Kurzzeitkennzeichen: für Probefahrt, Überführung und TÜV
Ein Kurzzeitkennzeichen erlaubt Fahrten für Probefahrt, Überführung oder zur Hauptuntersuchung – gültig für maximal fünf Tage. Wir beantragen es für Sie.
Kurz erklärt
Ein Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage und ist für Probefahrt, Überführung oder die Fahrt zum TÜV gedacht. Sie brauchen Ausweis, eine spezielle eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen und meist einen gültigen HU-Nachweis. Die Kosten liegen meist bei 50–80 € (Gebühr, Schilder, eVB). Bei uns beantragen Sie es online ohne Termin.
Wofür brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen?
Für Probefahrten, die Überführung eines gekauften Fahrzeugs in eine andere Stadt oder die Fahrt zur Hauptuntersuchung (TÜV). Es ist ab Zuteilung maximal fünf Tage gültig.
Welche Unterlagen brauche ich?
Personalausweis oder Reisepass, eine spezielle eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen und – je nach Fall – die Fahrzeugpapiere sowie einen gültigen HU-Nachweis (TÜV).
Braucht das Fahrzeug TÜV?
Für Fahrten auf öffentlichen Straßen ist in der Regel eine gültige Hauptuntersuchung nötig. Für die reine Fahrt zur HU gelten Sonderregeln – wir beraten Sie zum passenden Kennzeichen.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Es fallen die amtliche Gebühr, die Schilder und unsere Servicegebühr an – vor der Zahlung transparent aufgeschlüsselt. Sie beantragen es online, ohne Termin bei der Zulassungsstelle.
Kurzzeitkennzeichen jetzt beantragen
Für Probefahrt, Überführung oder TÜV – online und ohne Behördengang.