Zulassungsstelle Reinickendorf (Berlin): acht Begriffe, die man auseinanderhalten sollte
Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Bürgeramt, Zulassungsdienst: Im Alltag gehen die Wörter durcheinander. Für Halter in Reinickendorf entscheidet der Unterschied darüber, an wen man sich wendet. Ein kleines Glossar, gestützt auf service.berlin.de (abgerufen am 10.10.2026).
Zulassungsbehörde
Die Stelle, die über die Kfz-Zulassung entscheidet. In Berlin ist das das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, kurz LABO. Es ist eine Landesbehörde und gehört nicht zum Bezirksamt Reinickendorf.
Zulassungsstelle
Das Alltagswort für den Ort, an dem die Zulassungsbehörde Publikum empfängt. Berlin hat davon zwei Standorte, und Reinickendorf hat keine eigene Zulassungsstelle:
- Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg, Ferdinand-Schultze-Str. 55, 13055 Berlin. Amtlich: Standortseite. Bei uns: Seite zum Standort Lichtenberg.
- Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg, Jüterboger Str. 3, 10965 Berlin. Amtlich: Standortseite. Bei uns: Seite zum Standort Friedrichshain-Kreuzberg.
Bürgeramt
Eine Einrichtung des Bezirks, nicht des Landes. In Reinickendorf ist das zum Beispiel das Bürgeramt Rathaus Reinickendorf, Eichborndamm 215, 13437 Berlin. Ein Bürgeramt lässt keine Fahrzeuge zu.
ZBI
Die Abkürzung des Landes für die Zulassungsbescheinigung Teil I, den früheren Fahrzeugschein. Sie taucht in der einen Kfz-Leistung auf, die auch Bürgerämter anbieten: „Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI)“. Das Land erläutert: „Die Mitteilung der neuen Adresse ist persönlich oder durch Vollmacht bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder einem Bürgeramt möglich.“ (Quelle: service.berlin.de).
Zulassungsdienst
Ein privates Unternehmen, das Anträge im Auftrag von Haltern bei der Zulassungsbehörde einreicht. Ein Zulassungsdienst stellt keine Dokumente aus und teilt keine Kennzeichen zu; das tut die Behörde. Wir sind ein solcher Dienst.
Vollmacht
Die schriftliche Erklärung, mit der Sie jemanden ermächtigen, für Sie zu handeln. Bei uns unterschreiben Sie sie digital, und zwar für Anmeldung und Halterwechsel. Für die Abmeldung verlangen wir keine: Dort genügen Kennzeichen und Sicherheitscodes.
eVB-Nummer
Die elektronische Versicherungsbestätigung. Ihre Kfz-Versicherung teilt sie Ihnen mit; sie belegt gegenüber der Zulassungsbehörde, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. Ohne sie wird kein Fahrzeug angemeldet oder umgeschrieben.
Sicherheitscode
Ein verdeckter Code auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und unter den Plaketten der Kennzeichenschilder. Er wird freigelegt und dient im Online-Verfahren als Nachweis, dass Dokument und Schilder vorliegen.
Die Begriffe angewendet: drei Beispiele aus Reinickendorf
Sie haben einen Neuwagen bestellt. Zuständig: Zulassungsbehörde. Ort: einer der zwei Standorte, oder der Weg über einen Zulassungsdienst. Das Bürgeramt am Eichborndamm ist dafür nicht die richtige Tür.
Sie sind innerhalb Berlins umgezogen. Zuständig für die Adresse in der ZBI: Zulassungsbehörde oder Bürgeramt. Hier kommt das Rathaus Reinickendorf in Frage. Unser Dienst übernimmt diesen Vorgang nicht.
Sie geben Ihr Auto ab. Zuständig: Zulassungsbehörde. Über uns läuft die Abmeldung online, ohne Vollmacht.
Was wir konkret für Sie tun
Sie wählen Anmeldung, Halterwechsel oder Abmeldung, tragen die Daten ein und bestätigen den Auftrag. Bei den ersten beiden kommt die eVB-Nummer hinzu. Wir reichen beim LABO ein und schicken Ihnen Kennzeichen und Unterlagen nach Reinickendorf.
Zwischen Ihrem Auftrag und der Einreichung liegt eine Durchsicht: Fällt uns eine Lücke auf, etwa eine fehlende eVB-Nummer, fragen wir nach, bevor der Antrag zur Behörde geht. Die Begriffe aus dem Glossar begegnen Ihnen dabei im Bestellweg wieder, jeweils an der Stelle, an der die Angabe gebraucht wird.
Was wir nicht tun: Termine bei der Behörde zusagen, Bearbeitungszeiten versprechen oder rechtlich beraten.
Preise und Rechner
Die Preise finden Sie auf der Seite Kfz-Zulassung Berlin. Dort sind die amtlichen Gebühren getrennt von unserer Leistung aufgeführt. Hilfreich dazu: der Kostenrechner Berlin und die Erläuterung zur Vollmacht.
Privater Zulassungsdienst, keine Behörde und keine Rechtsberatung. Zulassungsbehörde ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Angaben ohne Gewähr.