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Auto abmelden nach Verkauf: was der Verkäufer tun muss

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Wer sein Auto verkauft, bleibt bis zur Ummeldung oder Abmeldung als Halter eingetragen.

Zuletzt aktualisiert:

Kurz erklärt

Nach dem Verkauf bleiben Sie Halter, bis das Fahrzeug umgemeldet oder abgemeldet ist.

  • Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt vom Verkäufer, den Halterwechsel unverzüglich zu melden, mit Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung über die Papiere.
  • Sicherer ist es, das Auto schon vor der Übergabe abmelden zu lassen: Steuer und Versicherungspflicht enden sofort.

Auto verkauft: was jetzt zu tun ist (Schritt für Schritt)

Nach der Übergabe bleiben fünf Punkte beim Verkäufer. Die Tabelle nennt für jeden, wer ihn erledigt, wann und worauf er beruht. Eine Zahl von Tagen steht in keiner dieser Vorschriften; verlangt wird jeweils ein Handeln unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Absatz 1 BGB).

SchrittWerWannGrundlage
1. Verkauf dem Versicherer anzeigenVerkäufer oder Käuferunverzüglich nach der Übergabe§ 97 Absatz 1 VVG: Anzeige der Veräußerung. Bleibt sie aus, kann der Versicherer bei einem Schaden später als einen Monat nach dem Zeitpunkt, zu dem die Anzeige hätte eingehen müssen, leistungsfrei sein.
2. Halterwechsel der Zulassungsbehörde mitteilenbisheriger Halter und Eigentümerunverzüglich; entbehrlich, sobald der Käufer umgemeldet hat§ 15 Absatz 5 Satz 1 bis 3 FZV: Kennzeichen, Name, Vorname und vollständige Anschrift des Käufers sowie dessen Bestätigung, dass ihm die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde.
3. Kaufvertrag mit Übergabeprotokoll und Käuferdaten aufbewahrenVerkäuferbei der ÜbergabeKeine gesetzliche Form. Der Vertrag belegt die Angaben nach § 15 Absatz 5 Satz 3 FZV und das Übergabedatum gegenüber Versicherer, Zoll und Bußgeldstellen.
4. KennzeichenVerkäufervor der Übergabe (abgemeldet) oder mit dem Fahrzeug (angemeldet)§ 16 Absatz 1 FZV: Bei der Außerbetriebsetzung werden die Schilder entstempelt; für die Wiederzulassung desselben Fahrzeugs kann das Kennzeichen für längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung reserviert werden. Ob die Kombination für ein anderes Fahrzeug genutzt werden kann, bestätigt die zuständige Zulassungsbehörde.
5. Kfz-Steuerläuft automatisch, die Zulassungsbehörde meldet den Wechsel an die Zollverwaltungendet mit Abmeldung oder Umschreibung§ 5 Absatz 1 Nummer 1 KraftStG: Steuerpflicht, solange das Fahrzeug zugelassen ist; § 7 KraftStG: Steuerschuldner ist, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist.

Wer vor der Übergabe abmeldet, erledigt die Schritte 2, 4 und 5 mit der Außerbetriebsetzung in einem: Das Fahrzeug ist nicht mehr auf ihn zugelassen, Steuer und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung.

Auto verkaufen: angemeldet oder abgemeldet? Vorteile und Nachteile

Vor jedem Autoverkauf steht dieselbe Frage: vorher abmelden oder angemeldet übergeben? Beides ist erlaubt. Der Unterschied liegt darin, wer bis zur Ummeldung für Steuer, Versicherung und das Fahrzeug einsteht:

Abgemeldet verkaufenAngemeldet verkaufen
Kfz-SteuerEndet mit der AbmeldungLäuft bei Ihnen weiter, bis das Fahrzeug nicht mehr auf Sie zugelassen ist
Kfz-VersicherungDer Versicherer erfährt die Abmeldung von der ZulassungsbehördeDer Vertrag geht auf den Käufer über, Sie müssen den Verkauf anzeigen
Probefahrt und AbholungNur mit Kurzzeitkennzeichen oder per TransportDer Käufer kann sofort fahren
Ihr Risiko nach der ÜbergabeKeines aus der Zulassung, das Fahrzeug läuft nicht mehr auf SieSie bleiben Halter, bis der Käufer ummeldet
Ihr AufwandAbmeldung vor der ÜbergabeVerkaufsanzeige an Zulassungsbehörde und Versicherer

Der Nachteil des abgemeldeten Verkaufs ist die Abholung ohne eigene Kennzeichen, der Vorteil ist ein klarer Schlusspunkt für den Verkäufer.

Auto privat verkaufen und abmelden: der sichere Ablauf

Beim Privatverkauf gibt es keinen Händler, der sich um die Papiere kümmert. Mit dieser Reihenfolge ist der Verkäufer auf der sicheren Seite:

  1. Kaufvertrag schreiben: mit Datum und Uhrzeit der Übergabe, Kilometerstand sowie Name und Anschrift des Käufers.
  2. Vor der Übergabe abmelden: online mit den Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Kennzeichen, die Bestätigung der Außerbetriebsetzung zu den Unterlagen legen.
  3. Fahrzeug, Schlüssel, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II an den Käufer übergeben und den Erhalt im Kaufvertrag bestätigen lassen.
  4. Wird das Auto doch angemeldet übergeben: den Halterwechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen, mit Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers und seiner Bestätigung über die Papiere.
  5. Den Verkauf unverzüglich dem Versicherer anzeigen.

Vor der Übergabe online abmelden

Die Meldepflicht des Verkäufers (§ 15 Absatz 5 FZV)

Wechselt die Person des Halters, haben der bisherige Halter und der Eigentümer dies der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

  • Die Mitteilung muss enthalten: das Kennzeichen des Fahrzeugs, Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie die Bestätigung des Erwerbers, dass ihm die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde.
  • Die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Käufer das Fahrzeug bereits auf sich umgemeldet hat.
  • Kommt der Verkäufer seiner Pflicht nicht nach und wird das Fahrzeug weder umgemeldet noch außer Betrieb gesetzt, kann die Behörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen aufbieten, mit erfolglosem Ablauf endet die Zulassung.

Quelle: § 15 FZV, Mitteilungspflichten bei Änderungen (gesetze-im-internet.de)

Variante 1: vor der Übergabe abmelden (empfohlen)

Sie melden das Fahrzeug ab, bevor der Käufer es übernimmt.

  • Steuer und Versicherungspflicht enden mit dem Tag der Außerbetriebsetzung, und Sie müssen keine Halterwechsel-Mitteilung mehr nachreichen, weil das Fahrzeug nicht mehr auf Sie zugelassen ist.
  • Der Käufer meldet das Fahrzeug bei seiner Zulassungsbehörde neu an und braucht dafür die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (§ 16 Absatz 2 FZV).
  • Möchten Sie die Kennzeichenkombination für ein anderes Fahrzeug nutzen, klären Sie die Reservierung und ihre Dauer mit der zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Die in § 16 Absatz 1 FZV genannte Reservierung für längstens zwölf Monate betrifft die Wiederzulassung desselben Fahrzeugs.
  • Online geht die Abmeldung ohne Termin: bei uns für 34,00 Euro Endpreis, mit den Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Kennzeichen.

Online-Abmeldung: Ablauf, Unterlagen und Preis

Abmeldung beim Amt, im i-Kfz-Portal oder über einen Dienst? Wege und Anbieter vergleichen.

Quelle: § 16 FZV, Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung (gesetze-im-internet.de)

Welche Unterlagen braucht der Verkäufer für die Abmeldung?

Für die Abmeldung vor dem Verkauf braucht der Verkäufer nur das, was ohnehin im Auto liegt. Der Fahrzeugbrief wird für die Abmeldung nicht vorgelegt, der Käufer braucht ihn aber für die Zulassung auf seinen Namen:

  • Bei der Zulassungsstelle: die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder zur Entstempelung.
  • Online: der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und die Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten der Kennzeichen.
  • Für die Verkaufsanzeige, falls das Auto angemeldet bleibt: Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers und seine Bestätigung, dass er die Papiere erhalten hat.

Alle Fälle mit fehlenden Papieren behandelt der Ratgeber Auto abmelden ohne Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief.

Variante 2: angemeldet übergeben

Der Käufer fährt mit Ihren Kennzeichen weg und meldet später um.

  • Bis dahin sind Sie Halter.
  • Halten Sie im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe, Kilometerstand und die Bestätigung fest, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, und schicken Sie die Mitteilung nach § 15 Absatz 5 FZV mit den drei genannten Angaben unverzüglich an Ihre Zulassungsbehörde.
  • Informieren Sie auch Ihren Versicherer über den Verkauf.

Ummelden und Halterwechsel: was der Käufer erledigen muss

Kann auch der Käufer das Auto abmelden?

Ja.

  • Wer der Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen vorlegt, gilt als vom Halter bevollmächtigt, die Außerbetriebsetzung zu beantragen.
  • Ein Käufer, der Papiere und Kennzeichen erhalten hat, kann das Fahrzeug also abmelden oder auf sich ummelden.
  • Verlassen sollte sich der Verkäufer darauf nicht: Seine eigene Pflicht, den Halterwechsel zu melden, besteht unabhängig davon, und sie entfällt erst, wenn der Käufer das Fahrzeug tatsächlich umgemeldet hat.

Zwangsabmeldung mit Kaufvertrag

Eine Abmeldung durch den Verkäufer allein mit dem Kaufvertrag gibt es nicht.

  • Für die Außerbetriebsetzung verlangt § 16 Absatz 1 FZV die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder, online ersetzt durch deren Sicherheitscodes; wer beides beim Verkauf übergeben hat, kann nicht mehr selbst abmelden.
  • Was umgangssprachlich Zwangsabmeldung heißt, ist das Verfahren der Zulassungsbehörde nach § 15 Absatz 5 FZV: Nach Ihrer Verkaufsanzeige kann sie die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage aufbieten, mit erfolglosem Ablauf endet die Zulassung des Fahrzeugs, oder sie untersagt den Betrieb auf öffentlichen Straßen.
  • Ihr Teil ist die Verkaufsanzeige mit den drei Angaben und der Kaufvertrag als Nachweis; alles Weitere setzt die Behörde von sich aus in Gang.

Käufer meldet das Auto nicht um: die Schritte für Verkäufer

Quelle: § 15 FZV, Mitteilungspflichten bei Änderungen (gesetze-im-internet.de)

Kfz-Steuer nach dem Verkauf: wann endet die Steuerpflicht?

Steuerschuldner ist die Person, für die das Fahrzeug zugelassen ist.

  • Der Kaufvertrag allein ändert daran nichts.
  • Nach Angaben des Zolls endet die Steuerpflicht mit der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde; eine Meldung beim Hauptzollamt oder bei der Polizei reicht dafür nicht aus.
  • Die Zulassungsbehörde übermittelt die Daten selbst an die Zollverwaltung.
  • Weil die Kfz-Steuer im Voraus gezahlt wird, entsteht meist ein Guthaben, das der Zoll in der Regel drei Wochen nach der Abmeldung auszahlt, sofern ihm eine Bankverbindung bekannt ist.

Abmeldebescheid, Erstattung und Sonderfälle: Kfz-Steuer nach der Abmeldung

Kfz-Versicherung nach dem Verkauf: was passiert mit dem Vertrag?

Wird ein versichertes Auto verkauft, tritt der Käufer an die Stelle des Verkäufers in den Versicherungsvertrag ein. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Folgen:

  • Anzeige: Verkäufer oder Käufer müssen den Verkauf dem Versicherer unverzüglich anzeigen.
  • Kündigung: Der Käufer darf innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen, der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er vom Verkauf erfahren hat.
  • Prämie: Für die laufende Versicherungsperiode haften Verkäufer und Käufer gemeinsam; wird gekündigt, zahlt der Verkäufer die Prämie.
  • Abmeldung vor der Übergabe: Dann unterrichtet die Zulassungsbehörde den Versicherer über die Außerbetriebsetzung.

Verkauf an einen Händler

Ein Händler übernimmt Fahrzeuge meist abgemeldet oder meldet sie selbst ab. Lassen Sie sich die Abmeldebestätigung oder die Ummeldung schriftlich bestätigen, solange das Fahrzeug auf Ihren Namen läuft, gilt Ihre Meldepflicht.

Quelle: § 15 FZV, Mitteilungspflichten bei Änderungen (gesetze-im-internet.de)

Verkauf ins Ausland

Für ein Fahrzeug, das Deutschland dauerhaft verlässt, ist die Abmeldung im Inland der saubere Abschluss. Für die Überführung mit Ausfuhrkennzeichen ist die Zulassungsbehörde zuständig, dieser Schritt gehört nicht zu unserem Angebot. Wird das Fahrzeug im Ausland verwertet, gelten die Vorgaben zum Verwertungsnachweis nach § 17 FZV.

Quelle: § 17 FZV, Verwertungsnachweis (gesetze-im-internet.de)

Häufige Fragen

Muss ich mein Auto nach dem Verkauf abmelden?

Sie müssen den Halterwechsel unverzüglich melden oder das Fahrzeug abmelden. Die Abmeldung vor der Übergabe ist der sicherste Weg, weil Steuer und Versicherungspflicht sofort enden.

Was muss die Mitteilung an die Zulassungsstelle enthalten?

Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung, dass er die Zulassungsbescheinigung erhalten hat (§ 15 Absatz 5 FZV).

Kann ich mein Kennzeichen behalten?

Eine Reservierung ist möglich. Für die Wiederzulassung desselben Fahrzeugs sieht § 16 Absatz 1 FZV längstens zwölf Monate vor. Für ein anderes Fahrzeug klären Sie Möglichkeit und Dauer mit der zuständigen Zulassungsbehörde. Bei uns ist die Reservierung als Option im Abmeldeauftrag für 6,99 Euro buchbar.

Was muss ich direkt nach der Übergabe bei der Versicherung tun?

Den Verkauf unverzüglich anzeigen (§ 97 Absatz 1 VVG), mit Verkaufsdatum, Name und Anschrift des Käufers und einer Kopie des Kaufvertrags.

  • Erst mit dieser Kenntnis behandelt der Versicherer den Käufer als Vertragspartner (§ 95 Absatz 3 VVG); Versicherer und Käufer können den Vertrag danach innerhalb eines Monats kündigen (§ 96 VVG).
  • Haben Sie vor der Übergabe abgemeldet, endet die Versicherungspflicht mit dem Tag der Außerbetriebsetzung.

Motorrad verkauft: Gilt das Gleiche?

Ja. § 15 Absatz 5 FZV knüpft an den Wechsel des Halters an, nicht an die Fahrzeugart: Verkaufsanzeige an die Zulassungsbehörde, Anzeige an den Versicherer und die Abmeldung vor der Übergabe laufen beim Kraftrad wie beim Pkw. Ein Kraftrad trägt nur ein Kennzeichen, für die Online-Abmeldung wird deshalb nur ein Plakettencode gebraucht.

Auto verkauft, Käufer meldet nicht um: Was jetzt?

Zeigen Sie den Verkauf der Zulassungsbehörde an (§ 15 Absatz 5 FZV) und dem Versicherer (§ 97 VVG), fordern Sie den Käufer schriftlich zur Ummeldung auf und heben Sie den Kaufvertrag auf.

  • Bleibt der Käufer untätig, kann die Behörde die Zulassungsbescheinigung mit einer Frist von vier Wochen aufbieten oder den Betrieb untersagen.
  • Die Schritte im Einzelnen stehen im Ratgeber Käufer meldet das Auto nicht um.

Gibt es eine Frist?

Keine Zahl von Tagen. § 15 Absatz 5 FZV verlangt die Mitteilung des Halterwechsels unverzüglich, § 97 VVG die Anzeige an den Versicherer unverzüglich, und unverzüglich bedeutet nach § 121 Absatz 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern. Die einzige Frist mit einer Zahl ist die Frist von vier Wochen des Aufgebots, das die Behörde nach § 15 Absatz 5 FZV einleiten kann.

Auto verkaufen: vorher abmelden oder angemeldet lassen?

Beides ist erlaubt. Abgemeldet enden Steuer und Versicherungspflicht sofort, der Käufer braucht aber Kurzzeitkennzeichen oder einen Transport. Angemeldet kann er sofort fahren, Sie bleiben jedoch Halter, bis er ummeldet.

Wann endet die Kfz-Steuer nach dem Verkauf?

Mit der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde. Solange das Auto nach dem Verkauf auf Sie zugelassen ist, bleiben Sie Steuerschuldner. Ein Guthaben zahlt der Zoll in der Regel drei Wochen nach der Abmeldung aus.

Wer meldet das Auto beim Privatverkauf ab?

Das vereinbaren Verkäufer und Käufer. Am sichersten meldet der Verkäufer vor der Übergabe selbst ab. Bleibt das Auto angemeldet, meldet der Käufer um, und der Verkäufer zeigt den Verkauf der Zulassungsbehörde an.

Was passiert mit der Kfz-Versicherung, wenn ich das Auto verkaufe?

Der Vertrag geht auf den Käufer über (§ 95 VVG). Der Käufer kann innerhalb eines Monats kündigen, der Versicherer ebenfalls (§ 96 VVG). Zeigen Sie den Verkauf unverzüglich an.

Kann der Käufer das Auto für mich abmelden?

Ja, wenn er die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen hat. Wer beides vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Absatz 1 FZV). Ihre Pflicht zur Verkaufsanzeige bleibt bestehen.

Vor der Übergabe abmelden, ohne Termin

Kennzeichen und Sicherheitscodes eintragen, digital unterschreiben, Abmeldebestätigung per E-Mail. 34,00 € Endpreis inklusive amtlicher Gebühr.

Auto abmelden in Ihrem Bundesland

Für jedes Bundesland listen wir alle Zulassungsbehörden mit ihrem offiziellen Dienst zur Abmeldung, mit Direktlink und, soweit veröffentlicht, der Gebühr.

Alle Zulassungsbehörden mit Online-Abmeldung im Überblick

Den Begriff Verkaufsanzeige erklärt das Glossar Kfz-Zulassung in wenigen Sätzen.

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Die Übermittlung an die Zulassungsbehörde erfolgt über unseren Partner Sunstone UG, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registriert.