Kfz online abmelden: alle Zulassungsbehörden in Deutschland
Die Abmeldung eines Fahrzeugs — amtlich Außerbetriebsetzung — lässt sich in Deutschland bei den meisten Ämtern vollständig online erledigen. Nur führt niemand die Dienste an einer Stelle zusammen: jede Behörde betreibt ihr eigenes Portal, oft bei wechselnden Dienstleistern, und viele Amtsseiten verlinken den Dienst gar nicht sichtbar.
Wir haben deshalb alle 399 Zulassungsbehörden aus dem amtlichen Verzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes genommen und den Online-Dienst jeder einzelnen im Browser aufgerufen. Bestätigt haben wir ihn nur dort, wo das Antragsformular für die Abmeldung tatsächlich erschien — derzeit bei 384 Ämtern. Stand: 03.08.2026.
Das Wichtigste in Kürze
Die Kfz-Abmeldung, amtlich Außerbetriebsetzung, ist in Deutschland bei den meisten Zulassungsbehörden vollständig online möglich. Voraussetzung ist die Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode, wie sie seit 2015 ausgegeben wird, dazu die Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten beider Kennzeichen. Wer diese Codes freilegt, kann die Abmeldung im i-Kfz-Portal seiner Behörde beantragen und die Gebühr online bezahlen. Die Bestätigung kommt digital oder per Post. Nach erfolgreicher Abmeldung enden Kfz-Steuer und Versicherungspflicht in der Regel automatisch, denn die Behörde meldet den Vorgang an Versicherung und Zollverwaltung weiter. Fehlen die Codes, etwa bei älteren Fahrzeugpapieren, bleibt der Weg über die Behörde vor Ort oder über einen bevollmächtigten Dienstleister, der die Unterlagen prüft und den Behördengang übernimmt. Wir haben alle 399 deutschen Zulassungsbehörden geprüft und verlinken hier für jedes Bundesland den direkten Weg zum passenden Online-Portal, mit Hinweisen, wo die Online-Abmeldung eingeschränkt oder gar nicht verfügbar ist.
Zuständig ist immer die Behörde, bei der das Fahrzeug zugelassen ist – nicht die an Ihrem heutigen Wohnort, falls Sie umgezogen sind, ohne umzumelden.
Nach Bundesland
Jede Landesseite listet alle Behörden des Landes mit Direktlink, Kennzeichen, Gebühr und — wo ein Amt den Dienst ausgesetzt hat — der Begründung im Wortlaut des Amtes.
- Baden-Württemberg44 / 44 online
- Bayern95 / 95 online
- Berlin1 / 1 online
- Brandenburg18 / 18 online
- Bremen1 / 2 online
- Hamburg1 / 1 online
- Hessen27 / 27 online
- Mecklenburg-Vorpommern6 / 8 online
- Niedersachsen42 / 45 online
- Nordrhein-Westfalen51 / 53 online
- Rheinland-Pfalz34 / 35 online
- Saarland6 / 6 online
- Sachsen12 / 13 online
- Sachsen-Anhalt9 / 14 online
- Schleswig-Holstein15 / 15 online
- Thüringen22 / 22 online
Was Sie für die Online-Abmeldung brauchen
- Online-Ausweisfunktion mit PIN
Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Funktion und sechsstelliger PIN — dazu die AusweisApp auf dem Smartphone oder ein Kartenlesegerät.
- Sicherheitscode der Stempelplaketten
Auf beiden Kennzeichenschildern sitzt unter der Plakette ein verdeckter Code. Er wird freigerubbelt und eingegeben. Ist er unleserlich oder das Schild nicht mehr da, ist der Online-Weg zu Ende.
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
Ein weiterer verdeckter Code auf dem Fahrzeugschein. Auch dieser wird einmalig freigelegt.
- Bezahlmöglichkeit
Die Ämter rechnen die Gebühr direkt im Portal ab — je nach Land per Girocard-Verfahren, Kreditkarte oder PayPal.
Wann der Online-Weg nicht funktioniert
- Der Sicherheitscode ist beschädigt, überklebt oder schon freigerubbelt.
- Kennzeichen oder Fahrzeugschein sind verloren oder gestohlen — dann ist eine Erklärung bei der Behörde nötig.
- Sie haben keine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion oder keine PIN mehr.
- Das Fahrzeug ist auf eine andere Person zugelassen und Sie handeln in Vertretung.
- Für Firmenfahrzeuge gelten eigene Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsberechtigung — im Zweifel bei der Zulassungsstelle nachfragen.
In diesen Fällen bleibt der Weg über die Behörde — persönlich, schriftlich oder über einen Dienstleister. Wir sind ein solcher Dienstleister: unsere kostenpflichtige Abmeldung erledigt den Behördengang, wenn der Online-Weg für Sie ausscheidet. Steht bei Ihrem Amt oben ein Link und haben Sie die Codes und die eID, brauchen Sie uns dafür nicht. Wer Dienstleister erwägt, findet alle Anbieter im Vergleich.
Wie wir geprüft haben
- Grundlage ist das Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (AV 1), Stand 07/2026 — daraus stammen Bestand, Name, Anschrift und Unterscheidungszeichen jeder Behörde.
- Nennt das Verzeichnis nur die Rechtsform („LK“, „LRA“, „Zweckverband“), ergänzen wir den Kreisnamen und schreiben die Abkürzung aus. Anschrift und Unterscheidungszeichen bleiben unverändert; wo der amtliche Eintrag abgeschnitten ist, steht ein „…“.
- Jeder Link wurde in einem echten Browser geöffnet. Als bestätigt gilt er erst, wenn die Eingabefelder des Abmeldeantrags sichtbar waren — eine Startseite oder ein Servicekatalog reicht nicht.
- Meldet ein Amt öffentlich, dass es den Dienst ausgesetzt hat, steht das mit Zitat und Quelle in der Tabelle. Ohne belegbare Quelle steht dort keine Aussage über das Amt.
- Die Gebühren stammen aus dem Verwaltungsportal des Bundes (Leistung 99036026017000) und sind nur dort angegeben, wo ein eindeutiger Betrag veröffentlicht ist.
- Die Zuordnung der Postleitzahlen basiert auf openplzapi.org. Eine Postleitzahl kann zu mehreren Behörden gehören; die Suche zeigt dann alle.
- Ein bestätigter Link ist eine Momentaufnahme. Ämter schalten Portale für Wartung ab; wir prüfen die Liste regelmäßig nach und datieren sie.
Häufige Fragen
Muss ich einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren?
Für die Online-Abmeldung nicht: Sie läuft vollständig ohne Termin und ohne Behördengang – direkt im i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde, rund um die Uhr. Nur wer die Abmeldung persönlich vor Ort erledigen will, braucht je nach Amt einen Termin; manche Zulassungsstellen bedienen auch ohne Termin, dann meist mit Wartezeit.
Kann ich mein Auto komplett online abmelden?
Ja – ein Auto online abzumelden ist bei den meisten Zulassungsbehörden möglich. Voraussetzung sind die verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und auf den Stempelplaketten beider Kennzeichen. Fehlen die Codes oder sind sie unleserlich, bleibt der Weg über die Behörde vor Ort oder über einen bevollmächtigten Dienstleister.
Was kostet die Online-Abmeldung?
Die Gebühr für die reine Außerbetriebsetzung liegt bundesweit meist bei 2,10 €. Einzelne Ämter weisen abweichende Beträge aus; wo uns ein amtlich veröffentlichter Betrag vorliegt, steht er in der Tabelle beim jeweiligen Amt.
Brauche ich wirklich den Online-Ausweis?
Ja. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung schreibt eine Identifizierung über die Online-Ausweisfunktion vor. Ohne freigeschaltete eID und PIN lässt sich der Antrag nicht abschließen — unabhängig davon, welches Amt zuständig ist.
Welche Zulassungsstelle ist zuständig?
Die Behörde, bei der das Fahrzeug zugelassen ist — erkennbar am Kennzeichen und an der Zulassungsbescheinigung. Ein Umzug ohne Ummeldung ändert daran nichts.
Wie schnell ist die Abmeldung wirksam?
Die Außerbetriebsetzung wird mit der Bestätigung durch die Behörde wirksam. Versicherung und Kfz-Steuer enden zu diesem Zeitpunkt; das Fahrzeug darf danach nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegt werden.
Was passiert mit dem Kennzeichen?
Die Schilder werden mit der Außerbetriebsetzung entwertet. Wer das Kennzeichen behalten will, muss es reservieren lassen — die Fristen dafür setzt das jeweilige Amt.
Woher stammen die Daten auf dieser Seite?
Die Liste der Behörden stammt aus dem Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden des Kraftfahrt-Bundesamtes. Die Links haben wir automatisiert in einem echten Browser aufgerufen und nur dann als bestätigt markiert, wenn das Antragsformular tatsächlich erschien.
Wir sind ein privater Dienstleister und nicht die Zulassungsbehörde. Es besteht keine Verbindung zu den genannten Ämtern; maßgeblich ist ausschließlich das jeweilige amtliche Portal. Sie vertreten ein Amt und halten eine Angabe für falsch? Schreiben Sie uns — wir prüfen mit dem Beleg und korrigieren öffentlich.