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Glossar Kfz-Zulassung: Begriffe von A bis Z

Die wichtigsten Begriffe rund um Anmeldung, Umschreibung und Abmeldung von Fahrzeugen in Deutschland, kurz erklärt. Jeder Begriff hat eine eigene Sprungmarke und, wo vorhanden, einen Link zum ausführlichen Ratgeber. Insgesamt 47 Begriffe.

Zuletzt aktualisiert:

A

Abmeldung(Außerbetriebsetzung, Stilllegung, Auto abmelden)
Die Abmeldung beendet die Zulassung eines Fahrzeugs. Ab dem Abmeldetag endet die Kfz-Steuerpflicht, die Versicherung wird von der Zulassungsstelle informiert. Das Fahrzeug darf danach nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Zum Ratgeber
Außerbetriebsetzung(Abmeldung, Stilllegung)
Der amtliche Begriff für die Abmeldung eines Fahrzeugs. Die Zulassungsstelle entwertet die Stempelplaketten auf den Kennzeichen und vermerkt die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Zum Ratgeber

B

Betriebsuntersagung(Untersagung des Betriebs)
Bei einer Betriebsuntersagung verbietet die Zulassungsbehörde, ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu betreiben, zum Beispiel weil es nicht vorschriftsmäßig ist (§ 5 FZV). Das Fahrzeug bleibt zunächst zugelassen, der Halter muss den Grund beseitigen oder es außer Betrieb setzen lassen. Zum Ratgeber
BundID(Bürgerkonto, Nutzerkonto Bund)
Das zentrale Nutzerkonto des Bundes für Online-Verwaltungsleistungen. Über die BundID melden sich Bürger bei vielen Behördenportalen an, zum Beispiel mit dem Online-Ausweis oder mit Benutzername und Passwort.

C

COC-Dokument(Certificate of Conformity, EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Konformitätsbescheinigung)
Die Bescheinigung des Herstellers, dass ein Fahrzeug einer EU-Typgenehmigung entspricht. Sie wird vor allem bei Importfahrzeugen und Neufahrzeugen ohne deutsche Papiere für die Zulassung benötigt. Zum Ratgeber

D

Digitaler Fahrzeugschein(DFZ, i-Kfz-App)
Der digitale Fahrzeugschein ist die digitale Version der Zulassungsbescheinigung Teil I in der i-Kfz-App. Im Inland erfüllt er die Mitführungspflicht. Für Auslandsfahrten, die Hauptuntersuchung und Online-Anträge bleibt das Papierdokument nötig, weil nur es den Sicherheitscode trägt. Zum Ratgeber

E

E-Kennzeichen(Elektrokennzeichen)
Das E-Kennzeichen ist ein Kfz-Kennzeichen mit dem Buchstaben E am Ende. Es wird auf Antrag für reine Elektroautos, Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybride zugeteilt, die höchstens 50 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren. Zum Ratgeber
eID(Online-Ausweisfunktion, Online-Ausweis, elektronischer Personalausweis)
Die Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises oder Aufenthaltstitels. Mit aktivierter eID, der PIN und einem NFC-fähigen Smartphone oder Kartenleser identifizieren sich Halter im i-Kfz-Portal. Zum Ratgeber
Eidesstattliche Versicherung(Versicherung an Eides statt, Verlusterklärung)
Wer Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder Kennzeichen vorlegen muss und angibt, sie verloren zu haben, muss auf Verlangen der Behörde an Eides statt versichern, wo sie geblieben sind (§ 5 StVG). Die Gebührenordnung sieht für die Abnahme 30,70 Euro vor. Zum Ratgeber
Erstzulassung(Datum der Erstzulassung, EZ)
Der Tag, an dem ein Fahrzeug erstmals zum Straßenverkehr zugelassen wurde. Das Datum steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld B und ist Grundlage für Fristen wie die Hauptuntersuchung und das H-Kennzeichen. Zum Ratgeber
eVB-Nummer(elektronische Versicherungsbestätigung, Versicherungsbestätigung, Deckungskarte)
Ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Ziffern, mit dem die Kfz-Haftpflichtversicherung den Versicherungsschutz gegenüber der Zulassungsstelle bestätigt. Ohne gültige eVB-Nummer ist keine Zulassung möglich. Zum Ratgeber

F

Fahrzeugbrief(Zulassungsbescheinigung Teil II, ZB II, Kfz-Brief)
Die frühere Bezeichnung der Zulassungsbescheinigung Teil II. Das Dokument weist nach, wer über das Fahrzeug verfügen darf, und wird bei Verkauf, Umschreibung und Neuzulassung benötigt. Es gehört nicht ins Fahrzeug. Zum Ratgeber
Fahrzeughalter(Halter, Halterin)
Die Person oder das Unternehmen, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist. Der Halter trägt die Pflichten aus der Zulassung, etwa Kfz-Steuer, Versicherung und Hauptuntersuchung. Halter und Eigentümer können verschiedene Personen sein. Zum Ratgeber
Fahrzeugschein(Zulassungsbescheinigung Teil I, ZB I, Kfz-Schein)
Die frühere Bezeichnung der Zulassungsbescheinigung Teil I. Der Fahrzeugschein muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden und enthält Halterdaten, technische Daten, das Kennzeichen und den Termin der nächsten Hauptuntersuchung. Zum Ratgeber
Feinstaubplakette(Umweltplakette, grüne Plakette)
Der farbige Aufkleber an der Windschutzscheibe, der die Schadstoffgruppe des Fahrzeugs ausweist. Für die Einfahrt in Umweltzonen ist in der Regel die grüne Plakette erforderlich. Sie ist an das Kennzeichen gebunden. Zum Ratgeber
FIN(Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Fahrgestellnummer, VIN)
Die weltweit eindeutige Nummer eines Fahrzeugs mit 17 Zeichen. Sie steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld E, am Fahrzeug selbst und wird bei jedem Zulassungsvorgang und für die Online-Abmeldung benötigt. Zum Ratgeber

G

GebOSt(Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr)
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt bundesweit fest, was Amtshandlungen der Zulassungsbehörden kosten. Für die Außerbetriebsetzung nennt sie 15,90 Euro bei der Behörde und 2,10 Euro im internetbasierten Verfahren, für die Zulassung 30,00 Euro und 12,80 Euro. Zum Ratgeber

H

Halterwechsel(Umschreibung auf neuen Halter, Auto ummelden nach Kauf)
Die Umschreibung eines Fahrzeugs auf eine andere Person, meist nach einem Kauf. Der neue Halter meldet das Fahrzeug bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Zulassungsstelle an und benötigt dafür beide Zulassungsbescheinigungen, eVB-Nummer und Ausweis. Zum Ratgeber
Hauptuntersuchung(HU, TÜV, Prüfplakette)
Die regelmäßige technische Prüfung eines Fahrzeugs durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation. Pkw müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung, Neuwagen erstmals nach 36 Monaten. Ohne gültige HU ist keine Wiederzulassung möglich. Zum Ratgeber
H-Kennzeichen(Oldtimer-Kennzeichen, historisches Kennzeichen)
Ein Kennzeichen mit dem Zusatz H für Fahrzeuge, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt und die ein Oldtimer-Gutachten haben. Es bringt eine pauschale Kfz-Steuer und erlaubt die Einfahrt in Umweltzonen. Zum Ratgeber
HSN und TSN(Herstellerschlüsselnummer, Typschlüsselnummer, Schlüsselnummer)
HSN und TSN sind die Schlüsselnummern eines Fahrzeugs. Die Herstellerschlüsselnummer steht im Fahrzeugschein in Feld 2.1 und hat vier Ziffern, die Typschlüsselnummer steht in Feld 2.2. Zusammen bezeichnen sie den Fahrzeugtyp; das Kraftfahrt-Bundesamt teilt sie zu. Zum Ratgeber

I

i-Kfz(internetbasierte Fahrzeugzulassung, Online-Zulassung, i-Kfz-Portal)
Das Verfahren der Behörden für die Online-Zulassung von Fahrzeugen. Seit September 2023 sind alle Vorgänge digital möglich, in der Regel mit Online-Ausweisfunktion und den Sicherheitscodes der Fahrzeugpapiere. Zum Ratgeber

K

Kennzeichenmitnahme(Kennzeichen behalten, Kennzeichen mitnehmen bei Umzug)
Seit 2015 darf ein Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk und bei einem Halterwechsel bundesweit behalten werden. Die Umschreibung bei der neuen Zulassungsstelle bleibt trotzdem Pflicht. Zum Ratgeber
Kfz-Steuer(Kraftfahrzeugsteuer)
Die Steuer, die für jedes zugelassene Fahrzeug an den Zoll gezahlt wird. Sie wird bei der Zulassung per SEPA-Lastschrift eingezogen und endet automatisch mit der Abmeldung des Fahrzeugs. Zum Ratgeber
Kurzzeitkennzeichen(5-Tage-Kennzeichen, Überführungskennzeichen)
Ein befristetes Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten. Es gilt höchstens fünf Tage, das Ablaufdatum steht im gelben Feld rechts. Voraussetzung sind eine eVB-Nummer und in der Regel eine gültige Hauptuntersuchung. Zum Ratgeber

N

Neuzulassung(Erstzulassung, Anmeldung Neuwagen)
Die erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs in Deutschland, zum Beispiel eines Neuwagens, eines Importfahrzeugs oder eines Fahrzeugs ohne deutsche Papiere. Benötigt werden unter anderem Zulassungsbescheinigung Teil II oder COC, eVB-Nummer und Ausweis. Zum Ratgeber

R

Reimport(EU-Neuwagen, EU-Import)
Ein Fahrzeug, das für einen anderen EU-Markt gebaut und nach Deutschland eingeführt wurde. Für die Zulassung sind das COC-Dokument, Kaufvertrag oder Rechnung und bei Gebrauchtfahrzeugen die ausländischen Papiere erforderlich. Zum Ratgeber
Ruheversicherung(beitragsfreie Ruheversicherung)
Nach den Musterbedingungen der Versicherer endet die Kfz-Versicherung mit der Abmeldung nicht, sondern geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn das Fahrzeug später wieder zugelassen werden soll. Die Zulassungsbehörde unterrichtet den Versicherer über die Außerbetriebsetzung. Zum Ratgeber

S

Saisonkennzeichen(Saisonzulassung)
Ein Kennzeichen mit einem festen Betriebszeitraum von zwei bis elf Monaten, der rechts auf dem Schild steht. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht fahren; Steuer und Versicherung fallen nur für die Saison an. Zum Ratgeber
SEPA-Mandat(Einzugsermächtigung Kfz-Steuer, SEPA-Lastschriftmandat)
Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer zugunsten der Zollverwaltung. Ohne SEPA-Mandat nimmt die Zulassungsstelle keine Zulassung vor; die Kontodaten des Halters oder eines Dritten werden beim Antrag angegeben. Zum Ratgeber
Sicherheitscode(verdeckter Sicherheitscode, Rubbelfeld, Freilegungscode)
Ein verdeckter Code auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und auf den Stempelplaketten der Kennzeichen. Die Codes werden erst beim Online-Vorgang freigelegt und ermöglichen die Zulassung oder Abmeldung ohne Behördengang. Zum Ratgeber
Stempelplakette(Zulassungsplakette, Siegel, Prüfsiegel Kennzeichen)
Der amtliche Aufkleber der Zulassungsstelle auf dem Kennzeichen, der die gültige Zulassung bestätigt. Seit 2015 trägt jede Stempelplakette einen verdeckten Sicherheitscode, der bei der Online-Abmeldung freigelegt wird. Zum Ratgeber

T

Termin-Alarm(Terminbenachrichtigung Zulassungsstelle)
Ein kostenloser Benachrichtigungsdienst von zulassungsautomat.de: Wer Postleitzahl und E-Mail hinterlegt, wird informiert, sobald in seiner Stadt ein kurzfristiger Zulassungstermin frei wird. Gebucht wird nichts automatisch. Zum Ratgeber

U

Umschreibung(Ummeldung, Auto ummelden)
Der Oberbegriff für Änderungen in den Fahrzeugpapieren: der Wechsel des Halters nach einem Kauf oder die Änderung der Anschrift nach einem Umzug. Zuständig ist die Zulassungsstelle am Wohnsitz des Halters. Zum Ratgeber

V

Verkaufsanzeige(Veräußerungsanzeige, Mitteilung des Halterwechsels)
Mit der Verkaufsanzeige teilt der Verkäufer der Zulassungsbehörde unverzüglich mit, dass der Halter gewechselt hat: Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung über die Papiere (§ 15 FZV). Auch der Versicherer ist unverzüglich zu informieren. Zum Ratgeber
Verwertungsnachweis(Verschrottungsnachweis)
Den Verwertungsnachweis stellt der anerkannte Demontagebetrieb aus, wenn ein Auto zur Verschrottung überlassen wird. Der Halter muss das Fahrzeug damit unverzüglich außer Betrieb setzen lassen (§ 17 FZV). Online werden Ausstellungsdatum und Betriebsnummer des Betriebs erfasst. Zum Ratgeber
Vollmacht(Zulassungsvollmacht, Vollmacht Kfz-Zulassung)
Die schriftliche Erklärung, mit der der Halter eine andere Person oder einen Zulassungsdienst mit der Zulassung, Umschreibung oder Abmeldung beauftragt. Dazu gehört eine Ausweiskopie; eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. Zum Ratgeber
Vorläufiger Zulassungsnachweis(vorläufige Zulassung)
Nach einer Online-Zulassung stellt das i-Kfz-Portal den Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis bereit. Er muss innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ausgedruckt und sichtbar am Fahrzeug angebracht werden. Dann darf sofort gefahren werden, bis die Plaketten per Post kommen. Zum Ratgeber

W

Wartezeiten-Index(Wartezeit Zulassungsstelle, Terminvorlauf)
Eine Messreihe von zulassungsautomat.de: Dreimal täglich wird in den offiziellen Terminportalen der Ämter erfasst, wie viele Tage bis zum nächsten regulär buchbaren Zulassungstermin vergehen. Jede Zahl trägt Messzeitpunkt und Quelle. Zum Ratgeber
Wechselkennzeichen(Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge)
Ein Kennzeichensatz für zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse. Der gemeinsame Teil des Kennzeichens wird umgesteckt, sodass immer nur eines der beiden Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnimmt. Zum Ratgeber
Wiederzulassung(Auto wieder anmelden, Reaktivierung)
Die erneute Zulassung eines zuvor abgemeldeten Fahrzeugs, auf denselben oder einen neuen Halter. Benötigt werden beide Zulassungsbescheinigungen, eine eVB-Nummer und eine gültige Hauptuntersuchung. Das alte Kennzeichen kann erneut vergeben werden, wenn es reserviert ist. Zum Ratgeber
Wunschkennzeichen(Kennzeichen reservieren, Kennzeichenreservierung)
Eine vom Halter gewählte Buchstaben- und Ziffernkombination hinter dem Ortskürzel. Das Wunschkennzeichen wird bei der zuständigen Zulassungsstelle reserviert, meist online, und bei der Zulassung zugeteilt. Zum Ratgeber

Z

Zulassungsbescheinigung Teil I(ZB I, Fahrzeugschein)
Das Dokument, das bei jeder Fahrt mitzuführen ist. Es enthält Kennzeichen, Halterdaten, technische Daten, das Datum der Erstzulassung, den nächsten HU-Termin und seit 2015 einen verdeckten Sicherheitscode für Online-Vorgänge. Zum Ratgeber
Zulassungsbescheinigung Teil II(ZB II, Fahrzeugbrief)
Das Dokument über die Verfügungsberechtigung am Fahrzeug mit den technischen Daten und den bisherigen Haltern. Es wird bei Neuzulassung, Halterwechsel und Wiederzulassung vorgelegt und sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden. Zum Ratgeber
Zulassungsstelle(Kfz-Zulassungsbehörde, Straßenverkehrsamt, Zulassungsbezirk)
Die Behörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, die Fahrzeuge zulässt, umschreibt und abmeldet. Zuständig ist die Zulassungsstelle am Wohnsitz oder Firmensitz des Halters. Viele Ämter vergeben Termine nur online. Zum Ratgeber
Zulassungsdienst(Zulassungsservice, Anmeldeservice, Kfz-Zulassungsdienst)
Ein gewerblicher Dienstleister, der per Vollmacht den Behördengang für Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung übernimmt. Der Halter reicht seine Unterlagen ein, der Zulassungsdienst erledigt den Vorgang bei der Zulassungsstelle. Zum Ratgeber
Zwangsstilllegung(Zwangsabmeldung, Zwangsentstempelung, Außerbetriebsetzung von Amts wegen)
Bei einer Zwangsstilllegung setzt die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug außer Betrieb, ohne dass der Halter es beantragt hat, etwa weil keine Haftpflichtversicherung besteht (§ 51 FZV) oder die Kfz-Steuer nicht gezahlt wurde (§ 14 KraftStG). Die Kennzeichen werden entstempelt. Zum Ratgeber

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