Auto ummelden nach Umzug: Frist, Unterlagen und Kosten
Auto ummelden online: Gesamtpreis ab 89,99 € inkl. amtlicher Gebühren
Ummelden nach dem Umzug heißt amtlich: die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) unterscheidet zwei Fälle: den Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks und den Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk.
Zuletzt aktualisiert:
Kurz erklärt
Ja. Nach einem Umzug muss der Halter die neue Anschrift unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen (§ 15 Absatz 1 FZV). Wer in einen anderen Zulassungsbezirk zieht, kann ein neues Kennzeichen beantragen oder das bisherige weiterführen (§ 15 Absatz 4 FZV). Die amtliche Gebühr beträgt online 9,90 € mit dem bisherigen und 12,10 € mit neuem Kennzeichen, bei der Zulassungsstelle 23,60 € und 27,10 €. Wer die Mitteilung versäumt, zahlt laut Bußgeldkatalog 15 €.
Muss ich mein Auto nach dem Umzug ummelden?
Ja. Änderungen der Angaben zum Halter sind der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 FZV). Dazu gehört die Anschrift. Eine Frist in Tagen nennt die Vorschrift nicht, sie verlangt die Mitteilung unverzüglich.
Quelle: § 15 FZV, Mitteilungspflichten bei Änderungen (gesetze-im-internet.de)
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk: zwei Wege
Verlegt der Halter seinen Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich eine von zwei Möglichkeiten zu wählen (§ 15 Absatz 4 Satz 1 FZV). Zuständig ist die Zulassungsbehörde des neuen Wohnsitzes.
- Neues Kennzeichen: Er beantragt die Zuteilung eines neuen Kennzeichens, eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und die Änderung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil II.
- Bisheriges Kennzeichen: Er teilt mit, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und legt die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vor.
Kennzeichen behalten nach dem Umzug
Das bisherige Kennzeichen darf nach dem Umzug weitergeführt werden (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 FZV). Die Zulassungsbehörde des neuen Wohnsitzes ändert dann nur die Zulassungsbescheinigung Teil I. Wichtig für später: Wird ein so weitergeführtes Kennzeichen im neuen Zulassungsbezirk außer Betrieb gesetzt, gilt die Reservierung für die Wiederzulassung nicht (§ 16 Absatz 1 Satz 6 FZV).
Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks
Bleibt der Zulassungsbezirk gleich, ändert sich nur die Anschrift. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei alleiniger Änderung der Anschrift nicht vorzulegen (§ 15 Absatz 1 Satz 7 FZV). Der Mitteilungspflicht wird auch genügt, wenn die Änderung über eine Meldebehörde mitgeteilt wird, sofern dort ein solches Verfahren eröffnet ist (§ 15 Absatz 2 FZV). Die internetbasierte Änderung der Anschrift kostet 4,30 € (GebOSt Nr. 225.1).
Welche Unterlagen brauche ich?
Die FZV nennt für die Ummeldung nach dem Umzug diese Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): in jedem Fall (§ 15 Absatz 1 und Absatz 4 FZV).
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt wird, denn dann werden ihre Angaben geändert (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 FZV).
- Bisherige Kennzeichenschilder: bei neuem Kennzeichen zur Entstempelung (§ 15 Absatz 4 Satz 4 FZV).
Auto online ummelden nach dem Umzug
Die Änderung der Zulassung bei einem Wohnsitzwechsel kann internetbasiert beantragt werden, innerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks und in einen anderen (§ 30 Absatz 1 und 3 FZV). Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I wird durch die Erfassung ihres Sicherheitscodes ersetzt. Im Portal der Zulassungsbehörde sind die Nummer der Versicherungsbestätigung und das SEPA-Mandat beim Wohnsitzwechsel nicht erforderlich (§ 30 Absatz 3 FZV). Wird das bisherige Kennzeichen weitergeführt, genügt bis zum Empfang der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I das Mitführen der Zulassungsentscheidung, längstens zehn Tage (§ 30 Absatz 4 Nummer 3 FZV).
Sicherheitscodes: wo sie stehen und wie man sie freilegt
Quelle: § 30 FZV, Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel (gesetze-im-internet.de)
Was kostet die Ummeldung nach dem Umzug?
Die amtlichen Gebühren stehen in der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei einem neuen Kennzeichen kommen die Kennzeichenschilder hinzu, bei einem Wunschkennzeichen 10,20 € Zuschlag.
| Umzug (GebOSt-Nr.) | Zulassungsstelle | Online (i-Kfz) |
|---|---|---|
| Anderer Zulassungsbezirk, Kennzeichen bleibt (Nr. 221.9 / 221.9.1) | 23,60 € | 9,90 € |
| Anderer Zulassungsbezirk, neues Kennzeichen (Nr. 221.2 / 221.2.1) | 27,10 € | 12,10 € |
Abgerufen am 10. Oktober 2026. Der Gesamtbetrag der Behörde kann weitere Posten enthalten.
Was passiert, wenn ich das Auto nicht ummelde?
Wer gegen die Mitteilungspflicht bei einer Wohnsitzänderung verstößt, zahlt nach dem Bußgeldkatalog 15 € (Nr. 180). Die Zulassungsbehörde kann außerdem den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen, bis die Pflicht erfüllt ist (§ 15 Absatz 4 Satz 2 FZV); wer das Betriebsverbot nicht beachtet, zahlt 40 € (Nr. 178a). Kommt der Halter seinen Pflichten trotz Anordnung nicht nach, kann die Behörde die Zulassungsbescheinigung mit einer Frist von vier Wochen aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs (§ 15 Absatz 4 Satz 7 und 8 FZV).
Quelle: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage, Nr. 178a und 180 (gesetze-im-internet.de)
So läuft die Ummeldung bei uns
Im Online-Auftrag wählen Sie „Ich bin umgezogen“ und danach „Ja, andere Stadt / anderer Kreis“. Wir übernehmen die Ummeldung bei der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnsitzes, ohne Termin, ab 89,99 €. Im Auftrag fragen wir dieselben Angaben ab wie bei jeder Ummeldung, darunter die eVB-Nummer Ihrer Versicherung. Alle Posten sehen Sie vor der Zahlung. Einen reinen Adresswechsel innerhalb desselben Zulassungsbezirks bieten wir derzeit nicht an; dafür wenden Sie sich an Ihre Zulassungsstelle.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, mein Auto nach dem Umzug umzumelden?
Die FZV nennt keine Frist in Tagen. Die neue Anschrift ist der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen (§ 15 Absatz 1 und Absatz 4 FZV).
Kann ich mein Kennzeichen nach dem Umzug behalten?
Ja. Der Halter kann der Zulassungsbehörde des neuen Wohnsitzes mitteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll (§ 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 FZV).
Was kostet es, das Auto nach dem Umzug umzumelden?
Mit dem bisherigen Kennzeichen 23,60 € bei der Zulassungsstelle und 9,90 € online, mit neuem Kennzeichen 27,10 € und 12,10 € (GebOSt Nr. 221.9, 221.9.1, 221.2 und 221.2.1).
Welche Strafe droht, wenn ich die Adresse im Fahrzeugschein nicht ändern lasse?
15 € nach Nr. 180 des Bußgeldkatalogs. Untersagt die Behörde den Betrieb des Fahrzeugs und wird das nicht beachtet, sind es 40 € (Nr. 178a).
Muss ich den Fahrzeugbrief vorlegen?
Bei alleiniger Änderung der Anschrift nicht (§ 15 Absatz 1 Satz 7 FZV). Wird nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kennzeichen zugeteilt, werden auch die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil II geändert.
Kann ich die Adresse im Fahrzeugschein online ändern?
Ja. Die Änderung bei einem Wohnsitzwechsel kann internetbasiert beantragt werden (§ 30 Absatz 1 FZV).
Was kostet die Ummeldung nach dem Umzug bei uns?
Ab 89,99 € für die Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk. Alle Posten sehen Sie vor der Zahlung.
Nach dem Umzug online ummelden
Sie sind in eine andere Stadt oder einen anderen Kreis gezogen? Wir übernehmen die Ummeldung ohne Termin, ab 89,99 €.
Verwandte Ratgeber
- Auto online ummelden: Halterwechsel Schritt für Schritt
- Was kostet es, ein Auto anzumelden? Gebühren der Kfz-Zulassung 2026
- Auto abmelden und Kennzeichen behalten
- Sicherheitscodes bei i-Kfz: Wo sie stehen und wie man sie richtig freilegt
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) einfach erklärt
- Auto anmelden: Was brauche ich? Unterlagen für die Kfz-Zulassung