Auto abmelden Kosten und Gebühren 2026: Was kostet die Abmeldung?
Was kostet es, ein Auto abzumelden?
- Online über zulassungsautomat.de: 34,00 € Gesamtpreis, amtliche Gebühr enthalten.
- Vor Ort bei der Zulassungsstelle: 15,90 € Grundgebühr nach GebOSt, dazu Anfahrt und Zeit.
- Selbst im i-Kfz-Portal der Behörde: 2,10 € Grundgebühr nach GebOSt, Sicherheitscodes und alle Schritte übernehmen Sie selbst.
Die Abmeldung ist der günstigste Vorgang bei der Kfz-Zulassung.
- Die Grundgebühr für eine Außerbetriebsetzung beträgt nach GebOSt 15,90 Euro vor Ort und 2,10 Euro im internetbasierten Verfahren über das i-Kfz-Portal der Behörde.
- Der tatsächlich zu zahlende Gesamtbetrag kann zusätzliche Gebühren enthalten; maßgeblich ist die Gebührenauskunft der zuständigen Behörde.
- Über einen Online-Dienst wie zulassungsautomat.de kostet die komplette Abmeldung 34,00 Euro als Endpreis, darin sind 30,70 Euro Servicegebühr und 3,30 Euro amtliche Gebühr bereits enthalten.
- Was Sie dafür bekommen und welche Kosten viele vergessen, steht hier.
Zuletzt aktualisiert:
Kurz erklärt
Die Grundgebühr für eine Außerbetriebsetzung beträgt nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 15,90 Euro vor Ort und 2,10 Euro im internetbasierten Verfahren.
- Der tatsächlich zu zahlende Gesamtbetrag kann zusätzliche Gebühren enthalten; maßgeblich ist die Gebührenauskunft der zuständigen Behörde.
- Bei zulassungsautomat.de kostet die Online-Abmeldung 34,00 Euro inklusive amtlicher Gebühr, ohne Termin und ohne Behördengang.
Der echte Vergleich: selbst erledigen oder über uns
Drei Wege führen zur Außerbetriebsetzung. Die Tabelle zeigt, was jeder Weg kostet und was dabei an Ihnen hängen bleibt.
| Weg | Preis | Was Sie selbst tun | Termin? | Anfahrt? | Wartezeit |
|---|---|---|---|---|---|
| Online über uns | 34,00 € Gesamtpreis, amtliche Gebühr enthalten | Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes eingeben | Nein | Nein | Nein |
| Zulassungsstelle vor Ort | 15,90 € Grundgebühr (GebOSt) | Antrag ausfüllen und persönlich hinfahren | Meist ja | Ja | Ja |
| Selbst im i-Kfz-Portal | 2,10 € Grundgebühr (GebOSt) | Portal Ihrer Behörde finden, Codes freilegen, fotografieren, online bezahlen | Nein | Nein | Bearbeitung der Behörde |
Der Unterschied zwischen unserem Gesamtpreis und der Grundgebühr am Schalter beträgt 18,10 €. Dafür entfallen Anfahrt, Termin und Wartezeit.
Am Schalter 15,90 € plus Termin und Anfahrt.
Wir erledigen die Abmeldung für 34,00 € Endpreis, amtliche Gebühr inklusive, ohne Termin. Online beauftragen in ca. 5 Minuten.
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Warum findet man im Internet auch Angaben wie 2,70 €?
Beträge wie 2,70 € sind Gebühren der Behördenportale, kein Preis für eine Dienstleistung.
- Die Stadt München verlangt zum Beispiel 2,70 € für die Außerbetriebsetzung im i-Kfz-Portal (Stand 18.09.2026).
- Die Grundgebühr nach GebOSt liegt bei 2,10 €.
- Die Arbeit erledigen Sie dabei selbst: Portal der Zulassungsbehörde finden, Sicherheitscodes freilegen und eintragen, Fotos hochladen, online bezahlen.
Was ist in unserem Preis enthalten?
34,00 € Gesamtpreis, davon 30,70 € Servicegebühr und 3,30 € amtliche Gebühr. Darin steckt:
- Amtliche Gebühren der Zulassungsstelle
- Prüfung Ihrer Unterlagen vor der Einreichung
- Einreichung bei der zuständigen Zulassungsstelle
- Abmeldebestätigung per E-Mail
- Service auf Deutsch, Englisch, Arabisch & Türkisch
Die drei Wege und ihre Kosten
Drei Wege führen zur Außerbetriebsetzung, und sie kosten unterschiedlich viel:
- Weg 1, Zulassungsstelle vor Ort: Grundgebühr nach GebOSt 15,90 Euro, der Gesamtbetrag der Behörde kann höher sein. Dazu kommen Anfahrt, in vielen Städten ein Termin und die Wartezeit. Die Gebühr wird vor Ort bezahlt.
- Weg 2, i-Kfz selbst online: Grundgebühr nach GebOSt 2,10 Euro, auch hier kann der Gesamtbetrag der Behörde zusätzliche Gebühren enthalten. Voraussetzung sind die freigelegten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und auf den Stempelplaketten der Kennzeichen. Eine Ausweis-App ist für die Abmeldung nicht nötig, sobald die Codes erfasst sind (§ 24 Absatz 4 FZV). Bezahlt wird im Portal der Behörde.
- Weg 3, Online-Dienst: bei zulassungsautomat.de 34,00 Euro Endpreis inklusive amtlicher Gebühr. Sie brauchen keinen Termin und müssen sich nicht durch das Portal Ihrer Behörde arbeiten, wir prüfen die Angaben vor der Übermittlung und reichen die Außerbetriebsetzung bei der zuständigen Zulassungsstelle ein. Andere Anbieter verlangen zwischen 19,70 und 49,90 Euro (Stand Oktober 2026, Angaben der Anbieter).
Abmeldung im Vergleich: alle Anbieter mit Preis und Quelle
Was im Endpreis enthalten ist und wie der Auftrag bei uns abläuft, steht auf der Seite Auto online abmelden bei zulassungsautomat.de.
Gebühr vor Ort und online: zwei geprüfte Beispiele
Wie weit Grundgebühr und Gesamtbetrag auseinanderliegen können, zeigen zwei Zulassungsbehörden, deren Gebührenangaben wir am 18.09.2026 auf ihren eigenen Seiten geprüft haben. Einen bundesweiten Rahmen leiten wir daraus nicht ab.
| Behörde | Vor Ort | Online (i-Kfz) |
|---|---|---|
| Grundgebühr nach GebOSt | 15,90 € | 2,10 € |
| Berlin | 17,10 € | 3,30 € |
| München (Stadt) | 17,40 € | 2,70 € |
Stand der Prüfung: 18.09.2026. Den aktuellen Gesamtbetrag nennt die zuständige Zulassungsbehörde.
Quellen:
- GebOSt, Anlage, Gebühren-Nr. 224.1 und 224.2 (gesetze-im-internet.de), geprüft am 18.09.2026
- Service-Portal Berlin, Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs, geprüft am 18.09.2026
- Landeshauptstadt München, Kfz-Zulassungsstelle: Außerbetriebsetzung vor Ort, geprüft am 18.09.2026
- Landeshauptstadt München, Außerbetriebsetzung online, geprüft am 18.09.2026
Lieber gar nicht selbst rechnen?
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Historische Portalangaben nach Bundesland (03.08.2026)
Die folgenden Beträge stammen aus einem Datenauszug vom 03.08.2026. Sie sind nicht durchgängig als Grundgebühr oder Gesamtbetrag und nicht für beide Verfahrenswege verifiziert.
- Sie sind keine aktuelle Gebührenauskunft.
- Den aktuellen Gesamtbetrag nennt die zuständige Zulassungsbehörde.
- Der Auszug aus dem Verwaltungsportal des Bundes, Leistung 99036026017000 enthielt für 194 von 399 Zulassungsbehörden einen Betrag.
| Bundesland | Behörden mit Angabe | Übernommener Betrag |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 44 von 44 | 2,10 € |
| Bayern | 95 von 95 | 2,10 € |
| Berlin | 1 von 1 | 3,30 € |
| Brandenburg | 0 von 18 | Keine Angabe im damaligen Datensatz |
| Bremen | 0 von 2 | Keine Angabe im damaligen Datensatz |
| Hamburg | 0 von 1 | Keine Angabe im damaligen Datensatz |
| Hessen | 0 von 27 | Keine Angabe im damaligen Datensatz |
| Mecklenburg-Vorpommern | 0 von 8 | Keine Angabe im damaligen Datensatz |
| Niedersachsen | 45 von 45 | 2,10 € |
| Nordrhein-Westfalen | 4 von 53 | 2,60 € bis 3,65 € |
| Rheinland-Pfalz | 2 von 35 | 2,70 € bis 3,30 € |
| Saarland | 0 von 6 | Keine Angabe im damaligen Datensatz |
| Sachsen | 0 von 13 | Keine Angabe im damaligen Datensatz |
| Sachsen-Anhalt | 2 von 14 | 3,30 € bis 5,70 € |
| Schleswig-Holstein | 1 von 15 | 2,10 € |
| Thüringen | 0 von 22 | Keine Angabe im damaligen Datensatz |
Bei uns ist die amtliche Gebühr im Endpreis von 34,00 Euro enthalten, unabhängig von der Zulassungsbehörde.
Historische Portalangaben nach Zulassungsbehörde (03.08.2026)
Alle 194 Zulassungsbehörden mit einem Betrag im Datenauszug, sortiert nach Bundesland und Zulassungsbezirk. Quelle: Verwaltungsportal des Bundes, Leistung 99036026017000, Datenauszug vom 03.08.2026; Behördenbestand aus dem Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (AV 1), Stand 07/2026. Wie beim Überblick oben: ein Archiv des damaligen Auszugs, keine aktuelle Gebührenauskunft.
Alle 194 Behörden anzeigen (Tabelle aufklappen)
| Bundesland | Zulassungsbehörde (Zulassungsbezirk) | Übernommener Betrag |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Landratsamt Alb-Donau-Kreis (Alb-Donau-Kreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Stadt Baden-Baden (Baden-Baden, Stadtkreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landkreis Biberach (Biberach) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Böblingen (Böblingen) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Bodenseekreis (Bodenseekreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Breisgau- (Breisgau-Hochschwarzwald) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Calw (Calw) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Emmendingen (Emmendingen) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Enzkreis (Enzkreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landkreis Esslingen (Esslingen) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Stadt Freiburg (Freiburg im Breisgau, Stadtkreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landkreis Freudenstadt (Freudenstadt) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Göppingen (Göppingen) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Stadt Heidelberg (Heidelberg, Stadtkreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Heidenheim (Heidenheim) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Heilbronn (Heilbronn) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Stadt Heilbronn (Heilbronn, Stadtkreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Hohenlohekreis (Hohenlohekreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Karlsruhe (Karlsruhe) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Stadt Karlsruhe (Karlsruhe, Stadtkreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landkreis Konstanz (Konstanz) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Lörrach (Lörrach) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Ludwigsburg (Ludwigsburg) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Main-Tauber- (Main-Tauber-Kreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Stadt Mannheim (Mannheim, Stadtkreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Neckar- (Neckar-Odenwald-Kreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Ortenaukreis (Ortenaukreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Ostalbkreis (Ostalbkreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Stadt Pforzheim (Pforzheim, Stadtkreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Rastatt (Rastatt) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landkreis Ravensburg (Ravensburg) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Rems-Murr-Kreis (Rems-Murr-Kreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landkreis Reutlingen (Reutlingen) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Rhein-Neckar- (Rhein-Neckar-Kreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landkreis Rottweil (Rottweil) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Schwäbisch Hall (Schwäbisch Hall) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landkreis Schwarzwald- (Schwarzwald-Baar-Kreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Sigmaringen (Sigmaringen) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Stadt Stuttgart (Stuttgart, Stadtkreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landkreis Tübingen (Tübingen) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Tuttlingen (Tuttlingen) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Stadt Ulm (Ulm, Stadtkreis) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landkreis Waldshut (Waldshut) | 2,10 € |
| Baden-Württemberg | Landratsamt Zollernalbkreis (Zollernalbkreis) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Aichach- (Aichach-Friedberg) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Altötting (Altötting) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Amberg (Amberg) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Amberg-Sulzbach (Amberg-Sulzbach) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Ansbach (Ansbach) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Ansbach (Ansbach) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Aschaffenburg (Aschaffenburg) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Aschaffenburg (Aschaffenburg) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Augsburg (Augsburg) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Augsburg (Augsburg) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Bad Kissingen (Bad Kissingen) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Bad Tölz- (Bad Tölz-Wolfratshausen) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Bamberg (Bamberg) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Bamberg (Bamberg) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Bayreuth (Bayreuth) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Bayreuth (Bayreuth) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Berchtesgadener (Berchtesgadener Land) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Cham (Cham) | 2,10 € |
| Bayern | Zweckverband Coburg (Coburg) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Dachau (Dachau) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Deggendorf (Deggendorf) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Dillingen a. d. (Dillingen a. d. Donau) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Dingolfing- (Dingolfing-Landau) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Donau-Ries (Donau-Ries) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Ebersberg (Ebersberg) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Eichstätt (Eichstätt) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Erding (Erding) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Erlangen (Erlangen) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Erlangen-Höchstadt (Erlangen-Höchstadt) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Forchheim (Forchheim) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Freising (Freising) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Freyung- (Freyung-Grafenau) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Fürstenfeldbruck… (Fürstenfeldbruck) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Fürth (Fürth) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Fürth (Fürth) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Garmisch- (Garmisch-Partenkirchen) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Günzburg (Günzburg) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Haßberge (Haßberge) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Hof (Hof) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Hof (Hof) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Ingolstadt (Ingolstadt) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Kaufbeuren (Kaufbeuren) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Kelheim (Kelheim) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Kempten (Kempten (Allgäu)) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Kitzingen (Kitzingen) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Kronach (Kronach) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Kulmbach (Kulmbach) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Landsberg am (Landsberg am Lech) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Landshut (Landshut) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Landshut (Landshut) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Lichtenfels (Lichtenfels) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Lindau (Lindau (Bodensee)) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Main-Spessart (Main-Spessart) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Memmingen (Memmingen) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Miesbach (Miesbach) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Miltenberg (Miltenberg) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Mühldorf a. Inn (Mühldorf a. Inn) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt München (München) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt München (München, Landeshauptstadt) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Neu-Ulm (Neu-Ulm) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Neuburg- (Neuburg-Schrobenhausen) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Neumarkt (Neumarkt i.d. OPf.) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Neustadt (Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Neustadt (Neustadt a. d. Waldnaab) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Nürnberg (Nürnberg) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Nürnberger Land (Nürnberger Land) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Oberallgäu (Oberallgäu) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Ostallgäu (Ostallgäu) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Passau (Passau) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Passau (Passau) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Pfaffenhofen (Pfaffenhofen a. d. Ilm) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Regen (Regen) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Regensburg (Regensburg) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Regensburg (Regensburg) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Rhön-Grabfeld (Rhön-Grabfeld) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Rosenheim (Rosenheim) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Rosenheim (Rosenheim) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Roth (Roth) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Rottal-Inn (Rottal-Inn) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Schwabach (Schwabach) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Schwandorf (Schwandorf) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Schweinfurt (Schweinfurt) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Schweinfurt (Schweinfurt) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Starnberg (Starnberg) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Straubing (Straubing) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Straubing-Bogen (Straubing-Bogen) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Tirschenreuth (Tirschenreuth) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Traunstein (Traunstein) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Unterallgäu (Unterallgäu) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Weiden (Weiden i.d. OPf.) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Weilheim- (Weilheim-Schongau) | 2,10 € |
| Bayern | Landkreis Weißenburg- (Weißenburg-Gunzenhausen) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Wunsiedel (Wunsiedel i. Fichtelgebirge) | 2,10 € |
| Bayern | Stadt Würzburg (Würzburg) | 2,10 € |
| Bayern | Landratsamt Würzburg (Würzburg) | 2,10 € |
| Berlin | Landesamt für (Berlin, Stadt) | 3,30 € |
| Niedersachsen | Landkreis Ammerland (Ammerland) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Aurich (Aurich) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Stadt Braunschweig (Braunschweig, Stadt) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Celle (Celle) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Cloppenburg (Cloppenburg) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Cuxhaven (Cuxhaven) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Stadt Delmenhorst (Delmenhorst, Stadt) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Diepholz (Diepholz) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Stadt Emden (Emden, Stadt) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Emsland (Emsland) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Friesland (Friesland) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Gifhorn (Gifhorn) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Goslar (Goslar) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Göttingen (Göttingen) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Grafschaft (Grafschaft Bentheim) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Hameln-Pyrmont (Hameln-Pyrmont) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Harburg (Harburg) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Heidekreis (Heidekreis) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Helmstedt (Helmstedt) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Hildesheim (Hildesheim) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Holzminden (Holzminden) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Leer (Leer) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Lüchow-Dannenberg… (Lüchow-Dannenberg) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Lüneburg (Lüneburg) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Nienburg (Nienburg (Weser)) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Northeim (Northeim) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Oldenburg (Oldenburg) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Stadt Oldenburg (Oldenburg (Oldb), Stadt) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Osnabrück (Osnabrück) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Stadt Osnabrück (Osnabrück, Stadt) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Osterholz (Osterholz) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Peine (Peine) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Region Hannover (Region Hannover) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Rotenburg (Wümme)… (Rotenburg (Wümme)) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Stadt Salzgitter (Salzgitter, Stadt) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Schaumburg (Schaumburg) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Stade (Stade) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Uelzen (Uelzen) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Vechta (Vechta) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Verden (Verden) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Wesermarsch (Wesermarsch) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Stadt Wilhelmshaven (Wilhelmshaven, Stadt) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Wittmund (Wittmund) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Landkreis Wolfenbüttel (Wolfenbüttel) | 2,10 € |
| Niedersachsen | Stadt Wolfsburg (Wolfsburg, Stadt) | 2,10 € |
| Nordrhein-Westfalen | Stadt Bottrop (Bottrop, Stadt) | 2,60 € |
| Nordrhein-Westfalen | Stadt Köln (Köln, Stadt) | 2,70 € |
| Nordrhein-Westfalen | Stadt Krefeld (Krefeld, Stadt) | 2,70 € |
| Nordrhein-Westfalen | Landkreis Soest (Soest) | 3,65 € |
| Rheinland-Pfalz | Stadt Ludwigshafen (Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt) | 3,30 € |
| Rheinland-Pfalz | Stadt Trier (Trier, kreisfreie Stadt) | 2,70 € |
| Sachsen-Anhalt | Stadt Halle (Saale) (Halle (Saale), Stadt) | 5,70 € |
| Sachsen-Anhalt | Stadt Magdeburg (Magdeburg, Landeshauptstadt) | 3,30 € |
| Schleswig-Holstein | Landkreis Nordfriesland (Nordfriesland) | 2,10 € |
Auto abmelden Gebühr: die amtlichen Gebühren im Überblick
Die Gebühr für die Auto-Abmeldung steht in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
- Rund um die Außerbetriebsetzung kommen dort je nach Fall weitere Posten vor, zum Beispiel wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten und reservieren möchten, einen verlorenen Fahrzeugschein ersetzen lassen oder das Fahrzeug später wieder zulassen.
- Die folgende Tabelle nennt die Grundgebühren, wie sie in der Verordnung stehen:
| Vorgang | Grundgebühr | Gebühren-Nr. |
|---|---|---|
| Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle, innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks | 15,90 € | 224.1 |
| Außerbetriebsetzung internetbasiert (i-Kfz) | 2,10 € | 224.2 |
| Kennzeichen reservieren, je Kennzeichen | 2,60 € | 230 |
| Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I | 11,10 € | 225 |
| Wiederzulassung mit reserviertem Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk | 23,00 € | 221.6 |
| dieselbe Wiederzulassung internetbasiert | 10,60 € | 221.7 |
Die 11,10 Euro für den Ersatz setzen sich aus 10,20 Euro und einem Zuschlag von 0,90 Euro für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I zusammen. Die Verordnung erlaubt der Behörde, mehrere Amtshandlungen in einem Gesamtbetrag zusammenzufassen; maßgeblich ist deshalb ihre Gebührenauskunft.
Auto abmelden Kosten in Bayern, NRW und Berlin: gibt es Unterschiede?
Die Gebührenordnung ist eine Verordnung des Bundes.
- Die Grundgebühr für die Außerbetriebsetzung ist deshalb in ganz Deutschland gleich, in Bayern dieselbe wie in Nordrhein-Westfalen, Berlin oder jedem anderen Bundesland: 15,90 Euro bei der Zulassungsstelle und 2,10 Euro im internetbasierten Verfahren.
- Unterschiede entstehen erst durch zusätzliche Posten, die die einzelne Behörde in ihren Gesamtbetrag einrechnet.
- Die Stadt München nennt zum Beispiel 17,40 Euro vor Ort und 2,70 Euro online, Berlin 17,10 Euro und 3,30 Euro (jeweils geprüft am 18.09.2026).
- Was Ihre Behörde verlangt, steht in den Informationen auf der Internetseite Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt, in der Beschreibung der Dienstleistung meist unter den Punkten Kosten oder Gebühren.
- Wer sichergehen will, fragt den Betrag vorab dort nach.
Ältere Angaben einzelner Behörden haben wir im Archiv gesammelt: Portalangaben nach Bundesland und Zulassungsbehörde.
Kfz abmelden Kosten: Auto, Motorrad und Anhänger
Die Gebührenordnung kennt für die Außerbetriebsetzung nur einen Tatbestand mit zwei Beträgen, nämlich bei der Behörde und internetbasiert.
- Sie unterscheidet nicht nach der Art des Fahrzeugs.
- Ein Kfz abzumelden kostet an Grundgebühr also gleich viel, egal ob Sie ein Auto abzumelden haben, ein Motorrad oder einen Anhänger.
- Unterschiedlich ist nur, was Sie zur Hand haben müssen: Ein Motorrad und ein Anhänger führen ein Kennzeichen und damit eine Stempelplakette, ein Auto zwei.
- Auch bei uns gilt für die Online-Abmeldung derselbe Endpreis von 34,00 Euro.
Welche Kosten oft vergessen werden
Drei Posten stehen in keiner Gebührentabelle, kosten aber Zeit oder Geld:
- Der Termin: In vielen Zulassungsstellen gibt es Termine nicht am selben Tag. Unser Wartezeiten-Index misst den Vorlauf laufend, zum Beispiel lagen am 4. September 2026 zwei Tage in Dortmund, sieben Tage in Duisburg und 28 Tage im Kreis Recklinghausen zwischen Buchung und erstem freien Termin. Jeder Tag, den das Fahrzeug angemeldet bleibt, kostet Steuer und Versicherung weiter.
- Der zweite Anlauf: Fehlt am Schalter ein Dokument, ist der Termin verbraucht und der Weg beginnt von vorn.
- Die Kennzeichen-Reservierung: Bei der Außerbetriebsetzung kann das bisherige Kennzeichen nach § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung für die Wiederzulassung desselben Fahrzeugs für längstens zwölf Monate reserviert werden. Wer die Kombination für ein anderes Fahrzeug verwenden möchte, klärt die Reservierung und deren Dauer mit der zuständigen Zulassungsbehörde. Bei uns ist die Reservierung im Abmeldeauftrag als Option für 6,99 Euro buchbar.
Wartezeiten-Index: die aktuelle Terminlage der Zulassungsstellen
Quelle: § 16 FZV, Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung (gesetze-im-internet.de)
Welche Unterlagen brauche ich für die Abmeldung?
Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für zusätzliche Kosten, weil ein zweiter Termin oder ein Ersatzdokument nötig wird. Wer sein Fahrzeug abmelden will, benötigt nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur wenige erforderliche Unterlagen:

- Bei der Zulassungsstelle: die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder zur Entstempelung.
- Online: der freigelegte Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und die Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten der Kennzeichen.
- Bei einer Verschrottung zusätzlich die Angaben aus dem Verwertungsnachweis des Demontagebetriebs.
- Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wird für die normale Abmeldung nicht benötigt.
- Eine eigene Vollmacht ist am Schalter nicht notwendig: Legt eine andere Person alle erforderlichen Unterlagen vor, gilt sie als vom Halter bevollmächtigt.
Wer was vorlegen muss und was eine bevollmächtigte Person braucht, steht im Ratgeber Auto abmelden: Unterlagen und Ablauf.
Was nach der Abmeldung endet
Mit der Außerbetriebsetzung enden Kfz-Steuer und Versicherungspflicht für das Fahrzeug. Die Zulassungsbehörde vermerkt das Datum der Außerbetriebsetzung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 16 Absatz 1 FZV). Für Fragen zur Beitragserstattung ist der Versicherer zuständig, die Abmeldebestätigung ist dafür der Nachweis.
Was passiert, wenn das Auto nicht abgemeldet wird?
Nichts zu tun ist die teuerste Möglichkeit.
- Solange das Fahrzeug zugelassen ist, dauert die Steuerpflicht an, und die Kfz-Versicherung läuft weiter.
- Besteht keine Versicherung mehr, kann der Versicherer das der Zulassungsbehörde anzeigen.
- Der Halter muss das Fahrzeug dann unverzüglich außer Betrieb setzen lassen, und die Behörde hat es ihrerseits unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald sie davon erfährt.
- Für solche Anordnungen sieht die Gebührenordnung einen Rahmen von 14,30 bis 286,00 Euro vor, der auch die Kosten der Vollstreckung umfasst.
Zwangsstilllegung: Auto von Amts wegen abgemeldet, was jetzt?
Was kostet es, das Auto später wieder anzumelden?
Ein abgemeldetes Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nicht in Betrieb gesetzt werden, bis es wieder zugelassen ist.
- Wer nur vorübergehend abmeldet, sollte deshalb die Kosten der Wiederzulassung mitrechnen.
- Haben Sie das Kennzeichen bei der Abmeldung reservieren lassen und bleibt das Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk auf Sie zugelassen, beträgt die Grundgebühr 23,00 Euro bei der Zulassungsstelle und 10,60 Euro internetbasiert.
- Ohne reserviertes Kennzeichen sind es 30,00 Euro und internetbasiert 12,80 Euro.
- Hinzu kommen die neuen Stempelplaketten und, wenn die Frist inzwischen abgelaufen ist, die Hauptuntersuchung: Ohne gültige Hauptuntersuchung wird das Fahrzeug nicht wieder zugelassen.
Auto stilllegen: vorübergehend abmelden und später wieder zulassen
Wer zahlt die Abmeldung beim Verkauf: Verkäufer oder Käufer?
Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, wer die Amtshandlung veranlasst.
- Wer sein Auto vor dem Verkauf selbst abmeldet, zahlt also selbst.
- Wird das Fahrzeug angemeldet verkauft, trägt der Käufer die Gebühr für den Vorgang, den er bei der Zulassungsbehörde beantragt.
- Beachten Sie dabei: Steuerschuldner ist die Person, für die das Fahrzeug zugelassen ist.
- Solange das verkaufte Auto noch auf Sie läuft, bleibt die Kfz-Steuer in der Regel bei Ihnen.
- Wer das Risiko nicht tragen möchte, kann das Auto vor der Übergabe online abmelden und abgemeldet verkaufen.
Wann sich welcher Weg lohnt
Wer die Sicherheitscodes hat und mit dem Portal seiner Behörde zurechtkommt, zahlt dort die niedrigere Grundgebühr des internetbasierten Verfahrens und kann die Abmeldung selbst erledigen.
- Wer in der Nähe der Zulassungsstelle wohnt, schnell einen Termin bekommt und alle Papiere hat, kann am Schalter abmelden, zahlt dort aber die Gebühr für die Bearbeitung vor Ort.
- Wer keinen Termin, keine Zeit für einen zweiten Anlauf und keine Lust auf Portalfragen hat, ist beim Online-Dienst mit festem Endpreis richtig.
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Quellen:
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Häufige Fragen
Was kostet die Abmeldung am Schalter?
Die Grundgebühr nach GebOSt beträgt vor Ort 15,90 Euro. Der Gesamtbetrag kann zusätzliche Gebühren enthalten, in Berlin sind es zum Beispiel 17,10 Euro (Stand 18.09.2026); maßgeblich ist die Gebührenauskunft der zuständigen Behörde. Dazu kommen Anfahrt und Zeit.
Was kostet die Online-Abmeldung bei zulassungsautomat.de?
34,00 Euro Endpreis, die amtliche Gebühr ist enthalten. Der Preis steht vor der Zahlung fest.
Kostet die Kennzeichen-Reservierung extra?
Bei uns 6,99 Euro als Option im Abmeldeauftrag. Nach § 16 Absatz 1 FZV kann das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung für die Wiederzulassung desselben Fahrzeugs für längstens zwölf Monate reserviert werden. Für ein anderes Fahrzeug klären Sie Reservierung und Dauer mit der zuständigen Zulassungsbehörde.
Endet die Kfz-Steuer mit der Abmeldung?
Ja, mit dem Tag der Außerbetriebsetzung, den die Behörde auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.
Was kostet die Abmeldung ohne Fahrzeugschein?
Ohne Fahrzeugschein ist keine Online-Abmeldung möglich, der Weg führt zur Zulassungsbehörde.
- Dort fällt die Gebühr für die Außerbetriebsetzung vor Ort an, nach GebOSt eine Grundgebühr von 15,90 Euro, der Gesamtbetrag der Behörde kann höher sein, dazu die Gebühr für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, falls Sie eine brauchen.
- Den Ablauf beschreibt der Ratgeber Auto abmelden ohne Fahrzeugschein.
Wie hoch ist die Gebühr, wenn ich mein Kfz online abmelde?
Wenn Sie das i-Kfz-Portal Ihrer Behörde nutzen, beträgt die Grundgebühr im internetbasierten Verfahren 2,10 Euro (GebOSt, Gebühren-Nr. 224.2). Der Gesamtbetrag im Portal der Behörde kann zusätzliche Posten enthalten. Über uns kostet die Online-Abmeldung 34,00 Euro Endpreis, die amtliche Gebühr ist darin enthalten.
Ist die Abmeldung in Bayern teurer als in anderen Bundesländern?
Nein. Die Grundgebühr gilt bundesweit: 15,90 Euro bei der Zulassungsstelle und 2,10 Euro internetbasiert. Einzelne Behörden rechnen zusätzliche Posten ein, die Stadt München nennt zum Beispiel 17,40 Euro vor Ort und 2,70 Euro online (Stand 18.09.2026).
Kostet die Abmeldung für Motorrad oder Anhänger genauso viel wie für ein Auto?
Ja. Die Gebührenordnung unterscheidet bei der Außerbetriebsetzung nicht nach der Fahrzeugart. Auch unser Endpreis von 34,00 Euro ist derselbe.
Was kostet ein Ersatz, wenn der Fahrzeugschein fehlt?
Für den Ersatz von Fahrzeugpapieren nennt die Gebührenordnung 10,20 Euro, bei einer Zulassungsbescheinigung Teil I kommen 0,90 Euro hinzu, zusammen 11,10 Euro (Gebühren-Nr. 225). Die Behörde kann weitere Gebühren erheben.
Was passiert, wenn ich das Auto einfach nicht abmelde?
Kfz-Steuer und Versicherung laufen weiter, solange das Fahrzeug zugelassen ist. Besteht keine Versicherung mehr, setzt die Behörde das Fahrzeug von Amts wegen außer Betrieb. Für solche Anordnungen reicht der Gebührenrahmen von 14,30 bis 286,00 Euro.
Was kostet die Wiederzulassung nach der Abmeldung?
Mit reserviertem Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk 23,00 Euro Grundgebühr bei der Zulassungsstelle und 10,60 Euro internetbasiert, sonst 30,00 Euro und 12,80 Euro. Hinzu kommen Plaketten und gegebenenfalls die Hauptuntersuchung.
Wie schnell ist das Auto online abgemeldet?
Im i-Kfz-Portal der Behörde werden die Daten maschinell geprüft. Liegen die Voraussetzungen vor, erfolgt die Außerbetriebsetzung automatisch durch eine automatisierte Entscheidung (§ 25 Absatz 1 FZV).
Muss ich nach der Abmeldung die Versicherung informieren?
Nein. Die Zulassungsbehörde ist verpflichtet, den Versicherer über die Außerbetriebsetzung zu unterrichten (§ 50 FZV). Der Versicherer wird also von der Behörde informiert.
Wie bezahle ich die Abmeldung bei zulassungsautomat.de?
Sie bezahlen online per Kreditkarte, PayPal oder Klarna. Der Endpreis steht vor der Zahlung fest, an die Behörde zahlen Sie nichts zusätzlich.
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Kennzeichen und Sicherheitscodes eintragen, Vollmacht digital unterschreiben, fertig. Ohne Termin, die amtliche Gebühr ist enthalten.
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Eingetragener Kaufmann: Mohamed Ibrahim Elsayed Ibrahim Gabal e.K. (kurz Gabal e.K.), Handelsregister A, HRA 6314, Amtsgericht Gelsenkirchen.
Anschrift in Deutschland: Im Werth 11, 46282 Dorsten, USt-IdNr. DE362175075.
Zuletzt aktualisiert: . Vollständige Angaben im Impressum.
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