Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) einfach erklärt
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Fahrzeugschein, Sicherheitscode, Rubbelfeld: was die Zulassungsbescheinigung Teil 1 für die Online-Zulassung bedeutet.
Kurz erklärt
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist der frühere Fahrzeugschein: Sie wird im Fahrzeug mitgeführt, weist Halter und technische Daten aus und trägt bei Ausstellung ab 2015 einen verdeckten Sicherheitscode unter einem Rubbelfeld. Den Code legen Sie erst unmittelbar vor dem Online-Antrag frei, weil das Dokument danach ersetzt werden muss.
Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1?
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist der frühere Fahrzeugschein: das Dokument, das im Fahrzeug mitgeführt wird und Halter sowie technische Daten ausweist. Für die Online-Zulassung ist sie doppelt wichtig: Sie enthält die Fahrzeugdaten und, bei Ausstellung ab 2015, einen verdeckten Sicherheitscode unter einem Rubbelfeld.
Wann und wie den Sicherheitscode freilegen?
Diesen Code legen Sie erst unmittelbar vor dem Antrag frei, denn ein freigerubbeltes Dokument gilt als entwertet und muss nach dem Verfahren ersetzt werden. Vorsicht beim Rubbeln: Wer zu fest kratzt, beschädigt den Code selbst, dann hilft nur der Gang zum Amt.
Dokumente von vor 2015
Dokumente von vor 2015 tragen keinen Code. Mit ihnen ist der Online-Weg nicht möglich; die Alternativen stehen in unserem Ratgeber zu den i-Kfz-Fehlermeldungen.
Teil 1 liegt vor? Codes erst beim Auftrag freilegen.
Wir sagen Ihnen im Ablauf genau, wann welcher Code gebraucht wird, und prüfen ihn vor der Übermittlung an die Behörde.