Was kostet es, ein Auto anzumelden? Gebühren der Kfz-Zulassung 2026
Die Gebühren der Zulassungsbehörden stehen in der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die Tabelle zeigt jede Gebühr mit ihrer Nummer, getrennt nach Zulassungsstelle und Online-Verfahren (i-Kfz).
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Kurz erklärt
Die amtliche Gebühr für die Zulassung eines Autos beträgt nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 30,00 € bei der Zulassungsstelle und 12,80 € im internetbasierten Verfahren.
- Ein Wunschkennzeichen erhöht die Gebühr um 10,20 €, die Reservierung kostet 2,60 €.
- Dazu kommen die Kennzeichenschilder.
- Bei uns beginnt die Anmeldung ab 89,99 €, der Halterwechsel ab 89,99 €, die Abmeldung kostet 19,49 €.
Gebührentabelle 2026: Zulassungsstelle und online im Vergleich
Alle Beträge stammen aus dem 2. Abschnitt der Anlage zur GebOSt (Gebühren der Behörden im Landesbereich). Die Spalte „Online“ gilt für das internetbasierte Verfahren.
| Vorgang (GebOSt-Nr.) | Zulassungsstelle | Online (i-Kfz) |
|---|---|---|
| Zulassung oder Wiederzulassung (Nr. 221.1 / 221.1.1) | 30,00 € | 12,80 € |
| Tageszulassung (Nr. 221.1.2 / 221.1.3) | 45,90 € | 14,90 € |
| Halterwechsel im selben Zulassungsbezirk, Kennzeichen bleibt (Nr. 221.8 / 221.8.1) | 24,20 € | 10,40 € |
| Halterwechsel im selben Zulassungsbezirk, neues Kennzeichen (Nr. 221.10 / 221.10.1) | 26,20 € | 12,40 € |
| Umzug aus einem anderen Zulassungsbezirk, Kennzeichen bleibt (Nr. 221.9 / 221.9.1) | 23,60 € | 9,90 € |
| Umzug aus einem anderen Zulassungsbezirk, neues Kennzeichen (Nr. 221.2 / 221.2.1) | 27,10 € | 12,10 € |
| Wiederzulassung im selben Zulassungsbezirk mit reserviertem Kennzeichen (Nr. 221.6 / 221.7) | 23,00 € | 10,60 € |
| Außerbetriebsetzung, Abmeldung (Nr. 224.1 / 224.2) | 15,90 € | 2,10 € |
Abgerufen am 10. Oktober 2026. Der Gesamtbetrag der Behörde kann weitere Posten enthalten, siehe die Abschnitte unten.
Was kostet es, ein Auto anzumelden?
Für die Zulassung oder Wiederzulassung nennt die GebOSt 30,00 € (Nr. 221.1), für die internetbasierte Zulassung 12,80 € (Nr. 221.1.1).
- Bei einem Wunschkennzeichen steigt die Gebühr um 10,20 €, bei der Zulassungsstelle wie online.
- Bei der Zulassungsstelle kommen 6,00 € für ein Wechselkennzeichen und 5,10 € für den Umtausch eines alten Fahrzeugbriefs in eine Zulassungsbescheinigung Teil II hinzu.
- Eine Tageszulassung kostet 45,90 € (Nr. 221.1.2), online 14,90 € (Nr. 221.1.3).
Auto ummelden: Kosten bei Halterwechsel und Umzug
Beim Halterwechsel im selben Zulassungsbezirk kostet die Umschreibung 24,20 €, wenn das Kennzeichen bleibt (Nr. 221.8), und 26,20 € mit neuem Kennzeichen (Nr. 221.10).
- Online sind es 10,40 € und 12,40 €.
- Nach einem Umzug aus einem anderen Zulassungsbezirk kostet die Adressänderung 23,60 € mit dem bisherigen Kennzeichen (Nr. 221.9) und 27,10 € mit neuem Kennzeichen (Nr. 221.2), online 9,90 € und 12,10 €.
- Die beiden Umzugsnummern gelten mit und ohne Halterwechsel.
- Die internetbasierte Änderung der Anschrift innerhalb desselben Zulassungsbezirks kostet 4,30 € (Nr. 225.1).
Wiederzulassung: Kosten
Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel und mit dem reservierten Kennzeichen wieder zugelassen, kostet das 23,00 € (Nr. 221.6), online 10,60 € (Nr. 221.7). In den übrigen Fällen gilt die Gebühr der Zulassung: 30,00 €, online 12,80 €.
Motorrad und Anhänger anmelden: Kosten
Die Nummer 221 der GebOSt trägt die Überschrift „Zulassung eines Kraftfahrzeugs/Anhängers“.
- Für ein Motorrad und für einen Anhänger gelten deshalb dieselben Gebührennummern wie für ein Auto: 30,00 € bei der Zulassungsstelle, 12,80 € online.
- Bei einem Anhänger und bei einem Kraftrad genügt ein Kennzeichen an der Rückseite (§ 12 Absatz 5 FZV), gebraucht wird also nur ein Schild.
- Für zulassungsfreie Fahrzeuge mit eigenem Kennzeichen nennt die GebOSt eigene Gebühren (Nr. 227).
Motorrad oder Anhänger online abmelden
Quelle: § 12 FZV, Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (gesetze-im-internet.de)
Wunschkennzeichen, Reservierung und Schilder: Kosten
Für ein Wunschkennzeichen nennt die GebOSt einen Zuschlag von 10,20 € auf die Zulassungsgebühr. Die Vorwegzuteilung oder Reservierung einer Erkennungsnummer kostet 2,60 € (Nr. 230). Die Kennzeichenschilder selbst sind keine amtliche Gebühr: Ein Standard-Kennzeichensatz (zwei Schilder) kostet meist zwischen 20 und 35 €, je nach Prägestelle.
Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen: Kosten
Die Entscheidung über die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens kostet 10,20 € (Nr. 221.4). Für die Erfassungsunterlagen des Zentralen Fahrzeugregisters nennt die GebOSt bei der Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen weitere 3,20 € (Nr. 124). Die Entscheidung über die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens kostet 31,40 € (Nr. 221.3).
Warum der Gesamtbetrag der Behörde höher sein kann
Die Tabelle nennt die Gebühren der Behörden im Landesbereich.
- Laut Fußnote zu diesem Abschnitt erheben diese Behörden auch die Gebühren für den Bund, soweit sie mit der Amtshandlung zusammenhängen.
- Im 1. Abschnitt der Anlage stehen dafür unter anderem 3,20 € für die Berichtigung der Erfassungsunterlagen des Zentralen Fahrzeugregisters bei Halterwechsel (Nr. 124) und 1,20 € in anderen Fällen (Nr. 125).
- Dazu kommen die Zuschläge der Nummer 221, etwa 15,30 €, wenn die Fahrzeugdaten nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt abgerufen werden können.
- Maßgeblich ist der Gebührenbescheid der zuständigen Zulassungsbehörde.
Woraus setzen sich die Kosten zusammen?
Aus vier Posten: der amtlichen Gebühr der Zulassungsstelle, den Kennzeichen (Schilder), dem Versand nach Hause und unserer Servicegebühr. Bei uns sehen Sie jeden Posten einzeln, nichts ist versteckt.
Was kostet die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung?
Bei uns beginnt die Anmeldung ab 89,99 €, der Halterwechsel ab 89,99 €; die Abmeldung kostet 19,49 €.
- Die amtlichen Gebühren sind in diesen Beträgen bereits enthalten.
- Die Abmeldung setzt sich aus 16,19 € Servicegebühr und 3,30 € amtlicher Gebühr zusammen.
- Zusätzliche Optionen werden vor der Zahlung separat ausgewiesen.
- Die aktuellen Preise und enthaltenen Leistungen finden Sie auf unserer Preisseite.
Was nicht zu den Zulassungsgebühren gehört
Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer und Hauptuntersuchung sind keine Gebühren der Zulassungsbehörde und stehen nicht in der Tabelle. Für die Zulassung brauchen Sie aber die eVB-Nummer Ihrer Versicherung und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein. Vor der Zahlung sehen Sie eine klare Aufstellung aller Posten, amtliche Gebühr, Schilder, Versand und Servicegebühr getrennt. Sie zahlen nur, was Sie vorher gesehen haben.
Häufige Fragen
Was kostet es, ein Auto anzumelden?
Die amtliche Gebühr beträgt 30,00 € bei der Zulassungsstelle und 12,80 € im internetbasierten Verfahren (GebOSt Nr. 221.1 und 221.1.1). Dazu kommen die Kennzeichenschilder und bei einem Wunschkennzeichen 10,20 €.
Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage, Nr. 221.1 und 221.1.1
Was kostet es, ein Auto umzumelden?
Beim Halterwechsel im selben Zulassungsbezirk 24,20 € mit dem bisherigen Kennzeichen, online 10,40 € (GebOSt Nr. 221.8 und 221.8.1). Nach einem Umzug aus einem anderen Zulassungsbezirk 23,60 €, online 9,90 € (Nr. 221.9 und 221.9.1).
Ist die Online-Zulassung günstiger als bei der Zulassungsstelle?
Bei der amtlichen Gebühr ja: 12,80 € statt 30,00 € für die Zulassung und 2,10 € statt 15,90 € für die Abmeldung (GebOSt Nr. 221.1.1 und 224.2).
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
10,20 € Zuschlag auf die Zulassungsgebühr; die Reservierung einer Erkennungsnummer kostet 2,60 € (GebOSt Nr. 221 und Nr. 230).
Was kostet es, ein Motorrad oder einen Anhänger anzumelden?
Dieselbe amtliche Gebühr wie beim Auto: Die Nummer 221 der GebOSt gilt für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers, 30,00 € bei der Zulassungsstelle und 12,80 € online.
Was kostet die Kfz-Zulassung beim Amt?
Die amtlichen Gebühren hängen vom Vorgang ab.
- Für die Außerbetriebsetzung beträgt die Grundgebühr nach GebOSt 15,90 € vor Ort und 2,10 € im internetbasierten Verfahren.
- Der tatsächlich zu zahlende Gesamtbetrag kann zusätzliche Gebühren enthalten.
- Für An- und Ummeldungen gelten andere Gebühren; maßgeblich ist die Gebührenauskunft der zuständigen Zulassungsbehörde.
- Kennzeichenschilder werden bei Bedarf separat berechnet.
Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage, Nr. 224.1 und 224.2
Was kostet die Zulassung über zulassungsautomat.de?
Anmeldung ab 89,99 €, Halterwechsel ab 89,99 €, Abmeldung 19,49 €, amtliche Gebühren, Schilder, Versand und Servicegebühr getrennt ausgewiesen, ohne versteckte Kosten.
Lohnt sich der Aufpreis gegenüber dem eigenen Amtsgang?
Sie sparen Terminsuche, Anfahrt und Wartezeit. Gerade wenn das Amt wochenlang ausgebucht ist, ist der Service oft schneller als der nächste freie Termin.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein. Vor der Zahlung sehen Sie jede Position einzeln: amtliche Gebühr, Kennzeichen, Versand und Servicegebühr.
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Den Begriff Kfz-Steuer erklärt das Glossar Kfz-Zulassung in wenigen Sätzen.