Auto stilllegen: vorübergehend abmelden
Kfz-Abmeldung online: 19,49 € Gesamtpreis, 16,19 € Servicegebühr + 3,30 € amtliche Gebühr. Abmeldung starten
Wer sein Auto eine Zeit lang nicht fährt, spricht von Stilllegen oder vom vorübergehenden Abmelden. Im Text der Fahrzeug-Zulassungsverordnung kommen die Wörter Stilllegung und Abmeldung nicht vor. Geregelt ist die Außerbetriebsetzung und danach die Wiederzulassung.
Zuletzt aktualisiert:
Kurz erklärt
Stilllegen und abmelden ist dasselbe. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) kennt dafür nur einen Begriff: die Außerbetriebsetzung (§ 16 FZV). Sie lässt sich online beantragen (§ 24 Absatz 1 FZV). Das Kennzeichen kann für höchstens zwölf Monate reserviert werden, und das Fahrzeug kann später wieder zugelassen werden.
Stilllegen oder abmelden: gibt es einen Unterschied?
Nein. § 16 FZV regelt die Außerbetriebsetzung und unterscheidet nicht zwischen einer vorübergehenden und einer endgültigen. Wer sein Auto stilllegt oder abmeldet, beantragt dasselbe. Etwas anderes ist die Zwangsstilllegung: Dort setzt die Behörde das Fahrzeug außer Betrieb.
Zwangsstilllegung: Auto von Amts wegen abgemeldet
Quelle: § 16 FZV, Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung (gesetze-im-internet.de)
Online stilllegen: diese Angaben werden erfasst
Die Außerbetriebsetzung kann internetbasiert beantragt werden (§ 24 Absatz 1 FZV). Erfasst werden das Kennzeichen, die Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 24 Absatz 2 FZV). Auf die Identifizierung des Antragstellers wird verzichtet, sobald diese Codes erfasst sind (§ 24 Absatz 4 FZV).
Sicherheitscodes: wo sie stehen und wie man sie freilegt
Quelle: § 24 FZV, Antrag auf Außerbetriebsetzung (gesetze-im-internet.de)
Wie lange kann ein Auto stillgelegt bleiben?
Eine Höchstdauer nennt § 16 FZV nicht. Zwei Fristen zählen: Das Kennzeichen lässt sich längstens zwölf Monate reservieren, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung (§ 16 Absatz 1 Satz 5 FZV). Die internetbasierte Wiederzulassung setzt voraus, dass das Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt war (§ 29 Absatz 2 FZV).
Quelle: § 29 FZV, Internetbasierte Wiederzulassung (gesetze-im-internet.de)
Wieder anmelden nach der Stilllegung
Für die Wiederzulassung sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorzulegen. Bei einer Wiederzulassung auf denselben Halter ist Teil II nicht erforderlich, sofern das bisherige Kennzeichen beibehalten wird. Vor der Wiederzulassung ist eine Hauptuntersuchung nötig, wenn in der Zwischenzeit eine fällig gewesen wäre (§ 16 Absatz 2 FZV).
Jedes Jahr dieselbe Pause? Das Saisonkennzeichen
Auf Antrag wird einem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt. Der Betriebszeitraum umfasst mindestens zwei und höchstens elf volle Monate. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder in Betrieb gesetzt noch abgestellt werden (§ 10 Absatz 3 FZV).
Quelle: § 10 FZV, Besondere Kennzeichen (gesetze-im-internet.de)
So läuft die Stilllegung bei uns
Den Auftrag erteilen Sie online. Sie geben das Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Sicherheitscodes ein, wir reichen die Außerbetriebsetzung bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein. Auf Wunsch lassen wir Ihr Kennzeichen reservieren, 6,99 Euro Aufpreis. Die Bestätigung kommt per E-Mail. Die Abmeldung selbst kostet 19,49 Euro Endpreis inklusive amtlicher Gebühr, ohne Termin.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen stilllegen und abmelden?
Keiner. Beides meint die Außerbetriebsetzung nach § 16 FZV. Die Verordnung unterscheidet nicht zwischen vorübergehend und endgültig.
Kann ich mein Auto online stilllegen?
Ja. Die Außerbetriebsetzung kann internetbasiert beantragt werden (§ 24 Absatz 1 FZV).
Wie lange kann ein Auto stillgelegt sein?
Eine Höchstdauer nennt § 16 FZV nicht. Das Kennzeichen bleibt höchstens zwölf Monate reserviert (§ 16 Absatz 1 Satz 5 FZV); die Online-Wiederzulassung ist bis sieben Jahre nach der Außerbetriebsetzung möglich (§ 29 Absatz 2 FZV).
Brauche ich TÜV, um ein stillgelegtes Auto wieder anzumelden?
Eine Hauptuntersuchung ist vor der Wiederzulassung nötig, wenn in der Zwischenzeit eine fällig gewesen wäre (§ 16 Absatz 2 FZV).
Was kostet es, ein Auto stillzulegen?
Bei uns 19,49 Euro Endpreis inklusive amtlicher Gebühr, derselbe Preis wie bei jeder Online-Abmeldung.
Auto jetzt online stilllegen
Mit Kennzeichen und Sicherheitscodes setzen wir Ihr Fahrzeug ohne Termin außer Betrieb, 19,49 € Endpreis inklusive amtlicher Gebühr.
Verwandte Ratgeber
- Auto abmelden: Anleitung, Unterlagen und Ablauf
- Auto abmelden Kosten und Gebühren 2026: Was kostet die Abmeldung?
- Zwangsstilllegung: Auto von Amts wegen abgemeldet, so bekommen Sie es wieder auf die Straße
- Sicherheitscodes bei i-Kfz: Wo sie stehen und wie man sie richtig freilegt
- Auto abmelden ohne Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief