Auto abmelden und Kennzeichen behalten
Kfz-Abmeldung online: 19,49 € Gesamtpreis, 16,19 € Servicegebühr + 3,30 € amtliche Gebühr. Abmeldung starten
Die Abmeldung heißt amtlich Außerbetriebsetzung. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) regelt die Reservierung des Kennzeichens direkt bei der Außerbetriebsetzung: Der Halter erhält dafür eine schriftliche oder elektronische Bestätigung.
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Kurz erklärt
Ja. Bei der Abmeldung kann sich der Halter das Kennzeichen für höchstens zwölf Monate reservieren lassen, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung (§ 16 Absatz 1 Satz 5 FZV). Das geht auch im Online-Antrag (§ 24 Absatz 1 FZV). Die Reservierung dient der Wiederzulassung desselben Fahrzeugs.
Was § 16 FZV zur Reservierung sagt
Der Halter kann sich das Kennzeichen zum Zweck der Wiederzulassung des außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges für eine Dauer von längstens zwölf Monaten reservieren lassen, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung (§ 16 Absatz 1 Satz 5 FZV). Eine Verlängerung nennt die Vorschrift nicht.
Quelle: § 16 FZV, Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung (gesetze-im-internet.de)
Kennzeichen online reservieren
Die Außerbetriebsetzung kann einschließlich der Kennzeichenreservierung nach § 16 Absatz 1 internetbasiert beantragt werden (§ 24 Absatz 1 FZV). Erfasst werden das Kennzeichen, die Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 24 Absatz 2 FZV).
Sicherheitscodes: wo sie stehen und wie man sie freilegt
Quelle: § 24 FZV, Antrag auf Außerbetriebsetzung (gesetze-im-internet.de)
Kennzeichen für ein neues Auto behalten?
§ 16 Absatz 1 Satz 5 FZV nennt als Zweck die Wiederzulassung des außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges. Eine Reservierung für ein anderes Fahrzeug regelt dieser Satz nicht. Wer ein bestimmtes Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug möchte, nutzt die Wunschkennzeichen-Reservierung.
Ausnahme: Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk
Die Reservierung gilt nicht, wenn das Kennzeichen nach einem Umzug oder Halterwechsel in einem anderen Zulassungsbezirk weitergeführt wurde und dort außer Betrieb gesetzt wird (§ 16 Absatz 1 Satz 6 FZV).
Wiederzulassung mit dem alten Kennzeichen
Für die Wiederzulassung sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorzulegen. Bei einer Wiederzulassung auf denselben Halter ist Teil II nicht erforderlich, sofern das bisherige Kennzeichen beibehalten wird. Vor der Wiederzulassung ist eine Hauptuntersuchung nötig, wenn in der Zwischenzeit eine fällig gewesen wäre (§ 16 Absatz 2 FZV).
So läuft die Reservierung bei uns
Im Auftrag zur Abmeldung fragen wir, ob Sie Ihr Kennzeichen behalten möchten. Mit „Ja, Kennzeichen reservieren“ lassen wir es bei der Zulassungsbehörde reservieren, 6,99 Euro Aufpreis. Die Abmeldung selbst kostet 19,49 Euro Endpreis inklusive amtlicher Gebühr, ohne Termin.
Häufige Fragen
Kann ich mein Kennzeichen bei der Abmeldung behalten?
Ja. Der Halter kann es sich für längstens zwölf Monate reservieren lassen (§ 16 Absatz 1 Satz 5 FZV).
Wie lange bleibt das Kennzeichen reserviert?
Längstens zwölf Monate, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung (§ 16 Absatz 1 Satz 5 FZV).
Kann ich das Kennzeichen auch online reservieren?
Ja. Die Außerbetriebsetzung kann einschließlich der Kennzeichenreservierung internetbasiert beantragt werden (§ 24 Absatz 1 FZV).
Kann ich das Kennzeichen für ein neues Auto behalten?
§ 16 Absatz 1 Satz 5 FZV nennt die Wiederzulassung des abgemeldeten Fahrzeugs. Für ein anderes Fahrzeug gibt es die Wunschkennzeichen-Reservierung.
Was kostet die Kennzeichen-Reservierung bei der Abmeldung?
Bei uns 6,99 Euro Aufpreis zur Abmeldung für 19,49 Euro Endpreis inklusive amtlicher Gebühr.
Abmelden und Kennzeichen reservieren
Wir melden Ihr Fahrzeug ohne Termin ab und lassen auf Wunsch Ihr Kennzeichen reservieren. Abmeldung 19,49 € Endpreis inklusive amtlicher Gebühr.