Wechselkennzeichen: Voraussetzungen, Fahrzeugklassen und Abmeldung
Mit einem Wechselkennzeichen fahren zwei Fahrzeuge desselben Halters unter einem gemeinsamen Kennzeichen. Gefahren werden darf immer nur das Fahrzeug, an dem das vollständige Kennzeichen steckt. Grundlage ist § 9 Absatz 2 FZV.
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Was ist ein Wechselkennzeichen?
Ein Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Kennzeichenteil für beide Fahrzeuge und einem fahrzeugbezogenen Teil, der fest an jedem Fahrzeug bleibt. Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer sind bis auf die letzte Ziffer gleich; die letzte Ziffer steht auf dem fahrzeugbezogenen Teil.
Quelle: § 9 FZV, Zuteilung von Kennzeichen (gesetze-im-internet.de)
Wechselkennzeichen: Voraussetzungen
- Beide Fahrzeuge sind auf denselben Halter zugelassen.
- Beide gehören zur gleichen Fahrzeugklasse: M1 (Pkw und Wohnmobile mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz), L (Krafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge) oder O1 (Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse).
- An beiden Fahrzeugen passen Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessungen.
Ein Pkw und ein Motorrad passen deshalb nicht zusammen, zwei Pkw, ein Pkw und ein Wohnmobil der Klasse M1 oder zwei Motorräder dagegen schon.
Wechselkennzeichen für Motorrad und Auto
Für zwei Motorräder ist ein Wechselkennzeichen möglich, weil beide zur Klasse L gehören. Ein Auto und ein Motorrad können sich kein Wechselkennzeichen teilen, denn das verlangt dieselbe Fahrzeugklasse.
Welche Regeln gelten im Alltag?
Das Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Auf öffentlichen Straßen darf ein Fahrzeug nur fahren oder abgestellt werden, wenn das Wechselkennzeichen an ihm vollständig angebracht ist. Das zweite Fahrzeug braucht einen Stellplatz außerhalb öffentlicher Straßen.
Quelle: § 9 Absatz 2 FZV
Wechselkennzeichen mit Saison- oder E-Kennzeichen?
Ein Wechselkennzeichen darf nicht als Saisonkennzeichen, rotes Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden. Ein E-Kennzeichen ist dagegen möglich; das E steht dann auf dem fahrzeugbezogenen Teil.
Fahrzeug mit Wechselkennzeichen abmelden
Ein Fahrzeug mit Wechselkennzeichen lässt sich online abmelden. Bleibt kein weiteres Fahrzeug unter dem Wechselkennzeichen zugelassen, wird zusätzlich der Sicherheitscode der Plakette auf dem gemeinsamen Kennzeichenteil erfasst.
Häufige Fragen
Was ist ein Wechselkennzeichen?
Ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge desselben Halters aus der gleichen Fahrzeugklasse. Der gemeinsame Teil wird umgesteckt, gefahren wird immer nur das Fahrzeug mit dem vollständigen Kennzeichen (§ 9 Absatz 2 FZV).
Kann ich ein Wechselkennzeichen für Auto und Motorrad bekommen?
Nein. Beide Fahrzeuge müssen zur gleichen Fahrzeugklasse gehören, ein Pkw ist M1, ein Motorrad L.
Gibt es ein Wechselkennzeichen als Saisonkennzeichen?
Nein. Nach § 9 Absatz 2 FZV darf ein Wechselkennzeichen nicht als Saisonkennzeichen ausgeführt werden.
Darf das zweite Fahrzeug an der Straße parken?
Nein. Abstellen auf öffentlichen Straßen ist nur mit vollständig angebrachtem Wechselkennzeichen erlaubt.