TÜV / HU in Dorsten: Hauptuntersuchung bestanden? Wir übernehmen Ihre Zulassung
Der TÜV bzw. die Hauptuntersuchung (HU) in Dorsten ist die Pflichtprüfung, die Ihr Fahrzeug verkehrssicher hält, und die Voraussetzung dafür, dass Sie es zulassen oder ummelden können. Die Prüfung selbst machen Sie bei einer privaten Prüforganisation. Sobald Ihre HU gültig ist, übernehmen wir die Kfz-Zulassung beim Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen für Sie.
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HU bestanden? Dann fehlt nur noch die Zulassung. Laden Sie die Fahrzeugfotos und Papiere hoch, wir übernehmen die Zulassung im Kreis Recklinghausen für Sie. Unterscheidungszeichen im Kreis Recklinghausen: RE (alternativ CAS oder GLA).
Wunschkennzeichen: Die Reservierung übernehmen wir für Sie; eine Sofortprüfung der Verfügbarkeit gibt es dabei nicht. Wunschkennzeichen reservieren lassen
Wichtig: Wir sind eine private Schilder- und Zulassungsdienstleistung, keine Prüfstelle und keine Behörde. Die HU/AU machen Sie bei einer Prüforganisation (z. B. TÜV NORD, DEKRA, GTÜ, KÜS). Die anschließende Zulassung beim Straßenverkehrsamt übernehmen wir auf Wunsch für Sie.
Vom TÜV zur Zulassung: in zwei Schritten
- HU/AU bei einer Prüforganisation bestehen, TÜV NORD, DEKRA, GTÜ oder KÜS prüfen Ihr Fahrzeug. Nach Bestehen erhalten Sie die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen und den HU-Bericht.
- Zulassung an uns übergeben, Sie laden die Fotos Ihrer Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I/II), den HU-Nachweis und die Sicherheitscodes hoch. Den Rest übernehmen wir: Wir kümmern uns für Sie um die Zulassung beim Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen, die fertigen Kennzeichen kommen in der Regel innerhalb von 1 bis 4 Werktagen per Post.
Hinweis: Die HU/AU ist Ihr eigener Vorgang bei der Prüforganisation. Unsere Leistung beginnt bei der Zulassung, diese erledigen wir für Sie.
Fahrzeugprüfung und Zulassung in Dorsten: die Fakten
TÜV, HU und AU: wer macht was?
In der Alltagssprache heißt es „zum TÜV gehen". Gemeint ist meist die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO, oft zusammen mit der Abgasuntersuchung (AU = Abgasuntersuchung). „TÜV" ist dabei nur der bekannteste Name einer von mehreren privaten Prüforganisationen (Überwachungsorganisationen):
- TÜV NORD
- DEKRA
- GTÜ
- KÜS
Diese Organisationen führen die Prüfung durch und vergeben nach Bestehen die Prüfplakette. Sie sind nicht die Zulassungsstelle, die Zulassung selbst läuft über eine ganz andere Stelle (siehe unten).
Dorsten ist eine echte Auto-Region
Wie oft eine HU gebraucht wird, hängt direkt vom Fahrzeugbestand ab, und der ist in Dorsten hoch:
- 754 Kfz und 632 Pkw je 1.000 Einwohner in Dorsten (Stand 1.1.2025)
- 75.277 Einwohner in Dorsten (Stand 31.12.2024)
- Im gesamten Kreis Recklinghausen: 430.872 Kraftfahrzeuge (Kfz) und 34.912 Krafträder zugelassen (Stand 1.1.2026)
Bei Pkw ist die HU nach der Erstzulassung erstmals nach 3 Jahren fällig und danach alle 2 Jahre. Bei diesem Fahrzeugbestand gehört die wiederkehrende Prüfung für nahezu jedes Fahrzeug in Dorsten fest zum Lebenszyklus, und nach jeder bestandenen Prüfung steht häufig die Zulassung oder Ummeldung an.
Zuständige Zulassungsstelle nach dem TÜV: nicht die Prüforganisation
Wenn die HU bestanden ist und das Fahrzeug zugelassen oder umgemeldet werden soll, ist nicht der TÜV zuständig, sondern das:
- Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen, Zulassungsstelle (Sitz in Marl)
- Adresse: Stettiner Straße 6a/10, 45770 Marl
- Entfernung von Dorsten: rund 9,7 km
- Telefon (allgemein): 02361/53-7777
- E-Mail: strassenverkehrsamt@kreis-re.de
Öffnungszeiten (nach Termin; seit 15.12.2025 bargeldlose Zahlung):
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag | 07:15 bis 18:00 |
| Dienstag | 07:15 bis 15:00 |
| Mittwoch | 07:15 bis 13:00 |
| Donnerstag | 07:15 bis 15:00 |
| Freitag | 07:15 bis 12:00 |
Öffnungszeiten laut Kreis, Stand 26.09.2026.
Diese Stelle ist für Dorsten und die übrigen Städte des Kreises Recklinghausen zuständig, alle mit dem Unterscheidungszeichen RE.
Was die Zulassung nach dem TÜV kostet
Die folgenden Gebühren sind Zulassungsgebühren (Kreis Recklinghausen), nicht die Kosten der HU/AU selbst:
| Vorgang | Amtliche Gebühr |
|---|---|
| Neuzulassung | 30,60 € |
| Wunschkennzeichen (zusätzlich, bis) | 40,80 € |
| Umschreibung aus anderem Bezirk (mit neuem Kennzeichen) | 30,30 € |
| Online-Zulassung (i-Kfz) | ca. 12,80 € |
Dazu kommt die Herstellung der Kennzeichenschilder (keine amtliche Gebühr, sondern Marktpreis), den Preis sehen Sie im Bestellablauf (Kennzeichen prägen lassen für Schilder allein, im Zulassungsauftrag als Zusatzleistung).
Was die HU/AU kostet: und warum hier keine feste Zahl steht
Die Preise für die HU und AU legt die jeweilige Prüforganisation selbst fest (TÜV NORD, DEKRA, GTÜ, KÜS). Sie unterscheiden sich je nach Anbieter und Fahrzeug und sind keine amtlichen Gebühren. Wir bieten die Prüfung nicht an und nennen daher keine erfundene Zahl, für den genauen Preis wenden Sie sich bitte direkt an die Prüforganisation. Jede grobe Einordnung wäre nur eine Schätzung („ca.").