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Auto abmelden ohne Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief

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Für die Abmeldung braucht die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I (den Fahrzeugschein) und die abgestempelten Kennzeichenschilder.

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Kurz erklärt

Ein Auto abmelden ohne Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) geht nur bei der Zulassungsbehörde, nicht online, weil der Sicherheitscode auf diesem Dokument steht.

  • Dort erklären Sie den Verlust und bringen die Kennzeichen mit.
  • Ohne Fahrzeugbrief (Teil II) ist die Abmeldung dagegen möglich, online oder am Schalter, denn er wird dafür nicht vorgelegt.
  • Fehlen die Kennzeichen, führt der Weg ebenfalls zur Behörde.

Auto abmelden ohne Papiere: was geht online, was nur bei der Zulassungsstelle?

Für die Abmeldung verlangt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung zwei Dinge: die Zulassungsbescheinigung Teil I und die abgestempelten Kennzeichenschilder. Online werden beide durch ihre Sicherheitscodes ersetzt. Daraus ergibt sich, was ohne welches Dokument möglich ist:

Was fehlt?Online abmeldenBei der Zulassungsstelle
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)Nein, der Sicherheitscode fehltJa, mit Erklärung zum Verlust
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)Ja, er wird nicht gebrauchtJa, er wird nicht vorgelegt
Kennzeichen, eines oder beideNein, der Code der Plakette fehltJa, mit Erklärung zum Verlust oder Diebstahlsanzeige
Sicherheitscode nicht vorhanden oder beschädigtNeinJa, mit Dokument und Kennzeichen
Alle Papiere und die KennzeichenNeinJa, die Behörde entscheidet, welche Nachweise sie verlangt

In allen Fällen ohne Online-Weg ist die Zulassungsbehörde zuständig. Die Stadt München weist zum Beispiel darauf hin, dass ein Fahrzeug ohne Fahrzeugschein nur bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden kann, bei der es zugelassen ist.

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) verloren

Die Online-Abmeldung setzt den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I voraus (§ 24 Absatz 2 FZV).

  • Ohne das Dokument kann dieser Code weder von Ihnen noch von einem Dienstleister eingegeben werden.
  • Der Weg führt in diesem Fall zur zuständigen Zulassungsbehörde: Dort zeigen Sie den Verlust an und beantragen die Abmeldung persönlich, die Kennzeichen bringen Sie mit.
  • Die Behörde kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausfertigen, das ist gebührenpflichtig.
  • Taucht der verlorene Fahrzeugschein später wieder auf, muss er unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden (§ 13 Absatz 7 FZV).
  • Welche Erklärung die Behörde zum Verlust verlangt, regelt jede Zulassungsstelle selbst, fragen Sie vor dem Termin nach.

Zulassungsbescheinigung Teil 1: Aufbau, Sicherheitscode und Verlust

Auto abmelden ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1: Ablauf bei der Zulassungsstelle

Wie die Abmeldung ohne Fahrzeugschein am Schalter abläuft, beschreibt die Stadt München auf ihrer Seite für genau diesen Fall. Andere Behörden gehen ähnlich vor, die Einzelheiten nennt Ihre Zulassungsstelle:

  1. Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren, bei der das Fahrzeug zugelassen ist.
  2. Personalausweis oder Reisepass mitnehmen, dazu die Kennzeichen und, sofern vorhanden, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  3. Den Verlust persönlich mitteilen oder eine Diebstahlsanzeige der Polizei vorlegen.
  4. Die Behörde stellt eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I aus, in München sofort, wenn alle Unterlagen vorliegen.
  5. Das Fahrzeug wird außer Betrieb gesetzt, die Kennzeichen werden entstempelt, und Sie zahlen die Gebühren, in München bar oder mit Karte an der Kasse.

Verlusterklärung und eidesstattliche Versicherung

Wer ein Dokument oder ein Kennzeichen vorlegen muss und angibt, es sei verloren gegangen oder abhanden gekommen, hat auf Verlangen der Behörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib abzugeben.

  • So steht es in § 5 des Straßenverkehrsgesetzes, und das gilt für den Fahrzeugschein ebenso wie für den Fahrzeugbrief und die Kennzeichen.
  • Ob die Behörde die eidesstattliche Versicherung verlangt oder eine einfache Verlusterklärung genügen lässt, entscheidet sie selbst.
  • Nimmt sie die Versicherung zur Niederschrift ab, sieht die Gebührenordnung dafür 30,70 Euro vor.

Was kostet die Abmeldung ohne Fahrzeugschein?

Ohne Fahrzeugschein ist die Abmeldung teurer als mit, weil zur Gebühr für die Außerbetriebsetzung der Ersatz für das Dokument kommt. Die Gebührenordnung nennt diese Grundgebühren:

  • Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde: 15,90 Euro (Gebühren-Nr. 224.1).
  • Neue Zulassungsbescheinigung Teil I: 10,20 Euro und 0,90 Euro Zuschlag, zusammen 11,10 Euro (Gebühren-Nr. 225).
  • Eidesstattliche Versicherung, falls die Behörde sie verlangt: 30,70 Euro (Gebühren-Nr. 256).
  • Beispiel München: 12 Euro für die Zulassungsbescheinigung Teil I und 17,40 Euro für die Außerbetriebsetzung (Stand 11. Oktober 2026).

Wie sich Grundgebühr und Gesamtbetrag unterscheiden, erklärt der Ratgeber Auto abmelden Kosten.

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verloren

Für die Abmeldung selbst wird der Fahrzeugbrief nicht vorgelegt, § 16 Absatz 1 FZV nennt nur die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen.

  • Die Abmeldung ist also auch ohne Fahrzeugbrief möglich, online oder am Schalter.
  • Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde trotzdem unverzüglich anzuzeigen, die Behörde unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt, und das Dokument wird auf Antrag im Verkehrsblatt aufgeboten (§ 14 Absatz 5 FZV).
  • Spätestens bei einem Verkauf oder einer Wiederzulassung wird der Ersatz gebraucht.

Zulassungsbescheinigung Teil 2: was bei Verlust zu tun ist

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Kennzeichen verloren oder gestohlen

Ohne Kennzeichenschilder fehlt der Sicherheitscode der Stempelplakette, und die Schilder können nicht entstempelt werden. Erstatten Sie bei Diebstahl Anzeige bei der Polizei und legen Sie die Anzeige bei der Zulassungsbehörde vor. Die Abmeldung erfolgt dann am Schalter.

Kennzeichen verloren oder gestohlen: der Ablauf am Beispiel Kreis Recklinghausen

Auto online abmelden ohne Sicherheitscode: geht das?

Nein.

  • Im internetbasierten Verfahren ersetzen die Sicherheitscodes die Vorlage von Fahrzeugschein und Kennzeichenschildern.
  • Erfasst werden das Kennzeichen, die Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Fehlt einer davon, lässt sich der Antrag nicht stellen.
  • Das betrifft auch ältere Papiere: Fahrzeugscheine und Stempelplaketten tragen den Code erst seit dem 1. Januar 2015. Ein Fahrzeug mit älteren Dokumenten oder mit einem beschädigten, nicht mehr lesbaren Code wird deshalb bei der Zulassungsbehörde abgemeldet.

Wo die Codes stehen und wie man sie freilegt, zeigt der Ratgeber Sicherheitscode auf Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Kennzeichen.

Kann jemand anderes das Auto ohne Papiere abmelden?

Mit vollständigen Unterlagen ist das einfach: Legt eine dritte Person die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen vor, gilt sie als vom Halter bevollmächtigt, die Außerbetriebsetzung zu beantragen.

  • Fehlt der Fahrzeugschein, greift diese Regel nicht, weil die Unterlagen eben nicht vollständig sind.
  • Die Stadt München verlangt in diesem Fall die persönliche Verlusterklärung des Halters, eine schriftliche Vollmacht im Original, den Ausweis der bevollmächtigten Person und eine Ausweiskopie des Halters.

Vollmacht zum Auto abmelden: wann sie nötig ist

Sonderfälle: Auto verkauft, verschrottet oder Halter verstorben

In drei Situationen fehlen Papiere besonders häufig. Für jede gibt es einen eigenen Ratgeber:

  • Auto verkauft und die Papiere sind beim Käufer: Ohne Fahrzeugschein und Kennzeichen können Sie selbst nicht mehr abmelden. Ihre Pflicht ist die Mitteilung des Verkaufs an die Zulassungsbehörde.
  • Auto verschrottet: Online werden das Ausstellungsdatum des Verwertungsnachweises und die Betriebsnummer des Demontagebetriebs erfasst, dazu die Sicherheitscodes beider Zulassungsbescheinigungen.
  • Halter verstorben: Angehörige oder Erben können das Fahrzeug abmelden. Am Schalter gilt als bevollmächtigt, wer Fahrzeugschein und Kennzeichen vorlegt; fehlen sie, entscheidet die Behörde über die Nachweise.

Was wir übernehmen können und was nicht

Unsere Online-Abmeldung arbeitet mit den Sicherheitscodes von Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen.

  • Liegen beide vor, melden wir das Fahrzeug bundesweit ohne Termin ab, 34,00 Euro Endpreis.
  • Fehlt der Fahrzeugschein oder fehlen die Kennzeichen, ist der Weg zur Zulassungsstelle unumgänglich, das sagen wir ehrlich, bevor Sie etwas bezahlen.
  • Fehlt nur der Fahrzeugbrief, können wir abmelden.

Sicherheitscodes: wo sie stehen und wie man sie freilegt

Sind Fahrzeugschein und Kennzeichen vorhanden, zeigt die Seite Online-Abmeldung mit Sicherheitscodes, was Sie brauchen, wo die Codes stehen und wie der Auftrag abläuft.

Quelle: § 24 FZV, Antrag auf Außerbetriebsetzung im internetbasierten Verfahren (gesetze-im-internet.de)

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto ohne Fahrzeugschein online abmelden?

Nein. Der Sicherheitscode steht auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, ohne das Dokument ist keine Online-Abmeldung möglich (§ 24 Absatz 2, § 16 Absatz 1 FZV).

Kann ich ohne Fahrzeugbrief abmelden?

Ja. Für die Abmeldung wird nur Teil I mit den Kennzeichen vorgelegt. Den Verlust von Teil II müssen Sie der Behörde trotzdem anzeigen (§ 14 Absatz 5 FZV).

Was passiert, wenn ich den Fahrzeugschein nach der Neuausstellung wiederfinde?

Er muss unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden (§ 13 Absatz 7 FZV).

Was kostet die Abmeldung ohne Fahrzeugschein?

Für die Außerbetriebsetzung vor Ort beträgt die Grundgebühr nach GebOSt 15,90 Euro.

  • Der tatsächlich zu zahlende Gesamtbetrag kann zusätzliche Gebühren enthalten; maßgeblich ist die Gebührenauskunft der zuständigen Behörde.
  • Falls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt wird, können weitere Kosten entstehen.
  • Unser Ratgeber Was kostet Auto abmelden? erklärt Grundgebühren und mögliche Zusatzkosten und trennt geprüfte Beispiele von historischen Portalangaben.

Kann ich mein Auto ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 abmelden?

Ja, aber nur bei der Zulassungsbehörde. Sie erklären dort den Verlust, die Behörde stellt eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I aus und setzt das Fahrzeug außer Betrieb. Online ist das nicht möglich.

Fahrzeugbrief verloren: Kann ich das Auto trotzdem abmelden?

Ja. Für die Abmeldung wird der Fahrzeugbrief nicht vorgelegt, weder online noch am Schalter. Zeigen Sie den Verlust trotzdem unverzüglich bei der Zulassungsbehörde an.

Kann ich mein Auto ohne Kennzeichen abmelden?

Ja, bei der Zulassungsbehörde. Sie erklären den Verlust oder legen bei Diebstahl die Anzeige der Polizei vor. Online geht es nicht, weil der Sicherheitscode unter der Stempelplakette fehlt.

Geht die Online-Abmeldung ohne Sicherheitscode?

Nein. Erfasst werden die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Stempelplaketten (§ 24 Absatz 2 FZV). Papiere von vor dem 1. Januar 2015 haben keinen Code.

Brauche ich eine eidesstattliche Versicherung?

Nur wenn die Behörde sie verlangt. Nach § 5 StVG kann sie eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Dokuments oder der Kennzeichen fordern. Die Gebührenordnung sieht dafür 30,70 Euro vor.

Was brauche ich, wenn alle Papiere fehlen?

Einen Ausweis und einen Termin bei der Zulassungsbehörde. Dort erklären Sie den Verlust von Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Kennzeichen. Welche Nachweise sie zusätzlich verlangt, entscheidet die Behörde.

Wie lange dauert es, einen neuen Fahrzeugschein zu bekommen?

Die Stadt München stellt die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sofort aus, wenn alle Unterlagen vorliegen. Bei anderen Behörden kann es abweichen.

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Für jedes Bundesland listen wir alle Zulassungsbehörden mit ihrem offiziellen Dienst zur Abmeldung, mit Direktlink und, soweit veröffentlicht, der Gebühr.

Alle Zulassungsbehörden mit Online-Abmeldung im Überblick

Den Begriff Eidesstattliche Versicherung erklärt das Glossar Kfz-Zulassung in wenigen Sätzen.

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Die Übermittlung an die Zulassungsbehörde erfolgt über unseren Partner Sunstone UG, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registriert.