TÜV & HU in Marl: danach erledigen wir Ihre Kfz-Zulassung
Die Hauptuntersuchung, kurz HU und umgangssprachlich TÜV, ist die gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung eines Fahrzeugs. Ohne gültige HU nimmt die Zulassungsbehörde eine Zulassung oder Umschreibung nicht an. Sie wollen Ihr Fahrzeug in Marl zulassen oder ummelden? Eine gültige Hauptuntersuchung (HU) ist Voraussetzung. Prüfen Sie zuerst Ihren HU-Termin, die Zulassung übernehmen wir anschließend für Sie.
Wunschkennzeichen: Die Reservierung übernehmen wir für Sie; eine Sofortprüfung der Verfügbarkeit gibt es dabei nicht. Wunschkennzeichen reservieren lassen Zur Reservierung vor Ort: Wunschkennzeichen Marl.
Neue Kennzeichen liefern wir in der Regel in 1 bis 4 Werktagen, nach DIN 74069.
Wir erledigen Ihre Kfz-Zulassung für Sie, die HU lassen Sie vorher bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle durchführen.
Prüfstellen & Werkstätten in Marl
Die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) werden nicht im Zulassungsamt durchgeführt, sondern bei amtlich anerkannten Prüforganisationen oder bei dafür anerkannten Partnerwerkstätten. Zu den bundesweit tätigen Prüforganisationen gehören:
- TÜV NORD
- DEKRA
- GTÜ
- KÜS
Diese Organisationen und anerkannte Kfz-Werkstätten nehmen die HU/AU vor, das Straßenverkehrsamt in Marl stellt selbst keine HU-Plakette aus.
Hinweis: Konkrete Adressen und Telefonnummern einzelner Prüfstellen in Marl führen wir hier bewusst nicht auf, solange sie nicht aus einer gesicherten Quelle bestätigt sind. Den nächstgelegenen Prüftermin vereinbaren Sie direkt bei einer der genannten Prüforganisationen oder bei einer anerkannten Werkstatt vor Ort.
Die HU ist nach §29 StVZO in der Regel alle 2 Jahre fällig (bei fabrikneuen Pkw: erste HU nach 3 Jahren).
Zuständige Zulassungsstelle für Marl: direkt in Marl
Für die Kfz-Zulassung nach bestandener HU ist diese Stelle zuständig:
Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen, Zulassungsstelle Marl
- Adresse: Stettiner Straße 6a/10, 45770 Marl
- Telefon: 02361 / 53-7777
- Termin erforderlich
Öffnungszeiten:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag | 07:15 bis 18:00 |
| Dienstag | 07:15 bis 15:00 |
| Mittwoch | 07:15 bis 13:00 |
| Donnerstag | 07:15 bis 15:00 |
| Freitag | 07:15 bis 12:00 |
Öffnungszeiten laut Kreis, Stand 26.09.2026.
Besonderheit für Marl: Das zuständige Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen hat seine Zulassungsstelle in Marl selbst (Stettiner Straße 6a/10), nicht in Recklinghausen und nicht im Kreishaus. Marl ist damit Standort der für den gesamten Kreis zuständigen Zulassungsstelle.
Kennzeichen-Code: In Marl und im gesamten Kreis Recklinghausen gilt das Unterscheidungszeichen RE; seit dem 13.11.2012 sind zusätzlich die historischen Kürzel CAS und GLA wählbar.
Lokaler Kontext: Marl gehört zum Kreis Recklinghausen. Im Kreis sind 430.872 Kraftfahrzeuge zugelassen (Stand 1.1.2026), allein auf Marl entfallen davon 57.986 Kfz. Bei 86.766 Einwohnern (Stand 31.12.2024) werden HU-Termine und Zulassungen hier laufend gebraucht.
Gebühren rund um die Zulassung nach der HU
Sobald die HU gültig ist, fallen für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt amtliche Gebühren an. Die folgenden Werte gelten beim Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen:
| Vorgang | Amtliche Gebühr |
|---|---|
| Neuzulassung (mit vorhandener ZB II) | 30,60 € |
| Neuzulassung mit Wunschkennzeichen | 40,80 € |
| Umschreibung / Ummeldung | 24,50 bis 30,30 € (je nach Fall) |
| Wunschkennzeichen-Reservierung | 12,80 € |
Schilder (Gabal e.K., kein Amtsgebühr):
- Schilderherstellung: Preis im Bestellablauf (Kennzeichen prägen lassen für Schilder allein, im Zulassungsauftrag als Zusatzleistung); keine amtliche Gebühr
Die Kosten der HU/AU selbst sind hier nicht aufgeführt: Sie werden von der jeweiligen Prüforganisation festgelegt und sind keine staatlich festgesetzte Amtsgebühr. Den genauen HU/AU-Preis erfragen Sie bitte direkt bei der Prüfstelle.