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Kennzeichen prägen lassen: oder Wunschkennzeichen reservieren

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Abmelden und das Kennzeichen gleichzeitig reservieren

Wer sein Auto abmeldet und das Kennzeichen später wieder nutzen möchte, kann beides in einem Vorgang erledigen: Bei der Online-Abmeldung über Zulassungsautomat wählen Sie die Reservierung des bisherigen Kennzeichens einfach mit aus. Die Behörde hält das Kennzeichen dann für Sie fest; wie lange, regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Die Einzelheiten und die Frist stehen im Ratgeber zum Abmelden.

Jetzt online abmelden und Kennzeichen reservieren

Welche Kennzeichenschilder sind zulässig?

Ob Autoschild, Kfz-Schild oder Nummernschild: Gemeint ist immer das amtliche Kennzeichenschild. Ein Kennzeichenschild muss reflektierend sein, der Norm DIN 74069 entsprechen und auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit Registernummer tragen. Es darf nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und nicht zusätzlich mit Glas oder Folien abgedeckt werden. Form, Größe und Beschriftung richten sich nach Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung; die Maße stehen im Ratgeber „Kennzeichen-Größe“.

Wann ist das Kennzeichenschild gültig?

Gültig wird ein Schild erst mit der Stempelplakette: Die Zulassungsbehörde stempelt das Schild mit dem zugeteilten Kennzeichen ab. Die Plakette trägt das Landeswappen, den Namen der Zulassungsbehörde und einen verdeckten Sicherheitscode, der für die Online-Abmeldung freigelegt wird.

Was kostet die Reservierung eines Wunschkennzeichens?

Die Behörde berechnet für die Reservierung einer Erkennungsnummer 2,60 € und für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 € zusätzlich zur Zulassungsgebühr. Nach einer Abmeldung lässt sich das bisherige Kennzeichen für die Wiederzulassung desselben Fahrzeugs längstens zwölf Monate reservieren. Wie die Reservierung abläuft, steht im Ratgeber „Wunschkennzeichen reservieren“.

Häufige Fragen

Sind die Schilder überall gültig?

Ja. Wir prägen nach DIN 74069; die Schilder sind in ganz Deutschland zulassungsfähig.

Was kostet der Versand?

Nichts. Der Versand ist im Preis enthalten, bei einem Schild genauso wie bei dreien.

Warum brauche ich manchmal drei Schilder?

Zwei für das Fahrzeug, ein drittes zum Beispiel für den Fahrradträger oder als Ersatz.

Wie läuft die Reservierung ab?

Wir reservieren Ihr Wunschkennzeichen bei Ihrer Zulassungsstelle und schicken Ihnen die Reservierungsnummer. Die Amtsgebühr für die Reservierung geben wir unverändert weiter; sie wird bei der Zulassung auf die Gebühr angerechnet.

Reicht die Reservierung für die Zulassung?

Die Reservierung sichert Ihnen das Kennzeichen. Die Zulassung selbst ist ein eigener Vorgang, den können Sie ebenfalls bei uns online beauftragen.

Wie ist ein Kennzeichen aufgebaut?

Aus dem Unterscheidungszeichen der Zulassungsbehörde, ein bis zwei Buchstaben und einer bis vier Ziffern, innerhalb der zulässigen Kennzeichenlänge. Die Buchstaben und Zahlen nach dem Unterscheidungszeichen können Sie frei wählen, sofern die Kombination noch verfügbar ist.

Welche Buchstabenkombinationen sind nicht erlaubt?

Aus historischen Gründen sind die Kombinationen HJ, KZ, SS, SA und NS verboten, dazu vergleichbare. Die Kombination muss außerdem zum Zeitpunkt der Reservierung bzw. Zuteilung noch frei sein.

Welche Norm erfüllen die Schilder?

Alle unsere Schilder sind nach DIN 74069 geprägt und haben das Standardmaß 520 × 110 mm. Damit erfüllen sie die gleiche Norm, die deutsche Zulassungsstellen voraussetzen.

Was muss ein Kennzeichen erfüllen, damit es bei der Zulassung anerkannt wird?

Ein Kfz-Kennzeichen ist mehr als ein Stück Blech: Es muss nach DIN 74069 geprägt sein, das richtige Unterscheidungszeichen tragen und das Standardformat einhalten, damit es bei der Zulassung anerkannt wird.

Ist der Schilderpreis eine amtliche Gebühr?

Nein. Die Schilderherstellung ist keine amtliche Gebühr, sondern ein Marktpreis; die offizielle Gebührenliste weist für Kennzeichenschilder ausdrücklich keine amtlichen Preise aus. Unser Preis ist der Preis für die Herstellung der Schilder und vollständig getrennt von amtlichen Gebühren.

Wie bekomme ich meine geprägten Schilder?

Wir prägen Ihre Schilder nach DIN 74069 und schicken sie Ihnen nach Abschluss der Bestellung per Post zu.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen erlaubt Fahrten für Probefahrt, Überführung oder zur Hauptuntersuchung, gültig für maximal fünf Tage.

Wofür brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Für Probefahrten, die Überführung eines gekauften Fahrzeugs in eine andere Stadt oder die Fahrt zur Hauptuntersuchung (TÜV). Es ist ab Zuteilung maximal fünf Tage gültig.

Welche Unterlagen brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?

Personalausweis oder Reisepass, eine spezielle eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen und, je nach Fall, die Fahrzeugpapiere sowie einen gültigen HU-Nachweis (TÜV).

Braucht das Fahrzeug für ein Kurzzeitkennzeichen TÜV?

Für Fahrten auf öffentlichen Straßen ist in der Regel eine gültige Hauptuntersuchung nötig. Für die reine Fahrt zur HU gelten Sonderregeln. Ohne gültige HU sind nur Fahrten zur Werkstatt bzw. zur HU-Prüfung erlaubt.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen beim Amt?

Amtliche Gebühr rund 13 €, Schilder etwa 25 bis 40 €, dazu eine eVB speziell für Kurzzeitkennzeichen, insgesamt meist 50 bis 80 €.

Kennzeichen verloren oder gestohlen, was tun?

Gehen Sie der Reihe nach vor: Bei Diebstahl zuerst die Polizei verständigen (Notruf 110 oder nächste Polizeiwache). Danach besorgen Sie ein Ersatzkennzeichen und aktualisieren Ihre Zulassung bei der zuständigen Zulassungsstelle.

Mein Nummernschild wurde gestohlen, muss ich zur Polizei?

Bei Diebstahl: ja. Die Anzeige schützt Sie vor Haftung, falls jemand Ihr Kennzeichen für einen Verkehrsverstoß oder eine Straftat missbraucht. Die Anzeige erstatten Sie selbst bei der Polizei; wir formulieren keine Anzeigen und leisten keine Rechtsberatung.

Ein Schild ist abgefallen oder beschädigt: Brauche ich eine Anzeige?

Bei einfachem Verlust ohne Diebstahlverdacht ist eine Polizeianzeige nicht zwingend nötig. Sie brauchen ein Ersatzschild und gegebenenfalls eine neue Prägung bzw. einen Eintrag bei der Zulassungsstelle.

Welche Unterlagen brauche ich für ein Ersatzkennzeichen?

In der Regel Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I, sofern vorhanden, bei Diebstahl eine Kopie der polizeilichen Anzeigenbestätigung und die Fahrzeugdaten bzw. das bisherige Kennzeichen. Welche Unterlagen im Einzelfall genau verlangt werden, hängt vom jeweiligen Vorgang ab; die Zulassungsstelle gibt darüber verbindlich Auskunft.

Gibt es eine amtliche Gebühr für ein verlorenes Kennzeichen?

Ein eigener amtlicher Posten mit dem Namen „Gebühr für verlorenes Kennzeichen“ existiert in der Gebührenordnung nicht. Stattdessen richten sich die Kosten nach dem konkreten Vorgang, zum Beispiel Neuzulassung oder Umschreibung.

Wunschkennzeichen nach Stadt