Anhänger online abmelden: Pkw-Anhänger und Wohnwagen
Kfz-Abmeldung online: 19,49 € Gesamtpreis, 16,19 € Servicegebühr + 3,30 € amtliche Gebühr. Abmeldung starten
Die Abmeldung heißt amtlich Außerbetriebsetzung. § 24 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erlaubt den Online-Antrag für ein zugelassenes Fahrzeug und für ein zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist. Das gilt für den Pkw-Anhänger genauso wie für den Wohnwagen.
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Kurz erklärt
Ja.
- Anhänger und Wohnwagen lassen sich online abmelden wie ein Auto.
- Sie führen nur ein Kennzeichen an der Rückseite (§ 12 Absatz 5 FZV), deshalb brauchen Sie einen Plakettencode statt zwei, dazu den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 24 Absatz 2 FZV).
- Bei uns kostet die Abmeldung 19,49 € inkl. amtlicher Gebühr.
Anhänger abmelden: Was brauche ich?
Am Schalter legen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden das Anhängerverzeichnis, und das abgestempelte Kennzeichenschild zur Entstempelung vor (§ 16 Absatz 1 FZV). Online ersetzen drei Angaben die Vorlage von Fahrzeugschein und Kennzeichenschild (§ 24 Absatz 2 FZV):
- das Kennzeichen
- den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- den Sicherheitscode unter der Stempelplakette des Kennzeichenschilds
Ein Kennzeichen, ein Plakettencode
Kennzeichen müssen an der Vorderseite und an der Rückseite eines Kraftfahrzeugs angebracht sein, bei einem Anhänger genügt die Rückseite (§ 12 Absatz 5 FZV).
- Wo nur ein Schild ist, gibt es nur eine Stempelplakette.
- Im Auftrag setzen Sie beim Plakettencode das Häkchen „Mein Fahrzeug hat nur ein Kennzeichen“, dann fragen wir nur einen Code ab.
Quelle: § 12 FZV, Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (gesetze-im-internet.de)
Wohnwagen online abmelden
Ein Anhänger ist nach § 2 FZV ein zum Anhängen an ein Kraftfahrzeug bestimmtes und geeignetes Fahrzeug, das gilt auch für den Wohnwagen: ein Kennzeichen, eine Stempelplakette, eine Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Die Abmeldung läuft deshalb genauso wie beim Pkw-Anhänger.
- Ein Wohnmobil ist dagegen ein Kraftfahrzeug mit Kennzeichen vorn und hinten und wird wie ein Auto abgemeldet, mit zwei Plakettencodes.
Zulassungsfreie Anhänger mit eigenem Kennzeichen
Einige Anhänger brauchen keine Zulassung, etwa Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder von Tieren für Sportzwecke (§ 3 Absatz 3 FZV).
- Ist ihnen ein Kennzeichen zugeteilt, wird am Schalter der Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens oder die Zulassungsbescheinigung Teil I vorgelegt (§ 16 Absatz 1 FZV).
- Online geht die Abmeldung, wenn eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode vorliegt (§ 24 Absatz 2 FZV).
Was kostet es, einen Anhänger abzumelden?
Bei uns 19,49 Euro Endpreis inklusive amtlicher Gebühr, derselbe Preis wie beim Auto. Wer selbst abmeldet, zahlt die Gebühr der Zulassungsbehörde; die Sätze am Schalter und online stehen in unserem Kostenratgeber.
Was kostet Auto abmelden? Gebühren der Zulassungsbehörden im Überblick
Fahrzeugschein oder Kennzeichen fehlen
Ohne den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I oder der Stempelplakette ist keine Online-Abmeldung möglich (§ 24 Absatz 2 FZV). Was dann gilt, steht im Ratgeber zur Abmeldung ohne Fahrzeugschein.
So läuft die Abmeldung bei uns
Im Auftrag geben Sie das Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Plakettencode ein. 19,49 Euro Endpreis inklusive amtlicher Gebühr, ohne Termin, derselbe Preis wie beim Auto.
Häufige Fragen
Kann ich einen Anhänger online abmelden?
Ja. Der Online-Antrag gilt für zugelassene Fahrzeuge und für zulassungsfreie Fahrzeuge, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist (§ 24 Absatz 1 FZV).
Kann ich einen Wohnwagen online abmelden?
Ja, wie jeden anderen Anhänger: mit dem Kennzeichen, dem Code der einen Stempelplakette und dem Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 24 Absatz 2 FZV).
Wie viele Sicherheitscodes brauche ich beim Anhänger?
Zwei: den Code der einen Stempelplakette und den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I. Ein Anhänger führt nur ein Kennzeichen an der Rückseite (§ 12 Absatz 5 FZV).
Was brauche ich, um einen Anhänger am Schalter abzumelden?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden das Anhängerverzeichnis, und das abgestempelte Kennzeichenschild (§ 16 Absatz 1 FZV).
Was kostet es, einen Anhänger abzumelden?
Bei uns 19,49 Euro Endpreis inklusive amtlicher Gebühr, derselbe Preis wie beim Auto.
Anhänger oder Wohnwagen jetzt online abmelden
Mit Kennzeichen, Plakettencode und Fahrzeugschein melden wir Ihr Fahrzeug ohne Termin ab, 19,49 € Endpreis inklusive amtlicher Gebühr.
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