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Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief): Eigentum und Sicherheitscode

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Fahrzeugbrief, Bank, Sicherheitscode: was die Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Online-Verfahren leistet und wo sie Zeit kostet.

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Kurz erklärt

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist der frühere Fahrzeugbrief, der Eigentumsnachweis, der meist zu Hause oder bei der finanzierenden Bank liegt. Sie wird für Zulassung und Umschreibung gebraucht, nicht für die Abmeldung, und trägt bei Ausstellung ab dem 1. Januar 2018 einen verdeckten Sicherheitscode für das Online-Verfahren.

Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist der frühere Fahrzeugbrief, das Dokument, das üblicherweise zu Hause oder bei der Bank liegt, wenn das Fahrzeug finanziert ist. Sie wird für Zulassung und Umschreibung gebraucht, nicht für die Abmeldung.

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit markiertem Sicherheitscode und markierter Dokumentennummer
Beispiel einer Zulassungsbescheinigung Teil II: links das Feld mit dem Sicherheitscode, darunter die Dokumentennummer.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert i-Kfz, Stand 19. Dezember 2025

Was steht im Fahrzeugbrief? Die Felder der Zulassungsbescheinigung Teil II

Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist ein weißes, einseitig bedrucktes Blatt, 210 mm breit und 304,8 mm hoch, mit dunkelgrüner Schrift (Anlage 8 FZV). Das amtliche Muster enthält diese Felder:

FeldBedeutung
AAmtliches Kennzeichen
BDatum der Erstzulassung des Fahrzeugs
(1)Anzahl der Vorhalter
C.3.1 bis C.3.3Name, Vornamen und Anschrift zum Zeitpunkt der Ausstellung
IDatum dieser Zulassung
D.1Marke
D.2Typ, Variante, Version
D.3Handelsbezeichnung
(2.1)Herstellerschlüsselnummer
(2.2)Typschlüsselnummer
EFahrzeug-Identifizierungsnummer
(3)Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer
JFahrzeugklasse
(4)Art des Aufbaus
(5)Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
RFarbe des Fahrzeugs
(11)Code zu R
P.1Hubraum in cm³
P.2 / P.4Nennleistung in kW und Nenndrehzahl
P.3Kraftstoffart oder Energiequelle
(10)Code zu P.3
KNummer der EG-Typgenehmigung oder ABE
(6)Datum der EG-Typgenehmigung
(17)Merkmal zur Betriebserlaubnis
(25)Optionale Eintragungen der Zulassungsbehörde
(23)Raum für interne Vermerke des Herstellers
(24)Ausgebende Stelle mit Datum und Unterschrift

Reifen, Gewichte und Anhängelast stehen nicht im Fahrzeugbrief, sondern im Fahrzeugschein.

Zulassungsbescheinigung Teil 1: alle Felder des Fahrzeugscheins

Quelle: Anlage 8 FZV, Muster der Zulassungsbescheinigung Teil II (gesetze-im-internet.de)

Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II: Wo steht sie?

Die Nummer der Zulassungsbescheinigung ist auf dem Fahrzeugbrief selbst aufgedruckt, im amtlichen Muster bei der Markierung mit dem Sicherheitscode.

  • Sie steht außerdem im Fahrzeugschein: Feld 16 der Zulassungsbescheinigung Teil I nennt die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Anlage 6 FZV).
  • Nicht zu verwechseln ist sie mit der Druckstücknummer auf der Markierung und mit dem Sicherheitscode, der darunter liegt.

Ist der Fahrzeugbrief ein Eigentumsnachweis?

Auf dem Dokument steht in Feld C.4: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ Die Zulassungsbehörde entscheidet keine privatrechtlichen Sachverhalte (§ 14 Absatz 7 FZV).

  • Sie verlangt aber, dass ihr mit dem Antrag auf Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachgewiesen wird (§ 14 Absatz 1 FZV).
  • Wer das Dokument besitzt, muss es der Behörde auf Aufforderung vorlegen, auch wenn er weder Halter noch Eigentümer ist.

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief: der Unterschied

Beide Dokumente gehören zu einem Fahrzeug, sie haben aber verschiedene Aufgaben:

  • Teil I (Fahrzeugschein) wird beim Fahren mitgeführt (§ 13 Absatz 6 FZV), Teil II (Fahrzeugbrief) nicht
  • Teil I ist zweiseitig bedruckt und faltbar auf DIN A7, Teil II ist ein einseitig bedrucktes Blatt
  • Der Sicherheitscode von Teil I hat sieben Zeichen, der von Teil II zwölf
  • Für die Abmeldung wird nur Teil I vorgelegt (§ 16 Absatz 1 FZV)
  • Für die Wiederzulassung sind Teil I und Teil II vorzulegen (§ 16 Absatz 2 FZV)

Fahrzeugbrief aufbewahren: nicht im Auto

Auf der Zulassungsbescheinigung Teil II ist aufgedruckt: „Diese Bescheinigung ist nicht im Fahrzeug aufzubewahren!“ Mitgeführt wird nur die Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 13 Absatz 6 FZV).

Wo steht der Sicherheitscode im Fahrzeugbrief?

Die Markierung sitzt in dem freien Feld unter dem Feld „Datum (I)“.

  • Rechts daneben steht der Hinweis „Nur zur Nutzung des Sicherheitscodes im internetbasierten Zulassungsverfahren freilegen.
  • Dokument nur unbeschädigt gültig.“ (Anlage 8 Nummer 3 FZV).
  • Unter der Abdeckung liegen der Vermerk „Dokument nicht mehr gültig“ und der Sicherheitscode aus zwölf alphanumerischen Zeichen (Anlage 8 Nummer 4 FZV).
  • Die dritte Version der Fahrzeugdokumente wird nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts seit dem 1. Januar 2018 ausgegeben.

Sicherheitscodes bei i-Kfz: Fundstellen und richtiges Freilegen

Der Sicherheitscode und die Bank

Die ZB2 trägt bei Ausstellung ab dem 1. Januar 2018 einen verdeckten Sicherheitscode für das Online-Verfahren. Bei finanzierten Fahrzeugen liegt genau hier die häufigste Verzögerung: Das Dokument ist bei der Bank, und der Code muss von dort kommen. Planen Sie das ein, bevor Sie einen Abholtermin vom Autohaus zusagen.

Umschreibung online beauftragen

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert i-Kfz, Stand 19. Dezember 2025

Anzahl der Halter und neuer Fahrzeugbrief

Feld (1) nennt die Anzahl der Vorhalter. Sind die Felder für die Eintragungen der Zulassung ausgefüllt oder ist das Dokument beschädigt, stellt die Behörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II aus. Die alte entwertet sie und gibt sie mit der eingetragenen Nummer der neuen zurück (§ 14 Absatz 6 FZV).

Was bei Verlust gilt

Verlust ist kein Weltuntergang, aber teuer an Zeit: Ein Ersatz erfordert eine Verlusterklärung und je nach Behörde einige Tage Bearbeitung.

Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren: Aufbietung und Ersatz

Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren: was jetzt?

Ein verlorener Fahrzeugbrief stoppt die Online-Umschreibung, weil der Sicherheitscode fehlt. Der Weg zurück führt über die Zulassungsbehörde, in dieser Reihenfolge:

  1. Verlust der Zulassungsbehörde melden. Die Anzeige ist Pflicht, sobald Sie vom Verlust wissen.
  2. Verlusterklärung abgeben. Je nach Behörde in Form einer eidesstattlichen Versicherung, dafür kann ein Termin nötig sein.
  3. Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil 2 beantragen. Die Behörde prüft die Verfügungsberechtigung, bevor sie ein neues Dokument ausstellt.
  4. Auf das neue Dokument warten. Die Dauer hängt von der Behörde ab; ein neuer Teil 2 trägt wieder einen Sicherheitscode.
  5. Danach den Vorgang fortsetzen: Zulassung oder Umschreibung laufen mit dem neuen Dokument wie gewohnt weiter.

Was kostet es bei uns?

Der Gesamtpreis steht vor der Beauftragung fest. Die amtliche Gebühr ist darin enthalten und wird getrennt ausgewiesen, damit Sie sehen, was Dienstleistung ist und was die Behörde erhebt.

LeistungPreis
Abmeldung (Außerbetriebsetzung), Gesamtpreis19,49 €
davon unsere Servicegebühr16,19 €
davon amtliche Gebühr der Zulassungsbehörde3,30 €
Kennzeichen prägen, Paar inklusive Versand (optional)25,48 €
Halterwechsel (Umschreibung), Gesamtpreis ab89,99 €

Keine versteckten Kosten und kein Abo. Bezahlt wird online vor der Einreichung.

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Häufige Fragen

Brauche ich die Zulassungsbescheinigung Teil 2 für die Abmeldung?

Nein. Teil 2 wird für Zulassung und Umschreibung gebraucht, die Abmeldung kommt ohne aus.

Das Fahrzeug ist finanziert und Teil 2 liegt bei der Bank. Was tun?

Der Sicherheitscode muss von der Bank kommen. Fragen Sie ihn an, bevor Sie einen Abholtermin vom Autohaus zusagen, denn genau hier entsteht die häufigste Verzögerung.

Was gilt, wenn Teil 2 verloren ist?

Der Verlust ist der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Für den Ersatz braucht es eine Verlusterklärung, die Bearbeitung hängt von der Behörde ab, und danach kann der Vorgang weitergehen.

Wo steht die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2?

Auf dem Fahrzeugbrief selbst, im amtlichen Muster bei der Markierung mit dem Sicherheitscode, und zusätzlich in Feld 16 des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I).

Wie sieht ein Fahrzeugbrief aus?

Ein weißes, einseitig bedrucktes Blatt, 210 mm breit und 304,8 mm hoch, mit dunkelgrüner Schrift und der Überschrift „Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)“.

Ist der Fahrzeugbrief ein Eigentumsnachweis?

Das Dokument selbst sagt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ Die Zulassungsbehörde entscheidet keine privatrechtlichen Sachverhalte (§ 14 Absatz 7 FZV).

Darf der Fahrzeugbrief im Auto liegen?

Auf dem Dokument ist aufgedruckt: „Diese Bescheinigung ist nicht im Fahrzeug aufzubewahren!“ Mitgeführt wird nur die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Was ist der Unterschied zwischen Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2?

Teil 1 ist der Fahrzeugschein, der beim Fahren mitgeführt und für die Abmeldung vorgelegt wird. Teil 2 ist der Fahrzeugbrief, der nicht im Fahrzeug liegt und für die Wiederzulassung zusammen mit Teil 1 vorzulegen ist.

Wie viele Zeichen hat der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2?

Zwölf alphanumerische Zeichen (Anlage 8 FZV). Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I hat sieben Zeichen.

Teil 2 bei der Bank? Fragen Sie den Code rechtzeitig an.

Sobald beide Bescheinigungen und die eVB vorliegen, übernehmen wir den Antrag per Vollmacht über die offiziellen Schnittstellen.

Begriffe wie Fahrzeugbrief und Zulassungsbescheinigung Teil II erklärt das Glossar Kfz-Zulassung in wenigen Sätzen.

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Die Übermittlung an die Zulassungsbehörde erfolgt über unseren Partner Sunstone UG, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registriert.