Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen: Wartezeit, Termin und Adresse
Seit dem 09.10.2026 fragen wir das Terminportal der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen regelmäßig ab. Bei der letzten Prüfung am 10.10.2026, 11:30 Uhr war kein buchbarer Termin sichtbar. Der Median von 4 Tagen stammt aus Messungen bis zum 09.10.2026 (letzte vier Wochen der Messreihe) und beschreibt nicht die aktuelle Lage.
Letzte Messung mit buchbarem Termin: | Letzte Prüfung ohne buchbaren Termin:
Aktuelle Wartezeit bei der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen
Kein buchbarer Termin bei der letzten Prüfung
Bei der letzten Prüfung am 10.10.2026, 11:30 Uhr war kein buchbarer Termin sichtbar.
Der Median von 4 Tagen stammt aus Messungen bis zum 09.10.2026 (letzte vier Wochen der Messreihe) und beschreibt nicht die aktuelle Lage. Den bundesweiten Vergleich finden Sie im Wartezeiten-Index.
Wartezeit bei der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen Woche für Woche
Grundlage für Garmisch-Partenkirchen sind 243 Abfragen vom 19.07.2026 bis 10.10.2026, 10:46 Uhr, gemessen als Abstand bis zum nächsten buchbaren Termin für einen Zulassungstermin, nicht als Dauer der Zulassung: eine davon fand an einem Tag einen regulär buchbaren Termin, 240 fanden keinen buchbaren Termin und 2 waren nicht auswertbar. So messen wir
| Woche | Abfragen | Median regulär | Spanne regulär (Tage) | Abfragen mit kurzfristigem Termin (je Abfrage gezählt) |
|---|---|---|---|---|
| KW 29 (19.07.) | 5 | kein verwertbarer Wert | 0 | |
| KW 30 (20.07. bis 26.07.) | 20 | kein verwertbarer Wert | 0 | |
| KW 31 (27.07. bis 02.08.) | 21 | kein verwertbarer Wert | 0 | |
| KW 32 (03.08. bis 09.08.) | 21 | kein verwertbarer Wert | 0 | |
| KW 33 (10.08. bis 16.08.) | 21 | kein verwertbarer Wert | 0 | |
| KW 34 (17.08. bis 23.08.) | 21 | kein verwertbarer Wert | 0 | |
| KW 35 (24.08. bis 30.08.) | 21 | kein verwertbarer Wert | 0 | |
| KW 36 (31.08. bis 06.09.) | 21 | kein verwertbarer Wert | 0 | |
| KW 37 (07.09. bis 13.09.) | 21 | kein verwertbarer Wert | 0 | |
| KW 38 (14.09. bis 20.09.) | 21 | kein verwertbarer Wert | 0 | |
| KW 39 (21.09. bis 27.09.) | 21 | kein verwertbarer Wert | 0 | |
| KW 40 (28.09. bis 04.10.) | 21 | kein verwertbarer Wert | 0 | |
| KW 41 (05.10. bis 10.10.) laufend | 8 | 4 Tage (1 Wert) | 4 | 0 |
Adresse und Kontakt der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen
Zuständig ist Landratsamt Garmisch-Partenkirchen. Die Zulassungsstelle befindet sich in der Partenkirchner Str. 52, 82490 Farchant. Telefonisch erreichen Sie die Behörde unter 08821-751-356. Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Seite der Behörde, da sie sich kurzfristig ändern können.
Die Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen gibt Kennzeichen mit dem Kürzel GAP aus. Termine vor Ort in Garmisch-Partenkirchen vergibt die Behörde über SmartCX.
Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen vor Ort oder online über Zulassungsautomat
Beides führt zu derselben zuständigen Stelle. Der Unterschied liegt im Weg dorthin: vor Ort mit gebuchtem Termin, online ohne Termin und ohne Fahrt.
Für die Abmeldung reichen die Sicherheitscodes der Fahrzeugpapiere; ein Personalausweis mit Online-Funktion wird bei uns nicht benötigt (§ 24 Absatz 4 FZV).
Auto bei der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen abmelden
Wir melden Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen online ab, 19,49 € Endpreis, ohne Termin.
Vor Ort bei der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Partenkirchner Str. 52, 82490 Farchant. Bei unserer letzten Prüfung war kein Termin buchbar. Die Behörde hat 2,10 € für die Außerbetriebsetzung veröffentlicht.
Termin bei der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen buchen
Online über Zulassungsautomat, ohne Termin
19,49 € Endpreis mit amtlicher Gebühr; Sicherheitscodes eingeben, Bestätigung per E-Mail.
Abmelden lässt sich ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen auch im amtlichen i-Kfz-Portal der Behörde selbst (Stand 03.08.2026). i-Kfz-Portal der Behörde.
Sicherheitscode freilegen: so geht es
- Fahrzeugschein: Sicherheitscode auf der Rückseite, unter Rubbelfeld oder Aufkleber.
- Kennzeichen: Sicherheitscode unter der Stempelplakette, drei Zeichen.
- Erst kurz vor der Abmeldung freilegen, danach ist das Kennzeichen ungültig.
Sicherheitscodes: wo sie stehen und wie man sie richtig freilegt
Häufig gestellte Fragen zur Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen
Wie lange wartet man aktuell auf einen Termin bei der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen?
Bei der letzten Prüfung am 10.10.2026, 11:30 Uhr war kein buchbarer Termin sichtbar. Der Median von 4 Tagen stammt aus Messungen bis zum 09.10.2026 (letzte vier Wochen der Messreihe) und beschreibt nicht die aktuelle Lage. Wir messen weiter; sobald wieder ein Termin frei ist, steht der Wert hier.
Muss ich für eine Kfz-Zulassung persönlich zur Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen?
Nicht zwingend. Zuständig bleibt Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, ob Sie selbst in Farchant vorsprechen oder den Vorgang online einreichen. Der Weg über einen Zulassungsdienst spart den Termin und die Fahrt; die Entscheidung trifft dieselbe Behörde.
Welche Zulassungsstelle ist für die Abmeldung meines Autos zuständig, Garmisch-Partenkirchen oder eine andere?
Die Zulassungsbehörde Ihres Wohnorts (§ 75 Absatz 2 FZV); dort wird die Außerbetriebsetzung nach § 16 Absatz 1 FZV beantragt. Für Fahrzeuge mit dem Kennzeichen GAP ist das in der Regel die Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen.
Was kostet die Abmeldung bei der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen?
Vor Ort 2,10 € laut Behörde, plus Termin und Weg. Über uns 19,49 € Endpreis inklusive amtlicher Gebühr.
Ich habe mein Auto verkauft. Muss ich es bei der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen abmelden?
Am besten vor der Übergabe abmelden. Sonst den Halterwechsel der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen unverzüglich mitteilen (§ 15 Absatz 5 FZV).
Jetzt online zulassen, ohne Termin bei der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen.
Mit Zulassungsautomat brauchen Sie keinen Termin. Sie starten online und wir übernehmen den Weg zur Zulassungsstelle.
Was möchten Sie online erledigen?
Wir sind ein privater Dienstleister und nicht die Zulassungsbehörde. Es besteht keine Verbindung zu den genannten Ämtern; maßgeblich ist ausschließlich das jeweilige amtliche Portal.