Zulassungsstelle Gelsenkirchen-Buer: was im Rathaus Buer geht und was nicht
Buer hat ein Rathaus und ein BÜRGERcenter, aber keine eigene Zulassungsstelle. Wer in Buer ein Fahrzeug an-, um- oder abmelden will, braucht eine andere Anschrift der Stadt. Die folgenden Angaben stammen von gelsenkirchen.de (abgerufen am 10.10.2026).
Im Rathaus Buer: genau eine Leistung rund ums Fahrzeug
Das BÜRGERcenter im Rathaus Buer hat die Anschrift Goldbergstraße 12, 45894 Gelsenkirchen (Seite der Stadt zu den BÜRGERcentern).
Aus dem Kfz-Bereich führt die Stadt dort eine Leistung auf: „Änderung Kfz-Schein nach erfolgter Ummeldung“. Sie steht in der Rubrik „Dienstleistungen ohne Terminvergabe“. An anderer Stelle derselben Seite heißt es, „seit August 2016 arbeiten alle vier BÜRGERcenter ausschließlich mit Terminvergabe“. Ob Sie für die Änderung im Fahrzeugschein einen Termin brauchen, klären Sie deshalb am besten vorab beim BÜRGERcenter.
Was das Rathaus Buer nicht erledigt
- ein Fahrzeug erstmals oder wieder zulassen
- ein gebrauchtes Fahrzeug auf einen neuen Halter umschreiben
- ein Fahrzeug außer Betrieb setzen
- Kennzeichen zuteilen
Diese Vorgänge nennt die Stadt für das BÜRGERcenter nicht. Sie gehören zur Zulassungsstelle.
Die eine Anschrift für ganz Gelsenkirchen
Die Stadt hat nur eine Zulassungsstelle. Amtlich heißt sie Fahrzeug-Zulassungsstelle und sitzt an der Wildenbruchstraße 10, 45879 Gelsenkirchen, Telefon 0209 169-9595 (Seite der Stadt zur Fahrzeug-Zulassungsstelle).
Zur Vorsprache schreibt die Stadt: „Für alle Vorsprachen in der Zulassungsstelle benötigen Sie einen Termin.“ Und weiter: „Darüber hinaus werden weitere Tagestermine nach Verfügbarkeit täglich ab 7:30 Uhr für die Buchung per Internet und Telefon freigegeben“ (Terminvergabe der Fahrzeug-Zulassungsstelle). Ob gerade ein Termin frei ist, wissen wir nicht und behaupten wir nicht. Die Öffnungszeiten stehen auf unserer Seite zur Kfz-Zulassung in Gelsenkirchen.
Online bei der Stadt: zurzeit ausgesetzt
Wer den Vorgang selbst über das Portal der Stadt erledigen wollte, liest dort: „Aus technischen Gründen ist zurzeit die Funktion i-Kfz bei der Zulassungsstelle in Gelsenkirchen nicht möglich. Es wird erwartet, dass i-Kfz für Sie als Privatkunden voraussichtlich im 4. Quartal 2026 wieder einsatzfähig sein wird.“
„Straßenverkehrsamt Buer“: was damit gemeint ist
Viele suchen nach einem Straßenverkehrsamt in Buer. Gemeint ist in aller Regel die Zulassungsstelle, und die liegt nicht in Buer, sondern an der Wildenbruchstraße. Im Rathaus Buer sitzt das BÜRGERcenter mit der einen oben genannten Kfz-Leistung.
Den Vorgang abgeben
Wir sind ein privater Zulassungsdienst. Wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle möchten, übernehmen wir Anmeldung, Halterwechsel oder Abmeldung in Ihrem Auftrag. Sie geben die Daten aus den Fahrzeugpapieren online ein, bei Anmeldung und Halterwechsel dazu die eVB-Nummer, und unterschreiben die Vollmacht digital. Wir reichen bei der Fahrzeug-Zulassungsstelle der Stadt Gelsenkirchen ein, die Kennzeichen kommen per Post nach Buer.
Bei der Abmeldung geben Sie Kennzeichen und Sicherheitscodes ein; eine Vollmacht braucht es dafür nicht. Was das kostet, steht auf der Seite Kfz-Zulassung in Gelsenkirchen.
Kurz gefragt
Kann ich mein Auto im Rathaus Buer anmelden?
Die Stadt nennt für das BÜRGERcenter aus dem Kfz-Bereich nur die „Änderung Kfz-Schein nach erfolgter Ummeldung“. Die Anmeldung gehört zur Fahrzeug-Zulassungsstelle an der Wildenbruchstraße 10.
Gibt es im Norden der Stadt eine zweite Zulassungsstelle?
Nein. Die Stadt führt eine Fahrzeug-Zulassungsstelle, an der Wildenbruchstraße 10.
Brauche ich dort einen Termin?
Ja. Die Stadt schreibt: „Für alle Vorsprachen in der Zulassungsstelle benötigen Sie einen Termin.“
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Für Anmeldung und Halterwechsel die Angaben aus Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die eVB-Nummer und Ihre Ausweisdaten; für die Abmeldung das Kennzeichen und die Sicherheitscodes. Der Bestellweg fragt alles der Reihe nach ab.
Und wenn ich in Erle wohne?
Dann gilt dasselbe mit einem anderen BÜRGERcenter: Zulassungsstelle Gelsenkirchen-Erle.
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Privater Zulassungsdienst, keine Behörde und keine Rechtsberatung. Zulassungsbehörde ist die Stadt Gelsenkirchen. Angaben ohne Gewähr.