Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren: So bekommen Sie Ersatz
Der Fahrzeugschein ist weg, gestohlen oder nach einem Umzug nicht mehr auffindbar. Hier steht, was Sie in welcher Reihenfolge tun, welche Unterlagen die Zulassungsstelle verlangt und warum der Verlust auch den Online-Weg betrifft.
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Kurz erklärt
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt nur die Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Sie brauchen dafür Ihren Ausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil 2, den Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung und eine Erklärung über den Verlust. Bei Diebstahl kommt die polizeiliche Anzeige dazu. Das neue Dokument trägt einen neuen Sicherheitscode; der alte ist damit ungültig.
Was ist passiert: verloren oder gestohlen?
Zuerst zählt die Unterscheidung. Ist das Dokument verloren, genügt bei der Zulassungsstelle eine schriftliche Erklärung über den Verlust, oft direkt am Schalter. Wurde es gestohlen, etwa mit der Geldbörse oder aus dem Fahrzeug, erstatten Sie zuerst Anzeige bei der Polizei. Die Anzeigenbestätigung legen Sie bei der Zulassungsstelle vor. Beides ist wichtig, weil die Zulassungsbescheinigung Teil 1 zusammen mit dem Fahrzeug einen Anschein von Berechtigung erzeugt: Wer sie hat, kann sich als Halter ausgeben. Die Meldung schützt Sie also auch vor Missbrauch.
Welche Unterlagen verlangt die Zulassungsstelle?
Die Liste unterscheidet sich von Behörde zu Behörde leicht, der Kern ist überall gleich: Personalausweis oder Reisepass, bei Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung; die Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Original; ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, zum Beispiel der letzte Prüfbericht; eine Erklärung über den Verlust, für die viele Ämter ein Formular bereithalten; bei Diebstahl die Anzeigenbestätigung der Polizei; bei Vertretung eine Vollmacht und die Ausweiskopie des Halters. Prüfen Sie vorab auf der Website Ihrer Zulassungsstelle, ob ein Termin nötig ist.
Wie läuft der Ersatz ab?
Verlust feststellen und, falls Diebstahl, Anzeige bei der Polizei erstatten. Dann einen Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle buchen oder prüfen, ob die Behörde den Vorgang ohne Termin bearbeitet. Die Unterlagen aus der Liste mitbringen und die Verlusterklärung vor Ort unterschreiben. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird in der Regel sofort ausgestellt; sie enthält die bisherigen Fahrzeugdaten und einen neuen verdeckten Sicherheitscode. Das alte Dokument ist ab diesem Moment ungültig, und taucht es später wieder auf, muss es abgegeben werden.
Darf ich ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 fahren?
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist bei jeder Fahrt mitzuführen und bei einer Kontrolle im Original vorzuzeigen. Eine Kopie oder ein Foto auf dem Handy ersetzt sie nicht. Wer ohne das Dokument fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Bis zum Ersatztermin gilt deshalb: so wenig wie möglich fahren und die Verlusterklärung oder die Anzeigenbestätigung dabeihaben. Im Ausland wird eine solche Erklärung meist nicht anerkannt; dort hilft nur das Originaldokument.
Sonderfall: Verlust nach Fahrzeugkauf oder Umzug
Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 direkt nach einem Kauf, ist zuerst der Verkäufer gefragt: Solange das Fahrzeug noch auf ihn zugelassen ist, kann nur er den Ersatz beantragen, denn die Behörde stellt das Dokument dem eingetragenen Halter aus. Nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ist die neue Zulassungsstelle am Wohnsitz zuständig; sie ersetzt das Dokument und trägt die neue Anschrift gleich mit ein.
Verlust im Ausland
Geht das Dokument auf einer Reise verloren, melden Sie den Verlust bei der Polizei vor Ort und lassen sich das schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung brauchen Sie für Kontrollen auf der Rückfahrt und später für den Antrag zu Hause. Ersatz gibt es ausschließlich bei der zuständigen Zulassungsstelle in Deutschland, nicht bei Konsulaten oder ausländischen Behörden.
Was bedeutet der Verlust für die Online-Zulassung?
Jede Online-Zulassung, ob über das i-Kfz-Portal oder über einen Zulassungsdienst, braucht den verdeckten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Ohne das Dokument gibt es keinen Code, und ohne Code keinen digitalen Vorgang. Die Reihenfolge ist deshalb immer dieselbe: zuerst Ersatz bei der Zulassungsstelle, dann Umschreibung oder Abmeldung online. Das Ersatzdokument trägt einen neuen Code unter einem frischen Rubbelfeld. Legen Sie ihn erst frei, wenn der Online-Antrag ihn verlangt, denn ein freigelegter Code entwertet das Dokument erneut.
Wenn das Dokument wieder auftaucht
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt den Fall ausdrücklich. Paragraf 13 Absatz 7 FZV: "Wird nach Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgefertigt und wird die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder aufgefunden, so hat der Halter oder Eigentümer diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzugeben." Das wiedergefundene Dokument gehört also nicht in die Schublade, sondern zurück zur Behörde.
Quelle: § 13 Abs. 7 FZV, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 9. September 2026
Ersatz liegt vor? Dann geht es online weiter.
Sobald die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorliegt, übernehmen wir Umschreibung oder Abmeldung per Vollmacht über die offiziellen Schnittstellen, ohne dass Sie erneut zum Amt müssen.
Häufige Fragen
Kann ich den Ersatz online beantragen?
Nein. Der Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist ein Vorgang bei der Zulassungsstelle selbst. Das i-Kfz-Portal und Zulassungsdienste setzen das vorhandene Dokument mit Sicherheitscode voraus.
Muss ich bei Verlust auch die Kennzeichen tauschen?
Nein. Die Kennzeichen und die Stempelplaketten bleiben gültig. Ersetzt wird nur das Dokument.
Was ist, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 2 auch fehlt?
Dann werden beide Dokumente ersetzt, und für Teil 2 gilt eine Wartefrist, weil das Kraftfahrt-Bundesamt das Dokument zuerst öffentlich aufbietet. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zum Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Gilt das auch für einen alten Fahrzeugschein von vor 2005?
Ja. Alte Fahrzeugscheine gelten weiter, werden bei Verlust aber durch eine aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt. Das neue Dokument trägt dann erstmals einen Sicherheitscode.
Kann jemand anderes den Ersatz für mich beantragen?
Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht und einer Kopie Ihres Ausweises. Der Bevollmächtigte weist sich mit seinem eigenen Ausweis aus.
Ersatz da? Dann sparen Sie sich den zweiten Behördengang.
Mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der eVB übernehmen wir Umschreibung oder Abmeldung per Vollmacht über die offiziellen Schnittstellen.
Verwandte Ratgeber
Den Begriff Fahrzeugschein erklärt das Glossar Kfz-Zulassung in wenigen Sätzen.