Auto abmelden bei Verschrottung
Kfz-Abmeldung online: 19,49 € Gesamtpreis, 16,19 € Servicegebühr + 3,30 € amtliche Gebühr. Abmeldung starten
Wer ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e, zum Beispiel einen Pkw, einer anerkannten Verwertungsstelle überlässt, muss es unter Vorlage des Verwertungsnachweises unverzüglich außer Betrieb setzen lassen. So steht es in § 17 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die Pflicht trifft den bisherigen Halter oder Eigentümer.
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Kurz erklärt
Ja, ein verschrottetes Auto lässt sich online abmelden. Statt den Verwertungsnachweis vorzulegen, werden sein Ausstellungsdatum und die Betriebsnummer des Demontagebetriebs erfasst (§ 24 Absatz 3 FZV). Zusätzlich sind die Sicherheitscodes von Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II nötig, und beide Dokumente müssen danach unverzüglich an die Zulassungsbehörde gesendet werden.
Was das Gesetz bei der Verschrottung verlangt
Nach § 17 Absatz 1 FZV sind es zwei Schritte. Erstens: Das Fahrzeug wird unter Vorlage des Verwertungsnachweises bei der zuständigen Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt. Zweitens: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) werden der Zulassungsbehörde unverzüglich nach der Verwertung übergeben. Die Behörde zieht beide Dokumente ein und vernichtet sie.
Quelle: § 17 FZV, Verwertungsnachweis (gesetze-im-internet.de)
Online abmelden mit Verwertungsnachweis: diese Angaben werden erfasst
Die Außerbetriebsetzung kann auch in Verbindung mit § 17 internetbasiert beantragt werden (§ 24 Absatz 1 FZV). Erfasst werden das Kennzeichen, die Sicherheitscodes der beiden Stempelplaketten und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 24 Absatz 2 FZV). Für die Verschrottung kommen drei Angaben hinzu (§ 24 Absatz 3 FZV): das Datum der Ausstellung des Verwertungsnachweises, die Betriebsnummer des inländischen Demontagebetriebes und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II. Anschließend sind Teil I und Teil II unverzüglich an die Zulassungsbehörde zu senden.
Sicherheitscodes: wo sie stehen und wie man sie freilegt
Quelle: § 24 FZV, Antrag auf Außerbetriebsetzung (gesetze-im-internet.de)
Erst abmelden oder erst verschrotten?
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt beide Fälle. § 16 FZV regelt die Abmeldung auf Antrag des Halters und knüpft sie an keinen bestimmten Anlass. § 17 Absatz 1 FZV greift, sobald das Fahrzeug einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen worden ist: Dann ist es unter Vorlage des Verwertungsnachweises unverzüglich außer Betrieb setzen zu lassen.
Was passiert, wenn die Abmeldung ausbleibt
Kommt der bisherige Halter oder Eigentümer seinen Pflichten nicht nach, bietet die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage auf. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeuges, die Behörde teilt das dem bisherigen Halter oder Eigentümer mit (§ 17 Absatz 3 FZV).
Verschrottung im Ausland
Bleibt das Fahrzeug zur Entsorgung in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat, gilt dasselbe mit dem dort ausgestellten Verwertungsnachweis (§ 17 Absatz 2 FZV); online wird dann statt der Betriebsnummer der Staat erfasst, in dem die Verwertungsanlage ihren Sitz hat (§ 24 Absatz 3 FZV). Bleibt es zur Entsorgung in einem Drittstaat, müssen Halter und Eigentümer das unverzüglich gegenüber der Zulassungsbehörde erklären und das Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen (§ 17 Absatz 4 FZV).
So läuft die Abmeldung bei uns
Im Auftrag wählen Sie unter „Art der Außerbetriebsetzung“ die Option „Verwertung (Verschrottung)“ und tragen die Betriebsnummer des Verwerters und das Ausstellungsdatum des Verwertungsnachweises ein. Dazu brauchen wir das Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die Sicherheitscodes beider Stempelplaketten und den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I. 19,49 Euro Endpreis inklusive amtlicher Gebühr, ohne Termin. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II senden Sie danach selbst an Ihre Zulassungsbehörde.
Häufige Fragen
Kann ich ein verschrottetes Auto online abmelden?
Ja. Die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist auch mit Verwertungsnachweis möglich (§ 24 Absatz 1 und 3 FZV).
Welche Angaben aus dem Verwertungsnachweis werden gebraucht?
Das Datum der Ausstellung und die Betriebsnummer des inländischen Demontagebetriebes (§ 24 Absatz 3 FZV).
Was passiert mit Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
Beide sind unverzüglich an die Zulassungsbehörde zu senden. Die Behörde zieht sie ein und vernichtet sie (§ 17 Absatz 1, § 24 Absatz 3 FZV).
Was passiert, wenn ich das verschrottete Auto nicht abmelde?
Die Zulassungsbehörde bietet die Zulassungsbescheinigung mit einer Frist von vier Wochen auf. Läuft die Frist erfolglos ab, endet die Zulassung (§ 17 Absatz 3 FZV).
Was kostet die Abmeldung bei Verschrottung?
Bei uns 19,49 Euro Endpreis inklusive amtlicher Gebühr.
Verwertungsnachweis liegt vor? Jetzt online abmelden
Mit Verwertungsnachweis, Fahrzeugschein und Kennzeichen melden wir Ihr Fahrzeug ohne Termin ab, 19,49 € Endpreis inklusive amtlicher Gebühr.