Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren: Aufbietung, Unterlagen, Ersatz
Der Fahrzeugbrief ist das Dokument, das die Verfügung über das Fahrzeug nachweist. Geht er verloren, gibt es keinen Ersatz am selben Tag: Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet das Dokument zuerst öffentlich auf. Hier steht, was Sie tun, was Sie vorlegen und was in der Zwischenzeit möglich bleibt.
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Kurz erklärt
Melden Sie den Verlust unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle und geben Sie dort eine Erklärung über den Verlust ab. Die Behörde informiert das Kraftfahrt-Bundesamt, das den Fahrzeugbrief im Verkehrsblatt aufbietet. Erst nach Ablauf der Frist wird ein neuer Teil 2 ausgestellt, zusammen mit einem neuen Teil 1. Fahren dürfen Sie in der Zwischenzeit weiter; verkaufen und umschreiben lässt sich das Fahrzeug erst mit dem Ersatzdokument.
Erster Schritt: Verlust melden
Der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist meldepflichtig. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung schreibt in Paragraf 14 Absatz 5 vor: "Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich nach Kenntnis des Verlustes anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unverzüglich zu unterrichten hat. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat auf Antrag die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsbehörde aufzubieten. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf dieser Frist ausgefertigt werden." Melden Sie den Verlust also bei der Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist, und stellen Sie dort zugleich den Antrag auf Ersatz. Bei Diebstahl erstatten Sie zuerst Anzeige bei der Polizei und bringen die Anzeigenbestätigung mit.
Quelle: § 14 Abs. 5 FZV, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 9. September 2026
Warum es eine Wartefrist gibt: die Aufbietung
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 weist die Verfügungsberechtigung nach. Damit niemand mit dem verlorenen Dokument ein Fahrzeug verkaufen oder umschreiben kann, wird der Verlust vom Kraftfahrt-Bundesamt im Verkehrsblatt veröffentlicht. Wer das Dokument in Händen hält, etwa eine Bank als Sicherungsgeberin, kann es innerhalb der Frist bei der Zulassungsstelle vorlegen. Erst wenn die Frist ohne Vorlage abgelaufen ist, darf der neue Teil 2 ausgestellt werden. Der ADAC gibt für den gesamten Vorgang eine Dauer von "drei bis sechs Wochen" an. Planen Sie diese Zeit ein, vor allem bei einem anstehenden Verkauf.
Quelle: ADAC, Fahrzeugbrief verloren, Stand 11. Mai 2026, abgerufen am 4. September 2026
Welche Unterlagen die Zulassungsstelle verlangt
Personalausweis oder Reisepass, bei Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung; die Zulassungsbescheinigung Teil 1, sofern vorhanden; ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung; eine Erklärung über den Verlust, je nach Behörde als eidesstattliche Versicherung vor Ort oder beim Notar; bei Diebstahl die Anzeigenbestätigung der Polizei; gegebenenfalls ein Nachweis des Eigentums, zum Beispiel der Kaufvertrag; bei Vertretung eine Vollmacht und die Ausweiskopie des Halters. Da die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung nur zusammen ausgestellt werden, erhalten Sie am Ende auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1. Beide neuen Dokumente tragen neue Sicherheitscodes.
Liegt der Fahrzeugbrief vielleicht bei der Bank?
Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen liegt die Zulassungsbescheinigung Teil 2 häufig nicht beim Halter, sondern bei der Bank oder der Leasinggesellschaft als Sicherheit. Bevor Sie einen Verlust melden, fragen Sie dort nach. Ein Antrag auf Ersatz für ein Dokument, das bei der Bank liegt, führt zu Rückfragen und verzögert den Vorgang.
Was in der Zwischenzeit geht und was nicht
Fahren: ja. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 muss nicht mitgeführt werden, das Fahrzeug bleibt zugelassen. Abmelden: in der Regel ja, denn für die Außerbetriebsetzung wird Teil 2 nicht benötigt. Verkaufen, umschreiben, wieder zulassen: erst mit dem Ersatzdokument, weil die Zulassungsstelle und jeder Online-Weg den Teil 2 samt Sicherheitscode verlangen. Wer ein Fahrzeug ohne Teil 2 zum Kauf angeboten bekommt, sollte deshalb misstrauisch sein.
Was bedeutet der Verlust für die Online-Zulassung?
Umschreibung und Wiederzulassung über das i-Kfz-Portal oder über einen Zulassungsdienst brauchen den verdeckten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2. Bis das Ersatzdokument da ist, gibt es diesen Code nicht. Sobald es vorliegt, gilt wie bei Teil 1: Den Code erst freilegen, wenn der Antrag ihn verlangt.
Wenn das Dokument wieder auftaucht
Taucht der alte Fahrzeugbrief nach der Ersatzausstellung wieder auf, ist er nicht mehr gültig und muss bei der Zulassungsstelle abgegeben werden. So steht es in Paragraf 14 Absatz 5 FZV. Behalten Sie ihn nicht als Andenken; zwei umlaufende Dokumente für ein Fahrzeug sind genau das, was die Aufbietung verhindern soll.
Ersatz liegt vor? Dann geht es online weiter.
Mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 und Teil 1 übernehmen wir Umschreibung oder Wiederzulassung per Vollmacht über die offiziellen Schnittstellen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert der Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil 2?
Es gibt keinen Ersatz am selben Tag, weil das Kraftfahrt-Bundesamt das Dokument zuerst mit einer Frist im Verkehrsblatt aufbietet. Der ADAC nennt drei bis sechs Wochen für den gesamten Vorgang. Die konkrete Dauer hängt von der Behörde ab.
Kann ich das Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief verkaufen?
Der Verkauf ist rechtlich möglich, die Umschreibung auf den Käufer aber nicht: Die Zulassungsstelle verlangt die Zulassungsbescheinigung Teil 2. In der Praxis warten Käufer deshalb auf das Ersatzdokument.
Was kostet der Ersatz?
Die Gebühr legt die jeweilige Zulassungsstelle nach der Gebührenordnung fest; sie umfasst meist beide neuen Dokumente. Fragen Sie den Betrag bei Ihrer Behörde ab.
Brauche ich eine eidesstattliche Versicherung?
Viele Zulassungsstellen nehmen die Erklärung über den Verlust direkt am Schalter ab. Manche verlangen eine eidesstattliche Versicherung, die auch ein Notar beurkunden kann. Fragen Sie vorab nach dem Formular Ihrer Behörde.
Kann ein Zulassungsdienst den Ersatz für mich erledigen?
Der Ersatzantrag ist ein Vorgang bei der Zulassungsstelle, den ein Bevollmächtigter mit Vollmacht und Ausweiskopie stellen kann. Die Online-Umschreibung danach übernehmen wir; den Ersatzantrag selbst bieten wir als Service nicht an.
Aufbietung läuft? Bereiten Sie die Umschreibung schon vor.
Sobald der neue Teil 2 vorliegt, starten wir den Antrag per Vollmacht, ohne dass Sie noch einmal zur Zulassungsstelle müssen.
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Den Begriff Fahrzeugbrief erklärt das Glossar Kfz-Zulassung in wenigen Sätzen.