Auto abmelden nach Verkauf: was der Verkäufer tun muss
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Wer sein Auto verkauft, bleibt bis zur Ummeldung oder Abmeldung als Halter eingetragen. Das bedeutet: Steuer, Versicherung und die Verantwortung für das Fahrzeug laufen weiter, bis die Zulassungsbehörde den Wechsel kennt. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt genau, was der Verkäufer melden muss. Die sicherste Variante ist, das Fahrzeug vor der Übergabe abzumelden.
Kurz erklärt
Nach dem Verkauf bleiben Sie Halter, bis das Fahrzeug umgemeldet oder abgemeldet ist. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt vom Verkäufer, den Halterwechsel unverzüglich zu melden, mit Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung über die Papiere. Sicherer ist es, das Auto vor der Übergabe abzumelden: Steuer und Versicherungspflicht enden sofort.
Die Meldepflicht des Verkäufers (§ 15 Absatz 5 FZV)
Wechselt die Person des Halters, haben der bisherige Halter und der Eigentümer dies der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung muss enthalten: das Kennzeichen des Fahrzeugs, Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie die Bestätigung des Erwerbers, dass ihm die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde. Die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Käufer das Fahrzeug bereits auf sich umgemeldet hat. Kommt der Verkäufer seiner Pflicht nicht nach und wird das Fahrzeug weder umgemeldet noch außer Betrieb gesetzt, kann die Behörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen aufbieten, mit erfolglosem Ablauf endet die Zulassung.
Quelle: § 15 FZV, Mitteilungspflichten bei Änderungen (gesetze-im-internet.de)
Variante 1: vor der Übergabe abmelden (empfohlen)
Sie melden das Fahrzeug ab, bevor der Käufer es übernimmt. Steuer und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung, und Sie müssen keine Halterwechsel-Mitteilung mehr nachreichen, weil das Fahrzeug nicht mehr auf Sie zugelassen ist. Der Käufer meldet das Fahrzeug bei seiner Zulassungsbehörde neu an und braucht dafür die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (§ 16 Absatz 2 FZV). Wollen Sie Ihr Kennzeichen für ein neues Fahrzeug behalten, lassen Sie es bei der Abmeldung reservieren, nach § 16 Absatz 1 FZV für längstens zwölf Monate. Online geht die Abmeldung ohne Termin: bei uns für 18,29 Euro Endpreis, mit den Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Kennzeichen.
Variante 2: angemeldet übergeben
Der Käufer fährt mit Ihren Kennzeichen weg und meldet später um. Bis dahin sind Sie Halter. Halten Sie im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe, Kilometerstand und die Bestätigung fest, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, und schicken Sie die Mitteilung nach § 15 Absatz 5 FZV mit den drei genannten Angaben unverzüglich an Ihre Zulassungsbehörde. Informieren Sie auch Ihren Versicherer über den Verkauf.
Verkauf an einen Händler
Ein Händler übernimmt Fahrzeuge meist abgemeldet oder meldet sie selbst ab. Lassen Sie sich die Abmeldebestätigung oder die Ummeldung schriftlich bestätigen, solange das Fahrzeug auf Ihren Namen läuft, gilt Ihre Meldepflicht.
Verkauf ins Ausland
Für ein Fahrzeug, das Deutschland dauerhaft verlässt, ist die Abmeldung im Inland der saubere Abschluss. Für die Überführung mit Ausfuhrkennzeichen ist die Zulassungsbehörde zuständig, dieser Schritt gehört nicht zu unserem Angebot. Wird das Fahrzeug im Ausland verwertet, gelten die Vorgaben zum Verwertungsnachweis nach § 17 FZV.
Häufige Fragen
Muss ich mein Auto nach dem Verkauf abmelden?
Sie müssen den Halterwechsel unverzüglich melden oder das Fahrzeug abmelden. Die Abmeldung vor der Übergabe ist der sicherste Weg, weil Steuer und Versicherungspflicht sofort enden.
Was muss die Mitteilung an die Zulassungsstelle enthalten?
Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung, dass er die Zulassungsbescheinigung erhalten hat (§ 15 Absatz 5 FZV).
Kann ich mein Kennzeichen behalten?
Ja, bei der Abmeldung reservieren lassen, für längstens zwölf Monate (§ 16 Absatz 1 FZV). Bei uns als Option im Abmeldeauftrag für 6,99 Euro.
Vor der Übergabe abmelden, ohne Termin
Kennzeichen und Sicherheitscodes eintragen, digital unterschreiben, Abmeldebestätigung per E-Mail. 18,29 € Endpreis inklusive amtlicher Gebühr.