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Zwangsstilllegung beim Kfz: Auto von Amts wegen abgemeldet, so bekommen Sie es wieder auf die Straße

Ein Schreiben der Zulassungsbehörde, ein Kennzeichen ohne Plakette, ein Auto, das plötzlich nicht mehr fahren darf: Die Zwangsstilllegung trifft viele unerwartet. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Gründe, die Folgen und den Weg zurück zur Zulassung. Die Wiederzulassung übernehmen wir online ab 89,99 Euro.

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Kurz erklärt

Was umgangssprachlich Zwangsabmeldung oder Zwangsstilllegung heißt, ist rechtlich eine Außerbetriebsetzung oder Betriebsuntersagung durch die Zulassungsbehörde.

  • Die häufigsten Gründe sind eine fehlende Kfz-Haftpflichtversicherung, nicht gezahlte Kfz-Steuer, ein Fahrzeug, das nicht mehr vorschriftsmäßig ist, und verletzte Mitteilungspflichten nach Umzug oder Halterwechsel.
  • Nach der Stilllegung darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden.
  • Der Weg zurück führt immer über zwei Schritte: zuerst den Grund beseitigen, dann die Wiederzulassung beantragen.
  • Dafür brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine gültige Versicherungsbestätigung und, falls fällig, eine Hauptuntersuchung.

Was bedeutet Zwangsstilllegung genau?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung kennt den Begriff nicht; sie spricht von Außerbetriebsetzung und von Untersagung des Betriebs.

  • Gemeint ist immer dasselbe: Die Behörde beendet die Zulassung oder verbietet die Nutzung, ohne dass der Halter dies beantragt hat.
  • Die Entscheidung ergeht als Verwaltungsakt, also als Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Gegen einen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden (§ 70 VwGO); ob in Ihrem Bundesland statt des Widerspruchs direkt die Klage vorgesehen ist, steht in der Belehrung des Bescheids.
  • Ein Rechtsbehelf lohnt sich nur, wenn der Grund tatsächlich nicht vorliegt.
  • In allen anderen Fällen ist es schneller, den Grund zu beseitigen und die Wiederzulassung zu beantragen.

Quelle: § 70 VwGO, Widerspruchsfrist (gesetze-im-internet.de)

Grund schon beseitigt? Dann geht es um die Wiederzulassung.

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Zwangsstilllegung, Zwangsabmeldung, Zwangsentstempelung, Betriebsuntersagung: die Begriffe

Im Alltag kursieren mehrere Wörter für denselben Vorgang. Im Gesetz stehen nur zwei davon: die Außerbetriebsetzung und die Untersagung des Betriebs. Die Tabelle ordnet die Begriffe zu:

BegriffWas gemeint istWo es steht
Zwangsstilllegung, ZwangsabmeldungDie Behörde setzt das Fahrzeug außer Betrieb, ohne dass der Halter es beantragt hat§ 51 Absatz 4 FZV, § 14 KraftStG
ZwangsentstempelungDie Stempelplaketten werden von den Kennzeichen entfernt, die Behörden sprechen auch von Entsiegelung§ 14 Absatz 1 KraftStG
BetriebsuntersagungDas Fahrzeug bleibt zugelassen, darf aber nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden§ 5 Absatz 1 FZV
Außerbetriebsetzung von Amts wegenDer gesetzliche Ausdruck bei nicht gezahlter Kfz-Steuer§ 14 Absatz 1 KraftStG

Welche Gründe kennt das Gesetz?

Vier Fälle nennt das Gesetz ausdrücklich, jeder mit eigener Rechtsgrundlage:

  • Keine Kfz-Haftpflichtversicherung: Besteht für ein Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung mehr, muss der Halter es unverzüglich selbst außer Betrieb setzen lassen (§ 51 Absatz 3 FZV). Erfährt die Zulassungsbehörde durch die Anzeige des Versicherers oder auf andere Weise vom fehlenden Versicherungsschutz, hat sie das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb zu setzen (§ 51 Absatz 4 FZV). Das ist der häufigste Fall, etwa nach nicht gezahlten Beiträgen.
  • Nicht gezahlte Kfz-Steuer: Ist die Steuer nicht entrichtet worden, hat die Zulassungsbehörde auf Antrag der für die Kfz-Steuer zuständigen Behörde die Zulassungsbescheinigung Teil I einzuziehen und das Kennzeichen zu entstempeln (§ 14 KraftStG). Das Gesetz nennt das ausdrücklich Außerbetriebsetzung von Amts wegen; die Anordnung ergeht durch schriftlichen Verwaltungsakt.
  • Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig: Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, kann die Zulassungsbehörde eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb beschränken oder untersagen (§ 5 Absatz 1 FZV). Ist der Betrieb untersagt, muss der Halter das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb setzen lassen oder nachweisen, dass die Gründe nicht mehr vorliegen (§ 5 Absatz 2 FZV). Hierunter fallen auch Fälle einer überfälligen Hauptuntersuchung, wenn die Behörde deshalb einschreitet.
  • Verletzte Mitteilungspflichten: Wer nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk die Ummeldung unterlässt, riskiert die Betriebsuntersagung und nach erfolglosem Aufgebot das Ende der Zulassung (§ 15 Absatz 4 FZV). Dasselbe gilt beim Halterwechsel, wenn das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet wird (§ 15 Absatz 5 FZV). Wie Sie als Verkäufer in diesem Fall vorgehen, steht in unserem Ratgeber, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet.

Käufer meldet das Auto nicht um: Was Sie als Verkäufer jetzt tun können

Wie läuft eine Zwangsstilllegung beim Kfz ab?

Eine Zwangsstilllegung kommt selten ohne Vorwarnung. Die Städte Essen und Bochum beschreiben auf ihren Seiten denselben Ablauf in mehreren Stufen:

  1. Meldung an die Zulassungsbehörde: Der Versicherer zeigt an, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht, oder die für die Kfz-Steuer zuständige Behörde meldet den Rückstand.
  2. Aufforderung mit Frist: Sie erhalten in der Regel eine Betriebsuntersagung oder eine Aufforderung, den Nachweis zu erbringen. In Bochum beträgt die Frist bei fehlendem Versicherungsschutz höchstens drei Tage.
  3. Nachweis vorlegen: zum Beispiel die elektronische Versicherungsbestätigung des Versicherers, eine Zahlungsbestätigung, einen Reparaturbericht oder den Bericht der Hauptuntersuchung. Prämienquittungen akzeptiert Bochum nicht.
  4. Ordnungsverfügung: Folgen Sie der Aufforderung nicht, ordnet die Behörde die zwangsweise Außerbetriebsetzung an.
  5. Vollzug: Der Außendienst entsiegelt die Kennzeichen und zieht gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I ein. In Essen wird das Fahrzeug im Regelfall zur Fahndung bei der Polizei ausgeschrieben.

Zwangsstilllegung Kosten: was die Behörde berechnet

Die zwangsweise Außerbetriebsetzung ist gebührenpflichtig.

  • Die Gebührenordnung sieht für solche Anordnungen einen Rahmen von 14,30 bis 286,00 Euro vor, und die Gebühr umfasst auch die Kosten der Vollstreckung.
  • Sie ist auch dann fällig, wenn Sie den Grund erst beseitigen, nachdem die Zwangsmaßnahme eingeleitet wurde.
  • Die Stadt Essen schreibt dazu, die Höhe könne je nach Aufwand mehrere hundert Euro betragen.
  • Wer auf die erste Aufforderung reagiert, zahlt am wenigsten.

Darf ich nach der Stilllegung noch fahren?

Nein.

  • Der Halter darf die Inbetriebsetzung eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, dessen Betrieb untersagt ist (§ 5 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 FZV).
  • Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ist nicht zugelassen, und ohne Versicherungsschutz ist jede Fahrt auf öffentlichen Straßen ein erheblicher Verstoß.
  • Wenn das Fahrzeug zur Werkstatt oder zur Hauptuntersuchung muss, ist das über ein Kurzzeitkennzeichen oder einen Transport zu lösen, nicht durch eine Fahrt mit dem stillgelegten Fahrzeug.

Kurzzeitkennzeichen: für Probefahrt, Überführung und TÜV

Was passiert mit der Versicherung?

Der häufigste Auslöser ist die Versicherung selbst.

  • Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge nicht, fordert der Versicherer Sie zur Zahlung auf und unterrichtet danach die Zulassungsbehörde über das Ende des Versicherungsverhältnisses.
  • Gegenüber Geschädigten wirkt dieses Ende erst mit Ablauf eines Monats nach der Anzeige bei der Zulassungsbehörde.
  • Das schützt das Unfallopfer, nicht den Halter: Für einen Schaden in dieser Zeit kann der Versicherer beim Halter Rückgriff nehmen.
  • Mit einer neuen eVB-Nummer, die der neue Versicherer elektronisch übermittelt, ist der Versicherungsschutz wieder nachgewiesen.

eVB-Nummer: was sie ist und wie Sie sie bekommen

Schritt 1: Den Grund aus dem Bescheid beseitigen

Im Bescheid steht der konkrete Grund. Danach richtet sich, was Sie zuerst erledigen:

  • Versicherung: Schließen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab und lassen Sie sich die elektronische Versicherungsbestätigung geben. Ohne diese eVB-Nummer nimmt keine Behörde einen Zulassungsantrag an (§ 49 FZV).
  • Steuer: Begleichen Sie den Rückstand bei der für die Kfz-Steuer zuständigen Behörde, das ist heute die Zollverwaltung. Erst danach kann die Zulassungsbehörde wieder zulassen.
  • Mängel oder Hauptuntersuchung: Lassen Sie die Mängel beheben und die Hauptuntersuchung durchführen. Vor einer Wiederzulassung ist eine Hauptuntersuchung erforderlich, wenn zwischenzeitlich eine fällig gewesen wäre (§ 16 Absatz 2 FZV).
  • Mitteilungspflichten: Holen Sie die Ummeldung nach Umzug oder Halterwechsel nach.

Schritt 2: Die Wiederzulassung beantragen

Für die Wiederzulassung sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorzulegen; die allgemeinen Voraussetzungen der Zulassung gelten entsprechend (§ 16 Absatz 2 FZV).

  • Dazu gehören der Versicherungsnachweis, der Nachweis der Hauptuntersuchung und die Angaben für den Einzug der Kfz-Steuer.
  • Wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen, etwa nach § 14 KraftStG, muss die Behörde eine neue ausstellen; bringen Sie dann den Bescheid und Teil II mit.
  • Wurde das Kennzeichen entstempelt, erhalten Sie neue Stempelplaketten oder ein neues Kennzeichen, je nachdem, was die Behörde im Einzelfall vorsieht.
  • Ob das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden kann, klärt die Behörde bei der Antragstellung.

Quelle: § 16 FZV, Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung (gesetze-im-internet.de)

Auto nach Zwangsstilllegung wieder anmelden: die Unterlagen

Welche Unterlagen die Behörde für die Wiederzulassung sehen will, zeigen die Seiten der Städte Essen und Kassel. Zusammengefasst brauchen Sie:

  • Nachweis, dass der Grund beseitigt ist, und die bezahlten Verwaltungsgebühren der Zwangsstilllegung.
  • Ein gültiges Ausweisdokument und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn das bisherige Kennzeichen nicht wieder zugeteilt werden kann oder die Papiere ausgetauscht werden müssen.
  • Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, vom Halter unterschrieben.
  • Eine gültige Hauptuntersuchung, in Kassel mindestens für den aktuellen Monat.
  • Bei Vertretung eine Vollmacht. Liegt der Fahrzeugbrief bei der Bank, muss sie ihn an die Zulassungsbehörde schicken.

Die Unterlagen für jede Art der Zulassung stehen im Ratgeber Unterlagen für die Kfz-Zulassung.

Geht die Wiederzulassung online?

Die Verordnung sieht eine internetbasierte Wiederzulassung vor (§ 29 FZV).

  • Sie setzt voraus, dass die Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigung und Stempelplaketten freigelegt werden können und die Fahrzeugpapiere codetauglich sind.
  • Nach einer Stilllegung fehlt häufig genau das: Die Plaketten wurden entfernt, die Zulassungsbescheinigung Teil I wurde eingezogen oder entwertet.
  • In diesen Fällen führt der Weg über die Zulassungsbehörde selbst oder über einen bevollmächtigten Dienstleister, der die Unterlagen prüft und den Antrag einreicht.
  • Wie ausgelastet Ihre Zulassungsstelle gerade ist, zeigt unser Wartezeiten-Index mit tagesaktuellen Daten.

Wartezeiten-Index der Zulassungsstellen

Quelle: § 29 FZV, internetbasierte Wiederzulassung (gesetze-im-internet.de)

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Was kostet die Wiederzulassung?

Die amtlichen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und hängen davon ab, ob neue Dokumente, neue Plaketten oder ein neues Kennzeichen nötig sind.

  • Hinzu kommen die Kosten für Versicherung, Hauptuntersuchung und, falls nötig, Kennzeichenschilder.
  • Eine Übersicht der amtlichen Gebühren je Zulassungsbehörde finden Sie in unserer Behördenübersicht; die Angaben dort stammen aus dem Verwaltungsportal des Bundes.

Behördenübersicht: alle Zulassungsbehörden mit Gebühr und Online-Dienst

Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage, Gebühren-Nr. 254, 221.1 und 221.1.1 (gesetze-im-internet.de)

Zwangsstilllegung beantragen: wenn der Käufer nicht ummeldet

Privatpersonen können keine Zwangsstilllegung beantragen wie eine Dienstleistung, aber sie können sie auslösen.

  • Wer sein Auto verkauft, muss der Zulassungsbehörde den Verkauf mit Namen und Anschrift des Käufers mitteilen.
  • Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um, kann die Behörde den Betrieb untersagen und das Fahrzeug außer Betrieb setzen.
  • Die Stadt Kassel nennt eine offizielle Verkaufsanzeige ausdrücklich als einen der Gründe für eine zwangsweise Abmeldung.

Käufer meldet das Auto nicht um: was Sie tun können

Häufige Fragen

Bekomme ich mein altes Kennzeichen nach einer Zwangsstilllegung zurück?

Das entscheidet die Zulassungsbehörde bei der Wiederzulassung.

  • Die Reservierung des Kennzeichens für längstens zwölf Monate nach § 16 Absatz 1 FZV gilt für die vom Halter selbst beantragte Außerbetriebsetzung.
  • Ob bei einer Stilllegung von Amts wegen dasselbe Kennzeichen wieder zugeteilt wird, klären Sie direkt mit der Behörde, bevor Sie Schilder prägen lassen.

Kann ich gegen die Stilllegung Widerspruch einlegen?

Ja, wenn der im Bescheid genannte Grund nicht zutrifft. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat (§ 70 VwGO). In einigen Bundesländern ist statt des Widerspruchs direkt die Klage vorgesehen; maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid.

Muss ich nach der Stilllegung eine neue Hauptuntersuchung machen?

Nur wenn zwischenzeitlich eine fällig gewesen wäre. Vor einer Wiederzulassung ist eine Hauptuntersuchung erforderlich, wenn nach den Fristen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Zwischenzeit eine Untersuchung hätte stattfinden müssen (§ 16 Absatz 2 FZV). Eine gültige Prüfplakette bleibt gültig.

Endet mit der Stilllegung auch die Kfz-Steuer?

Die Steuerpflicht dauert, solange das Fahrzeug zugelassen ist (§ 5 KraftStG). Mit der Außerbetriebsetzung endet die Zulassung und damit die Steuerpflicht. Offene Beträge aus der Zeit davor bleiben bestehen und müssen vor der Wiederzulassung bezahlt sein, wenn die Stilllegung wegen Steuerrückständen erfolgt ist (§ 14 KraftStG).

Was kostet eine Zwangsstilllegung beim Kfz?

Für die Anordnung sieht die Gebührenordnung 14,30 bis 286,00 Euro vor, einschließlich der Kosten der Vollstreckung (Gebühren-Nr. 254). Hinzu kommen die Gebühren der Wiederzulassung.

Was ist eine Zwangsentstempelung?

Das Entfernen der Stempelplaketten von den Kennzeichen durch die Behörde. Ohne Plakette ist das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und darf nicht mehr gefahren werden.

Betriebsuntersagung für das Kfz: was tun?

Den Grund aus dem Bescheid innerhalb der Frist beseitigen und der Behörde nachweisen, zum Beispiel mit einer neuen Versicherungsbestätigung oder dem Bericht der Hauptuntersuchung. Bis dahin darf das Fahrzeug nicht gefahren werden.

Wie kann ich ein entstempeltes Auto wieder anmelden?

Grund beseitigen, Gebühren der Zwangsmaßnahme bezahlen und die Wiederzulassung beantragen: mit Fahrzeugschein, eVB-Nummer, SEPA-Mandat und gültiger Hauptuntersuchung. Den Fahrzeugbrief verlangt die Behörde, wenn das Kennzeichen wechselt.

Kommt bei einer Zwangsstilllegung die Polizei?

Die Kennzeichen entsiegelt in der Regel der Außendienst der Zulassungsbehörde. Die Stadt Essen schreibt das Fahrzeug im Regelfall zusätzlich zur Fahndung bei der Polizei aus.

Was kostet es, das Auto nach der Zwangsstilllegung wieder zuzulassen?

Die Grundgebühr für die Wiederzulassung beträgt 30,00 Euro bei der Behörde und 12,80 Euro internetbasiert. Über uns kostet die Zulassung ab 89,99 Euro.

Hilfe bei der Zulassung nach einer Stilllegung

Wenn der Grund beseitigt ist und Sie die Unterlagen beisammen haben, übernehmen wir die Zulassung deutschlandweit per Vollmacht, ohne AusweisApp und ohne Behördengang, über die offiziellen Schnittstellen.

  • Wir prüfen vorab, ob Ihr Fall online eingereicht werden kann oder ob die Behörde den Vorgang vor Ort verlangt, und sagen Ihnen das, bevor Sie beauftragen.
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Begriffe wie Zwangsstilllegung und Betriebsuntersagung erklärt das Glossar Kfz-Zulassung in wenigen Sätzen.

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Die Übermittlung an die Zulassungsbehörde erfolgt über unseren Partner Sunstone UG, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registriert.