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E-Kennzeichen: Vorteile, Voraussetzungen und Antrag

Wer ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybrid zulässt, kann ein E-Kennzeichen wählen.

Zuletzt aktualisiert:

Kurz erklärt

Das E-Kennzeichen ist ein normales Kfz-Kennzeichen mit dem Buchstaben E am Ende.

  • Es wird auf Antrag für reine Elektroautos, Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybride zugeteilt, die höchstens 50 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren.
  • Es ist keine Pflicht.
  • Städte und Gemeinden können Fahrzeugen mit E-Kennzeichen Vorteile einräumen, etwa beim Parken oder auf Busspuren.
  • Beantragt wird es bei der Zulassung, auch online über uns.

Was ist ein E-Kennzeichen?

Das E-Kennzeichen ist das Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge.

  • Es sieht aus wie jedes andere Nummernschild, trägt aber hinter der Erkennungsnummer den Buchstaben E.
  • Eingeführt wurde das Sonderkennzeichen 2015 mit dem Elektromobilitätsgesetz.
  • Die Zulassungsbehörde vermerkt das E auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
  • Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) regelt auch den Zweck: Bevorrechtigungen im Straßenverkehr dürfen nur Fahrzeuge erhalten, die deutlich sichtbar gekennzeichnet sind.
  • Bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen ist diese Kennzeichnung das E auf dem Kennzeichen.

E-Kennzeichen Voraussetzungen: Wer bekommt es?

Ein E-Kennzeichen wird nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes zugeteilt. Das sind die folgenden drei Gruppen. Für welche Fahrzeugklassen das Gesetz gilt, zeigt die Tabelle darunter.

  • reine Batterieelektrofahrzeuge, also E-Autos, die ausschließlich elektrisch fahren,
  • Brennstoffzellenfahrzeuge, zum Beispiel mit Wasserstoff,
  • von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride), wenn sie die Grenzwerte unten einhalten.
FahrzeugklasseBeispiele
M1Personenkraftwagen
N1Lieferwagen und leichte Lastkraftwagen
N2soweit das Fahrzeug mit der Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden darf
L3e, L4e, L5e, L7eMotorräder sowie drei- und vierrädrige Leichtfahrzeuge

Ein Hybrid ohne Stecker, der seine Batterie nur beim Fahren lädt, ist kein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug und bekommt kein E-Kennzeichen.

E-Kennzeichen für Hybrid und Plug-in-Hybrid

Für Plug-in-Hybride gilt eine von zwei Bedingungen: Das Fahrzeug stößt höchstens 50 Gramm Kohlendioxid je gefahrenen Kilometer aus, oder seine Reichweite beträgt rein elektrisch mindestens 40 Kilometer.

  • Maßgeblich ist die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers, das CoC-Papier.
  • Fehlt sie, kann der Nachweis auch in anderer geeigneter Weise erbracht werden.
  • Bis Ende 2017 genügten 30 Kilometer.
  • Fahrzeuge, die diese ältere Anforderung erfüllen, dürfen die Bevorrechtigungen weiter erhalten.

Ist das E-Kennzeichen Pflicht?

Nein. Das E-Kennzeichen wird nur auf Antrag zugeteilt, es ist freiwillig. Ein Elektroauto darf auch mit einem Kennzeichen ohne E fahren. Dann fehlt aber die Kennzeichnung, an die das Elektromobilitätsgesetz die Vorteile knüpft. Der Oberbergische Kreis weist darauf hin, dass Sie den Wunsch vor der Zulassung nennen müssen.

E-Kennzeichen Vorteile: Parken, Busspur und Zufahrt

Das Gesetz zählt auf, welche Bevorrechtigungen möglich sind. Ob und wo diese Privilegien gelten, entscheidet jede Kommune selbst. Die Regelungen sind deshalb in den Städten verschieden, und ob sich das E-Kennzeichen lohnt, hängt davon ab, was Ihre Stadt E-Autos erlaubt.

  • Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen, zum Beispiel auf eigens ausgewiesenen Parkplätzen,
  • Nutzung von Straßen oder Fahrstreifen für besondere Zwecke, etwa Busspuren,
  • Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen und Durchfahrtsverboten,
  • ermäßigte Parkgebühren oder kostenloses Parken, in manchen Städten auch beim Laden an Ladesäulen.

E-Kennzeichen und Umweltplakette

Ein Fahrzeug mit E-Kennzeichen darf auch ohne Umweltplakette in eine Umweltzone fahren. Die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge nimmt Kraftfahrzeuge mit der Kennzeichnung nach § 11 FZV ausdrücklich von den Verkehrsverboten aus. Ein Elektroauto ohne E-Kennzeichen fällt nicht unter diese Ausnahme. Es braucht dort weiterhin die grüne Plakette.

Quelle: 35. BImSchV, Anhang 3 Nummer 11: Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht (gesetze-im-internet.de)

E-Kennzeichen und Kfz-Steuer

Das E-Kennzeichen ändert nichts an der Kfz-Steuer.

  • Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge hängt am Fahrzeug, nicht am Kennzeichen.
  • Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind zehn Jahre ab der Erstzulassung befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Bei einem Halterwechsel geht die restliche Befreiung auf den neuen Halter über.
  • Plug-in-Hybride sind nicht befreit.

Wie lange ist das E-Kennzeichen gültig?

Das E-Kennzeichen wird nicht befristet zugeteilt.

  • Es bleibt am Fahrzeug, solange dieses zugelassen ist.
  • Befristet ist das Gesetz hinter den Vorteilen: In der am 10. Oktober 2026 abgerufenen Fassung tritt das Elektromobilitätsgesetz mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
  • Was danach für Parken und Busspuren gilt, ergibt sich aus der dann geltenden Rechtslage und den Regeln Ihrer Kommune.

Quelle: § 8 EmoG, Inkrafttreten, Außerkrafttreten (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 10. Oktober 2026)

Was kostet ein E-Kennzeichen?

Für das E selbst gibt es bei der Zulassung keine eigene Gebühr, es fallen die Kosten des jeweiligen Zulassungsvorgangs an.

  • Bei der Zulassung: die üblichen Gebühren der Zulassungsbehörde und die Kennzeichenschilder.
  • Nachträglich: Das BayernPortal nennt Kosten von etwa 30 Euro, dazu kommen neue Schilder.
  • Wunschkennzeichen: Reservierung und Zuteilung kosten zusätzlich.
  • Über uns: Zulassung mit E-Kennzeichen ab 89,99 € Gesamtpreis. Die Kennzeichenschilder kommen hinzu.

Kfz-Zulassung: alle Kosten im Überblick

Quelle: BayernPortal, Kraftfahrzeugkennzeichen: Beantragung eines E-Kennzeichens (abgerufen am 10. Oktober 2026)

E-Kennzeichen beantragen: Unterlagen und Ablauf

Das E-Kennzeichen können Sie bei der Neuzulassung und bei jeder Umschreibung des Fahrzeugs beantragen. Zusätzlich zu den Unterlagen der Zulassung ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt. Bei reinen Elektrofahrzeugen ergibt sich die Antriebsart aus der Zulassungsbescheinigung. Sie benötigen:

  • Nachweis der Voraussetzungen: EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), Datenbestätigung des Herstellers oder die Fahrzeugpapiere,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei Neufahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II oder das CoC-Papier,
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung,
  • Personalausweis oder Reisepass und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
  1. Über uns, ohne Termin bei der Zulassungsstelle: Auftrag starten und die Art wählen, Neuzulassung, Wiederzulassung oder Halterwechsel.
  2. Bei der Frage nach dem Kennzeichen ein neues Kennzeichen wählen, als Zufallsnummer oder als Wunschkennzeichen.
  3. Die Schilder bei uns mitbestellen. Danach fragen wir die Schildart: Wählen Sie „E-Kennzeichen (Elektro)“.
  4. Daten prüfen und bezahlen. Wir reichen den Antrag in Ihrem Auftrag ein, die Schilder kommen per Post.

Unterlagen für die Kfz-Zulassung

E-Kennzeichen nachträglich beantragen

Ein E-Kennzeichen lässt sich auch nachträglich zuteilen, wenn das Fahrzeug schon zugelassen ist.

  • Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Wohnsitzes.
  • Sie brauchen neue Kennzeichenschilder mit dem E, und die Behörde trägt den Buchstaben in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ein.
  • Der Kreis Coesfeld nennt als Unterlagen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, das BayernPortal Kosten von etwa 30 Euro.
  • Die nachträgliche Umstellung bieten wir nicht als eigenen Auftrag an.

E-Kennzeichen als Wunschkennzeichen

Ein Wunschkennzeichen ist auch mit E möglich.

  • Das E lässt sich nicht mitreservieren, es zählt aber als eine Stelle.
  • Planen Sie deshalb einen Buchstaben oder eine Ziffer weniger ein.
  • Der Oberbergische Kreis nennt ein Beispiel: Passt sonst GM-AB 1234 auf das Schild, reservieren Sie für das E-Kennzeichen GM-A 1234 oder GM-AB 123.

Quelle: Oberbergischer Kreis, Kfz: E-Kennzeichen (abgerufen am 10. Oktober 2026)

E-Kennzeichen als Saisonkennzeichen oder Wechselkennzeichen

Das E-Kennzeichen kann auch als Saisonkennzeichen oder als Wechselkennzeichen zugeteilt werden. Beim Wechselkennzeichen steht das E auf dem fahrzeugbezogenen Teil. In unserem Auftrag wählen Sie eine Schildart. Eine Kombination beantragen Sie direkt bei Ihrer Zulassungsbehörde.

Saisonkennzeichen: Zeitraum, Kosten und Antrag

Häufige Fragen

Ist ein E-Kennzeichen Pflicht für Elektroautos?

Nein. Es wird nur auf Antrag zugeteilt. Ohne E-Kennzeichen entfallen aber die Bevorrechtigungen, die Kommunen nach dem Elektromobilitätsgesetz gewähren können.

Bekommt mein Plug-in-Hybrid ein E-Kennzeichen?

Ja, wenn er höchstens 50 Gramm CO2 je Kilometer ausstößt oder mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fährt. Der Nachweis läuft über die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers.

Welche Vorteile hat ein E-Kennzeichen?

Kommunen können Parkplätze, Busspuren, Zufahrten und Parkgebühren für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen freigeben oder ermäßigen. Welche Vorteile gelten, entscheidet jede Stadt selbst.

Dürfen E-Autos auf der Busspur fahren?

Nur dort, wo die Kommune die Busspur für elektrisch betriebene Fahrzeuge freigegeben und entsprechend beschildert hat. Ein allgemeines Recht gibt es nicht.

Ersetzt das E-Kennzeichen die Umweltplakette?

Ja. Fahrzeuge mit der Kennzeichnung nach § 11 FZV sind nach Anhang 3 Nummer 11 der 35. BImSchV auch ohne Plakette von den Verkehrsverboten in Umweltzonen ausgenommen.

Was kostet ein E-Kennzeichen?

Bei der Zulassung fallen die üblichen Gebühren und die Schilder an. Für die nachträgliche Zuteilung nennt das BayernPortal etwa 30 Euro. Über uns kostet die Zulassung mit E-Kennzeichen ab 89,99 €.

Kann ich ein E-Kennzeichen nachträglich beantragen?

Ja, bei Ihrer Zulassungsbehörde. Sie brauchen neue Schilder, und das E wird in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eingetragen.

Spare ich mit dem E-Kennzeichen Kfz-Steuer?

Nein. Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge gilt unabhängig vom Kennzeichen.

Wie lange ist ein E-Kennzeichen gültig?

Unbefristet, solange das Fahrzeug zugelassen ist. Das Elektromobilitätsgesetz selbst tritt in der am 10. Oktober 2026 abgerufenen Fassung mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Gibt es ein E-Kennzeichen für Motorrad und Roller?

Ja, für elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e, also Motorräder sowie drei- und vierrädrige Leichtfahrzeuge.

Lohnt sich ein E-Kennzeichen?

Das hängt von Ihrer Stadt ab. Wo E-Autos kostenlos parken oder Busspuren nutzen dürfen, bringt es Vorteile. Die Umweltplakette ersetzt es überall.

Kann ich ein E-Kennzeichen online beantragen?

Ja, zusammen mit der Zulassung. In unserem Auftrag wählen Sie die Schildart E-Kennzeichen (Elektro).

Zulassung mit E-Kennzeichen online beauftragen

Wählen Sie im Auftrag die Schildart „E-Kennzeichen (Elektro)“. Wir reichen die Zulassung in Ihrem Auftrag ein, ohne Termin und ohne Behördengang. Anmeldung ab 89,99 €.

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Die Übermittlung an die Zulassungsbehörde erfolgt über unseren Partner Sunstone UG, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registriert.