Kfz-Steuer Bankverbindung ändern: Konto und IBAN beim Zoll mitteilen
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Kurz erklärt
Eine neue Bankverbindung für die Kfz-Steuer teilen Sie dem zuständigen Hauptzollamt mit, nicht der Zulassungsstelle. Das geht online im Zoll-Portal unter „Bankdaten verwalten“ und „SEPA-Mandat ändern“ oder schriftlich, zum Beispiel per Post oder Telefax, mit Kennzeichen, Kraftfahrzeugsteuernummer und der neuen IBAN.
Wie ändere ich die Bankverbindung für die Kfz-Steuer?
Der Zoll nennt zwei Wege. Beide gehen an das zuständige Hauptzollamt:
| Weg | Was Sie brauchen |
|---|---|
| Online im Zoll-Portal: „Bankdaten verwalten“, dann „SEPA-Mandat ändern“ | Anmeldung im Portal, Kennzeichen, Kraftfahrzeugsteuernummer, neue IBAN |
| Schriftlich oder in Textform, zum Beispiel per Post oder Telefax | Kennzeichen, Kraftfahrzeugsteuernummer, IBAN des Zahlers, gezeichnet vom Girokontoinhaber |
Quelle: Zoll-Portal, SEPA-Mandat ändern
Was muss in der schriftlichen Mitteilung stehen?
Für den schriftlichen Weg reichen die Angaben, die der Zoll verlangt. Ein Beispiel zum Abschreiben:
- Betreff: Änderung der Bankverbindung für die Kraftfahrzeugsteuer
- Kennzeichen: …
- Kraftfahrzeugsteuernummer: …
- Neue IBAN des Zahlers: …
- Ort, Datum und Unterschrift des Girokontoinhabers
Geht das für mehrere Fahrzeuge auf einmal?
Ja. Im Zoll-Portal können Sie die Änderung für ein bis fünf Fahrzeuge gleichzeitig mitteilen. Bei einem Konto in der Schweiz, in Monaco oder in San Marino ist zusätzlich die BIC erforderlich. Von einer einfachen E-Mail rät der Zoll ab, weil sie von Unbefugten gelesen werden kann.
Was gilt, wenn jemand anderes zahlt?
Ändert sich die Person des Zahlers, reicht eine Änderungsmitteilung nicht. Dann ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat erforderlich, online im Zoll-Portal über „SEPA-Mandat neu erteilen“ oder mit dem Formular 032021. Bankverbindungen außerhalb des SEPA-Raums können nicht verwendet werden.
Mehr dazu: SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer: Formular 032021.
Und eine neue Anschrift?
Änderungen Ihrer Daten als Halter, etwa eine neue Anschrift, zeigen Sie nicht beim Zoll an, sondern bei der Zulassungsbehörde.
Mehr dazu: Auto ummelden nach Umzug.
Häufige Fragen
Wo ändere ich die Bankverbindung für die Kfz-Steuer?
Beim zuständigen Hauptzollamt, online im Zoll-Portal unter „SEPA-Mandat ändern“ oder schriftlich. Die Zulassungsstelle ist dafür nicht zuständig.
Welche Angaben brauche ich?
Kennzeichen, Kraftfahrzeugsteuernummer und die neue IBAN; schriftlich unterschreibt der Girokontoinhaber.
Kann ich die neue IBAN per E-Mail schicken?
Davon rät der Zoll ab, weil eine einfache E-Mail von Unbefugten gelesen werden kann.
Was, wenn eine andere Person zahlt?
Dann ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat nötig, im Zoll-Portal oder mit dem Formular 032021.
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