Wohnmobil anmelden, ummelden und abmelden: was anders ist als beim Pkw
Ein Wohnmobil steht oft monatelang und fährt nur in der Reisezeit. Deshalb stellen sich bei der Zulassung andere Fragen als beim Alltagsauto: Was kostet die Steuer, lohnt ein Saisonkennzeichen, gehört die Gasprüfung zur Zulassung? Dieser Ratgeber beantwortet sie mit den amtlichen Quellen.
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Kurz erklärt
§ 6 FZV regelt den Antrag auf Zulassung für jedes Fahrzeug, ein eigenes Verfahren für Wohnmobile gibt es dort nicht.
- Anders als beim Pkw ist vor allem die Kfz-Steuer: Sie bemisst sich beim Wohnmobil nach dem zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen (§ 8 Nummer 1a KraftStG).
- Hinzu kommt die Prüfung der Flüssiggasanlage, die der Halter nach § 60 StVZO alle 24 Monate durchführen lassen muss.
- Abmelden lässt sich ein Wohnmobil online mit den Sicherheitscodes.
Welche Unterlagen brauche ich für die Zulassung eines Wohnmobils?
Dieselben wie für jedes andere Fahrzeug. Die Verordnung und die Behörden nennen:
- Die Halterdaten: bei natürlichen Personen unter anderem Name, Geburtsdatum und Anschrift (§ 6 Absatz 1 FZV), nachgewiesen durch Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II; ist sie noch nicht vorhanden, wird ihre Ausfertigung beantragt (§ 6 Absatz 3 FZV).
- Bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs mit EU-Typgenehmigung die Übereinstimmungsbescheinigung (§ 6 Absatz 4 FZV).
- Den Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung über die eVB-Nummer.
- Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer.
- Bei einem gebrauchten Fahrzeug die Zulassungsbescheinigung Teil I und den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung.
Gasprüfung: Pflicht für den Halter
Die Flüssiggasanlage eines Wohnmobils muss der Halter auf eigene Kosten prüfen lassen: vor der erstmaligen Inbetriebnahme, vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen und danach wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten.
- Das regelt § 60 StVZO für Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 Kilogramm je Stunde, die nicht dem Antrieb dienen; Maßstab ist das Arbeitsblatt DVGW G 607. Die Vorschrift richtet sich an den Halter.
- In der Aufzählung der Nachweise, die § 6 FZV für den Antrag auf Zulassung verlangt, wird die Gasprüfung nicht genannt.
Saisonkennzeichen für das Wohnmobil
Auf Antrag wird einem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt.
- Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen, er muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate umfassen.
- Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder in Betrieb gesetzt noch abgestellt werden (§ 10 Absatz 3 FZV).
- Die Steuerpflicht dauert bei einem Saisonkennzeichen, solange das Kennzeichen geführt werden darf, mindestens jedoch einen Monat (§ 5 Absatz 1 Nummer 5 KraftStG).
Zeitraum, Kosten und Antrag im Einzelnen: Saisonkennzeichen beantragen.
Wie wird die Kfz-Steuer für ein Wohnmobil berechnet?
Anders als beim Pkw nicht nach Hubraum und Kohlendioxidemissionen, sondern nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen (§ 8 Nummer 1a KraftStG). Der Zoll nennt Steuersätze von 10 bis 40 Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht, abhängig von der Schadstoffklasse:
| Schadstoffklasse | Steuersatz je angefangene 200 kg Gesamtgewicht |
|---|---|
| S 4 und besser | bis 2.000 kg: 16 Euro, darüber: 10 Euro, insgesamt höchstens 800 Euro |
| S 3 oder S 2 | bis 2.000 kg: 24 Euro, darüber: 10 Euro, insgesamt höchstens 1.000 Euro |
| Übrige Wohnmobile | bis 2.000 kg: 40 Euro, über 2.000 bis 5.000 kg: 10 Euro, über 5.000 bis 12.000 kg: 15 Euro, über 12.000 kg: 25 Euro |
Die Kfz-Steuer ziehen nicht wir ein, sondern der Zoll.
Im Winter abmelden oder Saisonkennzeichen?
Beide Wege beenden die Steuerpflicht für die Standzeit.
- Bei der Abmeldung dauert sie, solange das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat (§ 5 Absatz 1 Nummer 1 KraftStG); für die nächste Reisezeit ist eine Wiederzulassung nötig.
- Beim Saisonkennzeichen steht der Betriebszeitraum auf dem Kennzeichen und in den Fahrzeugpapieren.
- Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder in Betrieb gesetzt noch abgestellt werden (§ 10 Absatz 3 FZV).
Wohnmobil online anmelden oder abmelden: geht das?
Ja, unter denselben Voraussetzungen wie beim Pkw, die Vorschriften sprechen allgemein von einem Fahrzeug.
- Für die Abmeldung ersetzen das Kennzeichen, die Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I die Vorlage von Papieren und Schildern (§ 24 Absatz 2 FZV).
- Für Zulassung und Umschreibung muss der Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II über deren Sicherheitscodes nachgewiesen werden; auch ein Saisonkennzeichen lässt sich elektronisch beantragen (§ 26 Absatz 1 FZV).
- Bei uns kostet die Abmeldung 19,49 Euro, die Anmeldung ab 89,99 Euro.
Wo die Codes stehen und wie man sie freilegt: Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein und Kennzeichen.
Wohnmobil ummelden nach Kauf oder Umzug
Nach einem Kauf hat der Erwerber unverzüglich bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten mitzuteilen, eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (§ 15 Absatz 5 FZV). Wer mit dem Wohnmobil in einen anderen Zulassungsbezirk zieht, beantragt dort unverzüglich ein neues Kennzeichen oder teilt mit, dass das bisherige weitergeführt werden soll (§ 15 Absatz 4 FZV).
Auto online ummelden über zulassungsautomat.de
Quelle: § 15 FZV, Mitteilungspflichten bei Änderungen (gesetze-im-internet.de)
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich, um ein Wohnmobil anzumelden?
Dieselben wie beim Pkw: Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II, eVB-Nummer und SEPA-Lastschriftmandat, bei einem gebrauchten Fahrzeug außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil I und den Nachweis der Hauptuntersuchung.
Brauche ich die Gasprüfung für die Zulassung?
§ 6 FZV nennt die Gasprüfung nicht unter den Nachweisen für den Zulassungsantrag. Die Pflicht trifft den Halter nach § 60 StVZO: Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme und danach alle 24 Monate.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein Wohnmobil?
Sie richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse. Der Zoll nennt 10 bis 40 Euro je angefangene 200 Kilogramm; ab Schadstoffklasse S 4 sind es insgesamt höchstens 800 Euro im Jahr.
Gibt es ein Saisonkennzeichen für Wohnmobile?
Ja. Die Verordnung spricht allgemein von einem Fahrzeug. Der Betriebszeitraum umfasst mindestens zwei und höchstens elf volle Monate (§ 10 Absatz 3 FZV).
Kann ich mein Wohnmobil online abmelden?
Ja, wenn die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Stempelplaketten vorhanden sind (§ 24 FZV). Bei uns kostet die Abmeldung 19,49 €.
Darf ein Wohnmobil mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison auf der Straße stehen?
Nein. Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder in Betrieb gesetzt noch abgestellt werden (§ 10 Absatz 3 FZV).
Wohnmobil online abmelden
Kennzeichen und Sicherheitscodes eingeben, die Bestätigung kommt per E-Mail. Abmeldung 19,49 €.
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