Zum Inhalt springen
zulassungsautomat

Sichere Zahlung über Stripe | Kreditkarte, PayPal, Klarna

Auto online ummelden: Halterwechsel Schritt für Schritt

Die Ummeldung ist die Änderung der Zulassungsdaten eines Fahrzeugs: Sie wird nötig, wenn der Halter wechselt oder wenn der bisherige Halter in einen anderen Zulassungsbezirk zieht.

Zuletzt aktualisiert:

Kurz erklärt

Ja.

  • Ein Halterwechsel kann internetbasiert beantragt werden (§ 30 Absatz 1 FZV).
  • Im Portal werden das bisherige Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die eVB-Nummer und ein SEPA-Mandat erfasst (§ 26 Absatz 2 FZV).
  • Beim Halterwechsel im selben Zulassungsbezirk beträgt die amtliche Gebühr online 10,40 € mit dem bisherigen und 12,40 € mit neuem Kennzeichen.
  • Bei uns ab 89,99 € inklusive komplettem Behördengang.

Kann ich mein Auto online ummelden?

Ja.

  • Die Änderung der Zulassung bei einem Wechsel des Halters oder bei einem Wechsel des Wohnsitzes kann internetbasiert beantragt werden (§ 30 Absatz 1 FZV).
  • Das Verfahren heißt internetbasierte Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz.
  • Der Antrag läuft über das Portal der Zulassungsbehörde und erfordert eine sichere Identifizierung des Halters, zum Beispiel mit dem elektronischen Identitätsnachweis des Personalausweises (§ 20 FZV).

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert i-Kfz, Stand 19. Dezember 2025

Wann ist eine Ummeldung nötig?

Immer wenn ein Fahrzeug den Halter wechselt, zum Beispiel beim Kauf eines Gebrauchtwagens oder beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk.

Neu in der Stadt? Ummeldung als Neubürger Schritt für Schritt

Voraussetzungen für die Online-Ummeldung

Die Zulassung oder ihre Änderung kann elektronisch beantragt werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind (§ 26 Absatz 1 FZV):

  • Der Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II lässt sich durch die Erfassung ihrer Sicherheitscodes nachweisen.
  • Das Fahrzeug ist nicht zulassungsfrei, und der Halter ist nicht von der Versicherungspflicht befreit.
  • Die Fahrzeugdaten haben sich gegenüber den bisher erfassten Daten nicht geändert.
  • Für das Fahrzeug ist keine halterbezogene Ausnahmegenehmigung erteilt.

Quelle: § 26 FZV, Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen (gesetze-im-internet.de)

Diese Angaben werden online erfasst

Bei der Antragstellung sind diese Daten in das Portal einzugeben (§ 26 Absatz 2 FZV):

  • das bisherige Kennzeichen und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
  • der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II,
  • die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer),
  • die Daten für das SEPA-Lastschrift-Mandat der Kraftfahrzeugsteuer,
  • Monat und Jahr der nächsten Hauptuntersuchung.

Was nach dem Antrag passiert

Das Portal prüft die Angaben maschinell.

  • Liegen alle Voraussetzungen vor, ergeht die Entscheidung automatisiert und kann abgerufen werden (§ 26 Absatz 3 und 4 FZV).
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Stempelplaketten und die Plakettenträger werden spätestens sechs Kalendertage nach dem Abruf der Entscheidung versendet (§ 26 Absatz 4 Nummer 4 FZV).
  • Den Plakettenträger bringt der Halter selbst auf dem Kennzeichenschild an (§ 26 Absatz 5 FZV).

Kennzeichen behalten beim Halterwechsel

War dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt, kann der Erwerber ein neues Kennzeichen beantragen oder mitteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll (§ 15 Absatz 5 Satz 4 Nummer 4 FZV). Wird das bisherige Kennzeichen online weitergeführt, genügt bis zum Empfang der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I das Mitführen der Zulassungsentscheidung, längstens zehn Tage (§ 30 Absatz 4 Nummer 3 FZV).

Neues Kennzeichen heißt neue Plakette: Umweltplakette nach der Ummeldung

Quelle: § 30 FZV, Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel (gesetze-im-internet.de)

Wie schnell muss ich ein gekauftes Auto ummelden?

Unverzüglich.

  • Der Erwerber hat nach dem Halterwechsel bei der Zulassungsbehörde seines Wohnsitzes die neuen Halterdaten mitzuteilen, eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (§ 15 Absatz 5 Satz 4 FZV).
  • Eine Frist in Tagen nennt die Vorschrift nicht.
  • Wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet, kann die Behörde die Zulassungsbescheinigung mit einer Frist von vier Wochen aufbieten; mit erfolglosem Ablauf endet die Zulassung (§ 15 Absatz 5 Satz 5 und 6 FZV).

Käufer meldet das Auto nicht um: was Verkäufer tun können

Quelle: § 15 FZV, Mitteilungspflichten bei Änderungen (gesetze-im-internet.de)

Was kostet die Ummeldung online und bei der Zulassungsstelle?

Die amtlichen Gebühren stehen in der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei einem neuen Kennzeichen kommen die Kennzeichenschilder hinzu.

Ummeldung (GebOSt-Nr.)ZulassungsstelleOnline (i-Kfz)
Halterwechsel im selben Zulassungsbezirk, Kennzeichen bleibt (Nr. 221.8 / 221.8.1)24,20 €10,40 €
Halterwechsel im selben Zulassungsbezirk, neues Kennzeichen (Nr. 221.10 / 221.10.1)26,20 €12,40 €
Aus einem anderen Zulassungsbezirk, Kennzeichen bleibt (Nr. 221.9 / 221.9.1)23,60 €9,90 €
Aus einem anderen Zulassungsbezirk, neues Kennzeichen (Nr. 221.2 / 221.2.1)27,10 €12,10 €

Abgerufen am 10. Oktober 2026. Die beiden unteren Zeilen gelten mit und ohne Halterwechsel. Der Gesamtbetrag der Behörde kann weitere Posten enthalten.

Alle Gebühren der Kfz-Zulassung im Überblick

Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage, Nr. 221.2 bis 221.10.1 (gesetze-im-internet.de)

Diese Unterlagen brauchen Sie

Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit den Sicherheitscodes, den Personalausweis des neuen Halters und eine eVB-Nummer. Der Code auf Teil II autorisiert die Online-Umschreibung.

So läuft der Halterwechsel online ab

Daten eingeben, bezahlen, Vollmacht digital unterschreiben, Sicherheitscodes reichen Sie bequem nach der Zahlung nach, wir übernehmen den Rest und schicken die Papiere nach Hause.

Auto online ummelden

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto online ummelden?

Ja. Die Änderung der Zulassung bei einem Halterwechsel oder Wohnsitzwechsel kann internetbasiert beantragt werden (§ 30 Absatz 1 FZV).

Welche Sicherheitscodes brauche ich für die Online-Ummeldung?

Den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (§ 26 Absatz 2 Nummer 1 FZV).

Wie lange habe ich Zeit, ein gekauftes Auto umzumelden?

Die FZV nennt keine Frist in Tagen. Der Erwerber hat das Fahrzeug unverzüglich nach dem Halterwechsel umzumelden (§ 15 Absatz 5 Satz 4 FZV).

Muss ich mein Auto nach dem Umzug ummelden?

Ja, die Adresse in den Fahrzeugpapieren muss aktualisiert werden, zuständig ist die Zulassungsstelle des neuen Wohnorts. Ihr Kennzeichen dürfen Sie bundesweit behalten.

Was brauche ich zum Ummelden?

Zulassungsbescheinigung Teil I (ggf. auch Teil II), Ausweis bzw. Meldebestätigung mit neuer Adresse, eVB-Nummer und SEPA-Mandat.

Was kostet das Ummelden?

Die amtliche Gebühr beträgt beim Halterwechsel im selben Zulassungsbezirk 24,20 € bei der Zulassungsstelle und 10,40 € online (GebOSt Nr. 221.8 und 221.8.1); über unseren Service ab 89,99 € inklusive komplettem Behördengang.

Kann ich beim Halterwechsel das Kennzeichen übernehmen?

Ja, die Kennzeichenmitnahme ist bundesweit möglich, auch über Stadtgrenzen hinweg.

Halterwechsel jetzt starten

Online in wenigen Minuten, ohne Gang zur Zulassungsstelle.

Begriffe wie Halterwechsel und Umschreibung erklärt das Glossar Kfz-Zulassung in wenigen Sätzen.

✓ 100 % Geld-zurück-Garantie★★★★★ 4,8 bei Google

Die Übermittlung an die Zulassungsbehörde erfolgt über unseren Partner Sunstone UG, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registriert.