Kfz-Anmeldung online | deutschlandweit | 24/7 beauftragbar
Auto anmelden, ohne Termin, ohne Behördengang
Auto online anmelden und Kfz-Zulassung ohne Termin: Sie tragen die Angaben ein, wir übermitteln die Anmeldung an die zuständige Zulassungsstelle und schicken die Kennzeichen per Post.
Gesamtpreis ab 89,99 € inkl. amtlicher Gebühren
Die Kfz-Anmeldung ist die amtliche Zulassung eines Fahrzeugs auf seinen Halter, bevor es am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Stand: | Grundlage: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und Gebührenordnung (GebOSt)
Neues Auto? Wir übernehmen die Anmeldung bei der Zulassungsstelle online, stressfrei und deutschlandweit. Sie tragen die Angaben ein, wir erledigen den Rest.
ab 89,99 € Gesamtpreis
Festpreis, amtliche Gebühren inklusive | keine versteckten Kosten
- ✓ Deutschlandweit, für jede Zulassungsstelle
- ✓ Wunschkennzeichen möglich
- ✓ Neue Kennzeichen bequem per Post
- ✓ Service auf Deutsch, Englisch, Arabisch & Türkisch
- ✓ Am Markt seit 2023, die Online-Zulassung ist unser jüngster Service
- ★★★★★ 4,8 bei Google, ansehen
Die Übermittlung an die Zulassungsbehörde erfolgt über unseren Partner Sunstone UG, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registriert.
Unser Service 59,99 € + Amtliche Gebühren 30,00 €
Welcher Weg passt zu mir?
Für Anmeldung und Umschreibung passt i-Kfz zu Ihnen, wenn Sie sich elektronisch ausweisen können, etwa mit dem deutschen Personalausweis samt aktiver eID und PIN, ein NFC-Smartphone haben, ein neueres Fahrzeug mit vollständigen Sicherheitscodes anmelden und Zeit sowie etwas Technikfreude mitbringen. Der Zulassungsdienst ist die richtige Wahl, wenn Sie keine freigeschaltete eID oder PIN haben, sich nur mit einem ausländischen Ausweis ohne anerkannte Online-Funktion ausweisen können, ein älteres Fahrzeug ohne Sicherheitscodes zulassen, keine Zeit oder Lust auf die Technik haben, es eilig ist oder als Händler bzw. Firma regelmäßig zulassen.
Zulassungsstelle vor Ort
30,00 €
Grundgebühr nach GebOSt, der Gesamtbetrag kann höher sein
- Termin nötig?
- In vielen Städten ja, dazu Anfahrt und Wartezeit
- Online-Ausweis nötig?
- Nein, Sie legen Ausweis und Papiere am Schalter vor
- Wer hilft bei einem Fehler?
- Die Mitarbeiter am Schalter
Selbst im i-Kfz-Portal
12,80 €
Grundgebühr nach GebOSt, zusätzliche Gebühren möglich
- Termin nötig?
- Nein
- Online-Ausweis nötig?
- Ja, das Portal verlangt eine sichere Identifizierung, zum Beispiel mit dem Online-Ausweis (§ 20 FZV)
- Wer hilft bei einem Fehler?
- Sie selbst, das Portal nennt meist nicht, was fehlt
Mit zulassungsautomat.de
89,99 €
Endpreis inklusive der amtlichen Gebühr
- Termin nötig?
- Nein, in ca. 5 Minuten online beauftragt
- Online-Ausweis nötig?
- Nein, Sie unterschreiben die Vollmacht elektronisch und weisen sich dabei mit Ihrem Ausweis aus
- Wer hilft bei einem Fehler?
- Wir prüfen Ihre Angaben vor der Einreichung und korrigieren Fehler kostenlos gemeinsam mit Ihnen
Wann sich welcher Weg lohnt, im Ratgeber i-Kfz selbst erledigen oder Zulassungsdienst beauftragen?
Kosten berechnen: mit oder ohne Wunschkennzeichen
Bei uns kostet die Anmeldung 89,99 € Endpreis inklusive der amtlichen Gebühr. Die amtliche Grundgebühr beträgt nach GebOSt 30,00 € bei der Zulassungsstelle und 12,80 € im i-Kfz-Portal; Kennzeichenschilder kommen bei allen drei Wegen dazu.
Wählen Sie, ob Sie ein Wunschkennzeichen möchten. Die Übersicht zeigt den Betrag für alle drei Wege.
- Zulassungsstelle vor OrtGrundgebühr nach GebOSt, der Gesamtbetrag der Behörde kann höher sein. Dazu Anfahrt und meist ein Termin.
- 30,00 €
- Selbst im i-Kfz-PortalGrundgebühr nach GebOSt, zusätzliche Gebühren sind möglich. Dazu Online-Ausweis und alle Schritte selbst.
- 12,80 €
- Mit zulassungsautomat.deEndpreis inklusive der amtlichen Gebühr, ohne Termin und ohne Online-Ausweis.
- 89,99 €
Kennzeichenschilder kommen bei allen drei Wegen dazu. Amtliche Gebühren: GebOSt, Anlage, Gebühren-Nr. 221.1, 221.1.1 und 230.
Für Ummeldung, Abmeldung und Kennzeichenschilder: zum vollständigen Kostenrechner
So funktioniert's
1. Angaben online eintragen
Fahrzeugdaten aus dem Fahrzeugschein abtippen, Schritt für Schritt geführt, in ca. 5 Minuten beauftragt.
2. Online bezahlen
ab 89,99 € Gesamtpreis, amtliche Gebühren inklusive. Sichere Zahlung über Stripe.
3. Wir übernehmen den Rest
Wir erledigen die Anmeldung bei der Zulassungsstelle. Ihre neuen Kennzeichen kommen bequem per Post.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Alles Dokumente, die Sie bereits zu Hause haben, und die Sicherheitscodes können Sie auch nach der Zahlung in Ruhe nachreichen.
- ✓ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ✓ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ✓ eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- ✓ Ihr Kennzeichen
Wo finde ich den Sicherheitscode?
Im Fahrzeugschein das verdeckte Feld vorsichtig freilegen, der Code steht darunter.
Wichtig: Erst freilegen, wenn Sie die Zulassung wirklich beauftragen, freigelegte Codes machen das Papierdokument ungültig. Sie können die Codes auch bequem nach der Zahlung nachreichen.

Der Code im Fahrzeugschein
✓ Der Code: obere Zeile, 7 Zeichen
✗ Untere Zeile: nicht der Code
Kennzeichen und FIN im Fahrzeugschein
Feld A: Kennzeichen | Feld E: FIN




Alle Codes Schritt für Schritt im Ratgeber Sicherheitscode auf Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Kennzeichen
Die vier wichtigsten Fahrzeugpapiere im Überblick
Für die meisten Vorgänge brauchen Sie dieselben vier Dokumente. Diese Übersicht zeigt, was jedes davon ist, wofür Sie es brauchen und wo Sie es finden.
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Das Dokument, das das Fahrzeug im Verkehr ausweist. Wofür man es braucht: An- und Abmeldung, Ummeldung. Wo man es findet: Bleibt im Fahrzeug oder beim Halter; enthält einen verdeckten Sicherheitscode.
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Der Eigentumsnachweis für das Fahrzeug. Wofür man es braucht: Ummeldung, Halterwechsel, Neuzulassung. Wo man es findet: Oft bei der finanzierenden Bank; enthält ebenfalls einen verdeckten Sicherheitscode.
- eVB-Nummer
- Elektronische Bestätigung Ihrer Kfz-Versicherung. Wofür man es braucht: An- und Ummeldung; für die Abmeldung nicht nötig. Wo man es findet: Kostenlos von Ihrer Kfz-Versicherung, meist sofort per E-Mail oder SMS.
- Sicherheitscodes
- Verdeckte Codes auf ZB Teil 1, ZB Teil 2 und den Kennzeichenplaketten. Wofür man es braucht: Für jeden Online-Vorgang nach dem i-Kfz-Verfahren. Wo man es findet: Unter einer Silberfolie auf den Papieren und auf den Plaketten; erst beim Auftrag freilegen.
Legen Sie die Sicherheitscodes erst frei, wenn der Auftrag läuft. Eine einmal freigelegte Plakette wird ungültig. Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung?
Was kostet die Zulassung?
Die Online-Zulassung kostet bei uns 89,99 € als Endpreis: 59,99 € Servicegebühr und 30,00 € amtliche Gebühr. Die amtliche Grundgebühr für eine Zulassung oder Wiederzulassung beträgt nach der Gebührenordnung 30,00 € bei der Behörde und 12,80 € im internetbasierten Verfahren. Für ein Wunschkennzeichen erhöht sich die Gebühr um 10,20 €, die Reservierung der Erkennungsnummer kostet 2,60 €. Kennzeichenschilder sind im Endpreis nicht enthalten: Auf Wunsch prägen wir sie für 9,99 € pro Schild und schicken sie für 5,50 € zu, oder Sie lassen sie selbst beim Schildermacher prägen.
| Servicegebühr | 59,99 € |
|---|---|
| Amtliche Gebühr | 30,00 € |
| Endpreis | 89,99 € |
| Kennzeichenschilder (optional) | 9,99 € pro Schild + 5,50 € Versand |
Kennzeichen und Wunschkennzeichen
Mit der Zulassung teilt die Zulassungsbehörde dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. Im Auftrag entscheiden Sie, ob wir die Schilder mitschicken oder ob Sie sie selbst besorgen. Wie Sie ein Wunschkennzeichen vorab reservieren, erklärt der Ratgeber „Wunschkennzeichen reservieren“.
Erstzulassung, Wiederzulassung oder Halterwechsel: Welcher Vorgang ist meiner?
Erstzulassung: Ein Fahrzeug, das noch nie zugelassen war, kann internetbasiert zugelassen werden. Wiederzulassung: Ein abgemeldetes Fahrzeug lässt sich online wieder zulassen, wenn es nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt war. Halter- oder Wohnsitzwechsel: Auch die Umschreibung auf einen neuen Halter oder eine neue Adresse geht internetbasiert. Für den Halterwechsel gibt es bei uns einen eigenen Auftrag: Auto ummelden.
Kfz-Zulassung online: drei Wege zur Zulassung
Weg 1, die Behörde: Die Zulassung beantragen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Weg 2, das Portal der Behörde: Der elektronische Antrag läuft über das Portal der Zulassungsbehörde und verlangt eine sichere Identifizierung des Halters, zum Beispiel mit dem Online-Ausweis. Weg 3, ein registrierter Dienstleister: Registrierte Unternehmen dürfen Anträge über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts stellen. Wann sich welcher Weg lohnt, zeigt der Ratgeber „i-Kfz oder Zulassungsdienst“. Bricht der Antrag im i-Kfz-Portal mit einer Meldung ab, erklärt der Ratgeber i-Kfz Fehlermeldung: Ursachen und Lösungen die häufigsten Fehler.
Weg 1: Anmelden bei der Zulassungsstelle vor Ort
Termin prüfen
Die Terminlage unterscheidet sich je nach Zulassungsstelle, Anliegen und Zeitpunkt. Prüfen Sie freie Termine und die Regeln für einen Besuch ohne Termin direkt bei Ihrer zuständigen Behörde.
Quelle: Stadt Gelsenkirchen, Terminvergabe Fahrzeug-Zulassungsstelle (abgerufen am 11. Oktober 2026)
Mehr dazu im Ratgeber Kfz-Zulassung ohne Termin bei der Zulassungsstelle
Unterlagen zusammenstellen
Für die Zulassung am Schalter nennen die Zulassungsbehörden diese Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- eVB-Nummer: die siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), § 6 Absatz 3 FZV
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), wenn das Fahrzeug schon einmal zugelassen war
- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) bei der Erstzulassung, § 6 Absatz 4 FZV
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung bei einem Gebrauchtwagen
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer, § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz
- Vollmacht und Ausweisdokumente, wenn eine andere Person den Antrag stellt
Mehr dazu im Ratgeber Auto anmelden
Zur zuständigen Zulassungsbehörde
Zuständig ist die Zulassungsbehörde an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnungen die am Ort der Hauptwohnung (§ 75 Absatz 2 FZV). Sind Sie seit der Abmeldung umgezogen, ist also die Behörde am neuen Wohnort zuständig.
Quelle: § 75 FZV, Zuständigkeiten (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 27. Oktober 2026)
Mehr dazu im Ratgeber Abgemeldetes Auto wieder anmelden
Weg 2: Selbst im i-Kfz-Portal der Behörde anmelden
Voraussetzungen prüfen
Für Anmeldung und Umschreibung über i-Kfz brauchen Sie: eine zulässige elektronische Identifizierung nach § 20 FZV, etwa einen deutschen Personalausweis (ab 2010), eine eID-Karte für EU- und EWR-Bürger oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit freigeschalteter Online-Funktion (eID) und der zugehörigen sechsstelligen PIN, alternativ die BundID mit ELSTER-Zertifikat; für die Online-Ausweisfunktion die AusweisApp auf einem NFC-fähigen Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät am PC; eine eVB-Nummer Ihrer Versicherung; ein Bankkonto für die Gebühren per SEPA; und die freigelegten Sicherheitscodes.
Mehr dazu im Ratgeber i-Kfz selbst erledigen oder Zulassungsdienst beauftragen?
Online-Ausweis bereithalten
Für die Online-Abmeldung ist keine elektronische Identifizierung erforderlich, wenn die vorgeschriebenen Sicherheitscodes erfasst werden (§ 24 Absatz 4 FZV). Für andere Zulassungsvorgänge gelten die jeweiligen Identifizierungsanforderungen des Portals.
Mehr dazu im Ratgeber i-Kfz Fehlermeldungen
Daten und Codes im Portal eingeben
Im Portal der Zulassungsbehörde ersetzen Sicherheitscodes die Vorlage der Papiere. Sie identifizieren sich mit dem Online-Ausweis (Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel mit PIN) oder über die BundID.
- das bisherige Kennzeichen und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- die Daten für das SEPA-Lastschriftmandat der Kfz-Steuer
- Monat und Jahr der nächsten Hauptuntersuchung
Mehr dazu im Ratgeber Auto anmelden
Wenn das Portal abbricht
Das Portal beendet die Sitzung nach kurzer Inaktivität, und alle eingegebenen Daten sind weg. Das passiert typischerweise, wenn man erst während des Antrags anfängt, Codes freizurubbeln oder Dokumente zu suchen.
Mehr dazu im Ratgeber i-Kfz Fehlermeldungen
Weg 3: Online anmelden mit zulassungsautomat.de
Angaben eintragen
Bei uns stellen Sie den Antrag nicht selbst im Portal. Vor der Zahlung fragen wir das bisherige Kennzeichen (bei Halterwechsel und Wiederzulassung), Ihre Kontaktdaten, die eVB-Nummer und Ihre Kennzeichenwahl ab.
Mehr dazu im Ratgeber Auto anmelden
SEPA-Mandat im Auftrag
Wir sind ein privater Zulassungsdienst und keine Behörde. Die Kfz-Steuer ziehen nicht wir ein, sondern der Zoll.
Quelle: § 13 KraftStG, Nachweis der Besteuerung (gesetze-im-internet.de)
Mehr dazu im Ratgeber SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Schlüsselnummern aus dem Fahrzeugschein
Für die Anmeldung brauchen Sie eine eVB-Nummer Ihrer Versicherung. Die Versicherung fragt dafür nach dem Datum der Erstzulassung im Feld B, der HSN im Feld 2.1 und der TSN im Feld 2.2.
Quelle: § 6 FZV, Antrag auf Zulassung (gesetze-im-internet.de)
Mehr dazu im Ratgeber HSN und TSN
Ohne Online-Ausweis beauftragen Sie uns per Vollmacht. Was darin steht, erklärt der Ratgeber Vollmacht für die Kfz-Zulassung.
Wie schnell geht die Anmeldung?
Ohne Wartezeit auf einen Termin
Sie starten sofort, ohne auf einen freien Termin zu warten. Nach Eingang Ihrer Unterlagen bearbeiten wir den Vorgang und schicken die Kennzeichen bzw.
Mehr dazu im Ratgeber Kfz-Zulassung ohne Termin bei der Zulassungsstelle
Wann geht die Anmeldung nicht online?
Wenn das Portal «nicht möglich» meldet
Hinter dieser pauschalen Meldung stecken meist konkrete Gründe.
Mehr dazu im Ratgeber i-Kfz Fehlermeldungen
Ohne Online-Ausweis oder mit alten Papieren
Bei Anmeldung und Umschreibung ist der häufigste Stolperstein die eID: Viele Personalausweise haben die Online-Funktion nie aktiviert, oder die PIN ist verloren, ein neuer PIN-Brief kann Wochen dauern.
Mehr dazu im Ratgeber i-Kfz selbst erledigen oder Zulassungsdienst beauftragen?
Sonderfälle
Neuwagen
Bei der Erstzulassung weisen Sie mit der Übereinstimmungsbescheinigung nach, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht (§ 6 Absatz 4 FZV).
CoC steht für Certificate of Conformity, auf Deutsch Konformitätsbescheinigung.
Mehr dazu im Ratgeber Auto anmelden | CoC-Papiere (Certificate of Conformity)
Gebrauchtwagen
Wer ein zugelassenes Auto kauft, beantragt bei der Zulassungsbehörde seines Wohnsitzes eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, legt dabei den Versicherungsnachweis vor und gibt die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Umschreibung ab (§ 15 Absatz 5 FZV).
Mehr dazu im Ratgeber Auto anmelden
Abgemeldetes Auto wieder anmelden
Bringen Sie Ihr eigenes Auto zurück auf die Straße, nachdem Sie es abgemeldet hatten, ist das eine Wiederzulassung auf denselben Halter. Haben Sie ein abgemeldetes Auto gekauft, wechselt der Halter.
Mehr dazu im Ratgeber Abgemeldetes Auto wieder anmelden
Ohne TÜV
Für einen Gebrauchtwagen verlangt die Zulassungsbehörde den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.
Mehr dazu im Ratgeber Auto anmelden
Für jemand anderen anmelden
Stellt eine andere Person den Antrag, verlangt die Behörde eine schriftliche Vollmacht, das Ausweisdokument der bevollmächtigten Person und das Ausweisdokument des Halters.
Mehr dazu im Ratgeber Auto anmelden
Firmenwagen
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung unterscheidet beim Halter drei Gruppen. Bei natürlichen Personen werden unter anderem Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift erfasst, bei juristischen Personen und Behörden Name oder Bezeichnung und Anschrift, bei Vereinigungen Name und Anschrift der Vereinigung.
Mehr dazu im Ratgeber Firmenwagen anmelden
Motorrad, Roller und Anhänger
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur fahren, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Verordnung nimmt einige Fahrzeuge davon aus.
Ja, unter denselben Voraussetzungen wie beim Pkw, die Vorschriften sprechen allgemein von einem Fahrzeug.
Mehr dazu im Ratgeber Motorrad, Roller und Anhänger anmelden | Wohnmobil anmelden, ummelden und abmelden
Saisonkennzeichen
Ein Saisonkennzeichen ist ein amtliches Kfz-Kennzeichen für einen festgelegten Zeitraum im Jahr, den Betriebszeitraum.
Mehr dazu im Ratgeber Saisonkennzeichen
E-Kennzeichen
Das E-Kennzeichen ist das Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge.
Mehr dazu im Ratgeber E-Kennzeichen
Probefahrt und Überführung
Für Probefahrten, die Überführung eines gekauften Fahrzeugs in eine andere Stadt oder die Fahrt zur Hauptuntersuchung (TÜV). Es ist ab Zuteilung maximal fünf Tage gültig.
Mehr dazu im Ratgeber Kurzzeitkennzeichen
Neu in Deutschland
Ja. Für die Zulassung brauchen Sie eine gemeldete Adresse in Deutschland sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Mehr dazu im Ratgeber Kfz-Zulassung in Deutschland
Nach der Anmeldung: Steuer, Versicherung und Plaketten
Kfz-Steuer
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie dem Zoll, die Kraftfahrzeugsteuer von einem Girokonto einzuziehen. Zuständig ist das Hauptzollamt, nicht das Finanzamt und nicht die Zulassungsstelle.
Die Kraftfahrzeugsteuer wird im SEPA-Lastschriftverfahren regelmäßig für ein Jahr im Voraus abgebucht, der Einzug erfolgt am Tag der Fälligkeit.
Mehr dazu im Ratgeber SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Versicherung
Mit der Versicherungsbestätigung sagt der Versicherer vorläufigen Deckungsschutz zu.
Mehr dazu im Ratgeber eVB-Nummer
Papiere und Plaketten
Ja. Die Genehmigung kommt digital und sofort, die neuen Dokumente und Plaketten verschickt die Behörde per Post, und das dauert je nach Amt unterschiedlich lange.
Nach einer Online-Zulassung dürfen Sie sofort losfahren.
Mehr dazu im Ratgeber i-Kfz Fehlermeldungen
Vertippt? Wir kümmern uns.
Wir prüfen Ihre Angaben vor der Einreichung und korrigieren Fehler kostenlos gemeinsam mit Ihnen, per E-Mail oder WhatsApp. Sie zahlen nichts doppelt.
💯 100 % Geld-zurück-Garantie
Können wir Ihren Auftrag nicht bei der Zulassungsstelle einreichen, erstatten wir den vollen Betrag, ohne Wenn und Aber. Sobald Ihr Auftrag eingereicht ist, ist die Leistung erbracht.
Häufige Fragen
Was kostet die Anmeldung?
ab 89,99 € Gesamtpreis, amtliche Gebühren bereits enthalten. Keine versteckten Kosten.
Was ist, wenn die Zulassung nicht klappt?
Können wir Ihren Auftrag nicht bei der Zulassungsstelle einreichen, erhalten Sie den vollen Betrag zurück, 100 % Geld-zurück-Garantie. Sobald Ihr Auftrag eingereicht ist, ist die Leistung erbracht.
Kann ich ein Wunschkennzeichen bekommen?
Ja, Wunschkennzeichen sind gegen einen kleinen Aufpreis möglich. Einfach im Formular angeben.
Muss ich zur Zulassungsstelle?
Nein. Alles läuft online, deutschlandweit, ohne Termin, rund um die Uhr beauftragbar.
Was passiert, wenn ich mich vertippe?
Kein Problem: Wir prüfen Ihre Angaben vor der Einreichung und korrigieren Fehler kostenlos gemeinsam mit Ihnen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?
eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Neuwagen die CoC-Bescheinigung), Personalausweis oder Reisepass und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
Was brauche ich für die Neuzulassung?
Fahrzeugschein bzw. CoC-Bescheinigung bei Neuwagen, Personalausweis oder Reisepass, die eVB-Nummer Ihrer Versicherung und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
Was ist die eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung: sieben Zeichen aus Buchstaben und Ziffern, mit denen Ihre Kfz-Versicherung der Zulassungsbehörde bestätigt, dass das Fahrzeug versichert ist. Ohne eVB gibt es keine Zulassung und keine Umschreibung, nur die Abmeldung kommt ohne aus.
Wo bekomme ich die eVB-Nummer?
Sie bekommen die eVB direkt von Ihrer Versicherung: online, telefonisch oder per App, meist innerhalb von Minuten und kostenlos. Sie gilt in der Regel mehrere Monate und ist an Sie gebunden, nicht an ein konkretes Kennzeichen.
Warum lehnt die Behörde meine eVB ab?
Meist passt die eVB nicht zum Fahrzeugsegment, etwa Pkw statt Motorrad, oder die Nummer wurde schon in einem früheren Antrag verbraucht oder falsch eingetippt. Die Behörde gleicht sie elektronisch ab, ein Zeichen falsch und der Antrag stockt.
Brauche ich die eVB-Nummer auch für die Abmeldung?
Nein. Die eVB ist nur für Zulassung und Umschreibung nötig; die Abmeldung kommt ohne Versicherungsbestätigung aus.
Welche Unterlagen brauche ich beim Halterwechsel?
Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit den Sicherheitscodes, Personalausweis und eine neue eVB-Nummer. Das bisherige Kennzeichen kann oft mitgenommen werden.
Wann lege ich die Sicherheitscodes frei?
Legen Sie die Sicherheitscodes erst frei, wenn der Auftrag läuft. Eine einmal freigelegte Plakette wird ungültig.
Welche Unterlagen brauche ich für Anmeldung, Halterwechsel und Abmeldung?
Für die Anmeldung brauchen Sie die eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. CoC bei Neuwagen), Ihren Ausweis und ein SEPA-Mandat. Beim Halterwechsel kommen Teil I und die Sicherheitscodes dazu; für die Abmeldung genügen Teil I und die Kennzeichen mit Sicherheitscodes. Bei uns tragen Sie alles einfach online ein, die Codes auch bequem nach der Zahlung.
Was brauche ich, um ein Auto anzumelden?
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil II, ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und bei einem Gebrauchtwagen die Zulassungsbescheinigung Teil I mit gültiger Hauptuntersuchung.
Kann ich ein Auto ohne TÜV anmelden?
Einen Gebrauchtwagen nicht: Die Behörde verlangt den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung. War sie bei einem abgemeldeten Auto zwischenzeitlich fällig, muss sie vor der Wiederzulassung stattfinden (§ 16 Absatz 2 FZV).
Kann ich ein Auto mit Reisepass anmelden?
Ja. Die Behörden akzeptieren den Reisepass zusammen mit einer Meldebescheinigung, im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie.
Kann jemand anderes mein Auto anmelden?
Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht, den Ausweisdokumenten beider Personen und Ihrer Einverständniserklärung zur Auskunft über Kfz-Steuerrückstände.
Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?
Das legt der Versicherer fest, eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Häufig sind es drei bis sechs Monate, der genaue Zeitraum steht in Ihrer Bestätigung. Eine ungenutzte eVB verfällt danach automatisch.
Ab wann bin ich mit der eVB versichert?
Ab der Zulassung des Fahrzeugs. Bis Sie den ersten Beitrag bezahlt haben, gilt vorläufiger Deckungsschutz (§ 9 KfzPflVV).
Ist das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer Pflicht?
Ja. Nach § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz hängt die Zulassung davon ab, dass eine Ermächtigung zum Einzug der Steuer erteilt ist.
Kann ich i-Kfz mit einem ausländischen Ausweis nutzen?
Für Anmeldung und Umschreibung nur eingeschränkt. Sie brauchen eine zulässige elektronische Identifizierung nach § 20 FZV, etwa einen deutschen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), eine eID-Karte für EU- und EWR-Bürger oder ein anderes in der EU notifiziertes elektronisches Identifizierungsmittel. Ein normaler Reisepass oder viele nationale Ausweise ohne Online-Funktion reichen nicht. Für die Abmeldung ist keine elektronische Identifizierung erforderlich, wenn die vorgeschriebenen Sicherheitscodes erfasst werden (§ 24 Absatz 4 FZV). Wer sich für Anmeldung oder Umschreibung nicht digital ausweisen kann, nutzt am einfachsten einen Zulassungsdienst per Vollmacht.
Wie lange darf ich nach der Online-Zulassung ohne Plaketten fahren?
Bis die Plaketten per Post da sind, längstens vierzehn Tage ab Abruf der Zulassungsentscheidung (§ 31 FZV), mit einem Ausdruck der Entscheidung im Fahrzeug. Bei einer Umschreibung mit bisherigem Kennzeichen ersetzt der Ausdruck den Fahrzeugschein längstens zehn Tage (§ 30 Absatz 4 Nummer 3 FZV).
Wie lange nach der Abmeldung kann ich das Auto wieder anmelden?
Eine Höchstdauer für die Wiederzulassung bei der Zulassungsbehörde nennt § 16 FZV nicht. Online geht sie nur, wenn das Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt war (§ 29 Absatz 2 FZV).
Kann ich ein Auto ohne CoC zulassen?
Ja, wenn der Nachweis anders geführt wird: durch abgerufene CoC-Daten, eine Datenbestätigung, eine Einzelgenehmigung oder ein Gutachten.
Wie lange ist ein Wunschkennzeichen reserviert?
Das legt die Behörde fest. Das Portal der Landeshauptstadt Düsseldorf nennt 180 Tage, das der Stadt Duisburg 90 Tage.
Was kostet es, ein Auto anzumelden?
Die Online-Zulassung kostet bei uns 89,99 € als Endpreis: 59,99 € Servicegebühr und 30,00 € amtliche Gebühr. Die amtliche Grundgebühr für eine Zulassung oder Wiederzulassung beträgt nach der Gebührenordnung 30,00 € bei der Behörde und 12,80 € im internetbasierten Verfahren. Für ein Wunschkennzeichen erhöht sich die Gebühr um 10,20 €, die Reservierung der Erkennungsnummer kostet 2,60 €. Kennzeichenschilder sind im Endpreis nicht enthalten: Auf Wunsch prägen wir sie für 9,99 € pro Schild und schicken sie für 5,50 € zu, oder Sie lassen sie selbst beim Schildermacher prägen.
Kfz-Zulassung Kosten: Was zahle ich insgesamt?
Servicegebühr 59,99 €, Amtliche Gebühr 30,00 €, Endpreis 89,99 €. Kennzeichenschilder sind im Endpreis nicht enthalten: Auf Wunsch prägen wir sie für 9,99 € pro Schild und schicken sie für 5,50 € zu, oder Sie lassen sie selbst beim Schildermacher prägen.
Bereit? In ca. 5 Minuten beauftragt.
Sichere Zahlung über Stripe | Kreditkarte, PayPal & Klarna
Zulassungsautomat ist ein privater Dienstleister und keine Behörde. Preis- und Leistungsdetails: Preise & Gebühren.