich oder das Schild nicht mehr da, ist der Online-Weg zu Ende.
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
Ein weiterer verdeckter Code auf dem Fahrzeugschein. Auch dieser wird einmalig freigelegt.
- Bezahlmöglichkeit
Die Ämter rechnen die Gebühr direkt im Portal ab, je nach Land per Girocard-Verfahren, Kreditkarte oder PayPal.
Kann ich mein Auto in einer anderen Stadt abmelden?
Ja. Für die Abmeldung müssen Sie nicht zu der Zulassungsstelle, die Ihr Kennzeichen ausgegeben hat. Online über Zulassungsautomat spielt Ihr Aufenthaltsort keine Rolle: Sie starten den Auftrag von überall, und wir reichen ihn bei der zuständigen Behörde ein.
Was Sie in jedem Fall brauchen, sind die Sicherheitscodes der Fahrzeugpapiere und der Kennzeichenplaketten. Wo sie stehen, zeigt der Ratgeber zu den Sicherheitscodes.
Sonderfälle: Was online geht und was nicht
Die Tabelle nennt für jeden Fall die Regel und die Fundstelle in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Wo online nichts geht, steht der Weg, der bleibt.
| Fall | Online möglich? | Was gilt | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Fahrzeug ist finanziert, Teil II liegt bei der Bank | Ja | Für die Außerbetriebsetzung ist nur die Zulassungsbescheinigung Teil I vorzulegen, online ersetzt durch deren Sicherheitscode und die Codes der Stempelplaketten. Teil II wird nicht gebraucht. | § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FZV, § 24 Abs. 2 FZV |
| Zulassungsbescheinigung Teil II ist verloren | Ja | Die Abmeldung läuft ohne Teil II. Der Verlust ist der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen; eine neue Teil II gibt es erst nach Ablauf der Aufgebotsfrist. | § 24 Abs. 2 FZV, § 14 Abs. 5 Satz 2 bis 4 FZV |
| Zulassungsbescheinigung Teil I ist verloren | Nein | Ohne den Sicherheitscode des Fahrzeugscheins kann das Portal den Antrag nicht prüfen. Weg: Verlustanzeige und Abmeldung bei der Zulassungsbehörde, persönlich oder über eine bevollmächtigte Person. | § 24 Abs. 1 und 2 Nr. 3 FZV, § 13 Abs. 7 FZV |
| Ein Kennzeichenschild ist verloren oder gestohlen | Nein | Beide Plakettencodes sind Pflicht. Fehlt ein Schild, bleibt nur die Behörde vor Ort; bei Diebstahl zusätzlich die Anzeige bei der Polizei. | § 24 Abs. 2 Nr. 2 FZV |
| Papiere oder Plaketten von vor 2015 ohne Sicherheitscode | Nein | Plaketten, die vor dem 1. Januar 2015 aufgebracht wurden, bleiben gültig, tragen aber keinen Code. Ohne Code keine Online-Abmeldung. Weg: Zulassungsbehörde oder Vollmacht. | § 79 Abs. 6 FZV, § 24 Abs. 1 FZV |
| Eine andere Person meldet ab (Erbe, Angehörige, Käufer, Werkstatt) | Ja | Wer Teil I und die abgestempelten Schilder vorlegt, gilt als vom Halter bevollmächtigt. Online entfällt die Identifizierung der antragstellenden Person, sobald die Sicherheitscodes erfasst sind. | § 16 Abs. 1 Satz 2 FZV, § 24 Abs. 4 FZV |
| Nach der Abmeldung noch nach Hause fahren | Nur am selben Tag | Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sind mit dem bisherigen Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung erlaubt, wenn die Haftpflichtversicherung sie erfasst. Vorher bei der Versicherung nachfragen. | § 12 Abs. 4 Satz 2 FZV |
| Fahrzeug wurde verschrottet (Verwertungsnachweis liegt vor) | Ja | Statt der Vorlage werden Ausstellungsdatum und Betriebsnummer des Demontagebetriebs erfasst. Teil I und Teil II sind anschließend unverzüglich an die Zulassungsbehörde zu senden. | § 24 Abs. 3 FZV, § 17 Abs. 1 FZV |
| Wechselkennzeichen | Ja, mit Zusatzcode | Bleibt kein weiteres Fahrzeug zugelassen, ist zusätzlich der Code der Plakette des gemeinsamen Kennzeichenteils zu erfassen. | § 24 Abs. 2 Satz 2 FZV |
| Kennzeichen für später behalten | Ja | Das Kennzeichen kann für höchstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung reserviert werden, auch im Online-Antrag. | § 16 Abs. 1 Satz 5 FZV, § 24 Abs. 1 FZV |
| Firmenfahrzeug | Ja | Die Identifizierung entfällt bei der Außerbetriebsetzung auch für Unternehmen, sobald die Sicherheitscodes erfasst sind. Die Halterdaten holt das Portal aus dem Zentralen Fahrzeugregister. | § 24 Abs. 4 FZV |
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV 2023), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 4. September 2026 und 8. September 2026.
Steht in Ihrer Zeile ein Nein, übernehmen wir den Behördengang mit Vollmacht. Steht dort ein Ja, brauchen Sie dafür niemanden: Der Link zum Portal Ihrer Behörde steht oben in der Länderliste. Wer Dienstleister erwägt, findet alle Anbieter im Vergleich.
Wie wir geprüft haben
- Grundlage ist das Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (AV 1), Stand 07/2026, daraus stammen Bestand, Name, Anschrift und Unterscheidungszeichen jeder Behörde.
- Nennt das Verzeichnis nur die Rechtsform („LK“, „LRA“, „Zweckverband“), ergänzen wir den Kreisnamen und schreiben die Abkürzung aus. Anschrift und Unterscheidungszeichen bleiben unverändert; wo der amtliche Eintrag abgeschnitten ist, steht ein „…“.
- Jeder Link wurde in einem echten Browser geöffnet. Als bestätigt gilt er erst, wenn die Eingabefelder des Abmeldeantrags sichtbar waren, eine Startseite oder ein Servicekatalog reicht nicht.
- Meldet ein Amt öffentlich, dass es den Dienst ausgesetzt hat, steht das mit Zitat und Quelle in der Tabelle. Ohne belegbare Quelle steht dort keine Aussage über das Amt.
- Die Gebühren stammen aus dem Verwaltungsportal des Bundes (Leistung 99036026017000) und sind nur dort angegeben, wo ein eindeutiger Betrag veröffentlicht ist.
- Die Zuordnung der Postleitzahlen basiert auf openplzapi.org. Eine Postleitzahl kann zu mehreren Behörden gehören; die Suche zeigt dann alle.
- Zusätzlich haben wir unsere Liste mit der Übersicht der i-Kfz-Zulassungsbehörden des Kraftfahrt-Bundesamtes abgeglichen (dort ohne Datumsangabe, abgerufen am 4. September 2026). 28 Behörden, die dort noch ohne Vermerk geführt werden, hatten bei unserer Prüfung einen erreichbaren Online-Antrag; umgekehrt gab es keinen Fall.
- Ein bestätigter Link ist eine Momentaufnahme. Ämter schalten Portale für Wartung ab; wir prüfen die Liste regelmäßig nach und datieren sie.
Häufige Fragen
Muss ich einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren?
Für die Online-Abmeldung nicht: Sie läuft vollständig ohne Termin und ohne Behördengang, direkt im i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde, rund um die Uhr. Nur wer die Abmeldung persönlich vor Ort erledigen will, braucht je nach Amt einen Termin; manche Zulassungsstellen bedienen auch ohne Termin, dann meist mit Wartezeit.
Kann ich mein Auto komplett online abmelden?
Ja, ein Auto online abzumelden ist bei den meisten Zulassungsbehörden möglich. Voraussetzung sind die verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und auf den Stempelplaketten beider Kennzeichen. Fehlen die Codes oder sind sie unleserlich, bleibt der Weg über die Behörde vor Ort oder über einen bevollmächtigten Dienstleister.
Was kostet die Online-Abmeldung?
Die Gebühr für die reine Außerbetriebsetzung liegt bundesweit meist bei 2,10 €. Einzelne Ämter weisen abweichende Beträge aus; wo uns ein amtlich veröffentlichter Betrag vorliegt, steht er in der Tabelle beim jeweiligen Amt.
Brauche ich wirklich den Online-Ausweis?
Nein, nicht für die Abmeldung. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verzichtet bei der Außerbetriebsetzung auf die Identifizierung, sobald die Sicherheitscodes der beiden Stempelplaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I eingegeben sind (§ 24 Absatz 4 FZV). Anders bei Zulassung, Ummeldung und Halterwechsel: Dort ist die Identifizierung Pflicht (§ 20 FZV), zum Beispiel über die Online-Ausweisfunktion oder ein Bürgerkonto.
Kann ich mein Auto in einer anderen Stadt abmelden?
Ja. Für die Abmeldung müssen Sie nicht zu der Zulassungsstelle, die Ihr Kennzeichen ausgegeben hat. Online über Zulassungsautomat spielt Ihr Aufenthaltsort keine Rolle: Sie starten den Auftrag von überall, und wir reichen ihn bei der zuständigen Behörde ein. Was Sie in jedem Fall brauchen, sind die Sicherheitscodes der Fahrzeugpapiere und der Kennzeichenplaketten. Wo sie stehen, zeigt der Ratgeber zu den Sicherheitscodes.
Welche Zulassungsstelle ist zuständig?
Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Wohnorts (§ 75 Absatz 2 FZV); online über uns spielt der Ort keine Rolle.
Wie schnell ist die Abmeldung wirksam?
Die Außerbetriebsetzung wird mit der Bestätigung durch die Behörde wirksam. Versicherung und Kfz-Steuer enden zu diesem Zeitpunkt; das Fahrzeug darf danach nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegt werden.
Was passiert mit dem Kennzeichen?
Die Schilder werden mit der Außerbetriebsetzung entwertet. Wer das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung desselben Fahrzeugs behalten will, kann es bei der Zulassungsbehörde reservieren lassen, nach § 16 FZV für längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung.
Woher stammen die Daten auf dieser Seite?
Die Liste der Behörden stammt aus dem Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden des Kraftfahrt-Bundesamtes. Die Links haben wir automatisiert in einem echten Browser aufgerufen und nur dann als bestätigt markiert, wenn das Antragsformular tatsächlich erschien.
Wir sind ein privater Dienstleister und nicht die Zulassungsbehörde. Es besteht keine Verbindung zu den genannten Ämtern; maßgeblich ist ausschließlich das jeweilige amtliche Portal. Sie vertreten ein Amt und halten eine Angabe für falsch? Schreiben Sie uns, wir prüfen mit dem Beleg und korrigieren öffentlich.