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eVB-Nummer: Was ist das und wo bekomme ich sie?

Ohne eVB-Nummer keine Zulassung: Was hinter den sieben Zeichen steckt, wo Sie sie bekommen und welche Fehler den Antrag stocken lassen.

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Kurz erklärt

Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung: sieben Zeichen aus Buchstaben und Ziffern, mit denen Ihre Kfz-Versicherung der Zulassungsbehörde bestätigt, dass das Fahrzeug versichert ist. Sie bekommen sie kostenlos von Ihrer Versicherung, meist innerhalb von Minuten, und brauchen sie für jede Zulassung und Umschreibung, nicht für die Abmeldung.

Was ist die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung: sieben Zeichen aus Buchstaben und Ziffern, mit denen Ihre Kfz-Versicherung der Zulassungsbehörde bestätigt, dass das Fahrzeug versichert ist.

  • Ohne eVB gibt es keine Zulassung und keine Umschreibung, nur die Abmeldung kommt ohne aus.
  • Das Verfahren gibt es seit 2008, es hat den Versicherungsnachweis auf Papier abgelöst.
  • Die Daten liegen zentral bei einem Dienstleister der Versicherungswirtschaft, und die Zulassungsbehörden rufen sie über das Kraftfahrt-Bundesamt ab: Die Behörde sieht anhand der sieben Zeichen, welcher Versicherer das Fahrzeug versichert und für wen.

Wo bekomme ich die eVB-Nummer?

Sie bekommen die eVB von dem Kfz-Versicherer, bei dem Sie das Fahrzeug versichern wollen: online, telefonisch oder per App, meist innerhalb von Minuten und kostenlos.

  • Der Versicherer stellt sie per E-Mail, per SMS oder per Post bereit.
  • Ohne Versicherungsantrag gibt es keine eVB, denn mit der Nummer sagt der Versicherer den Schutz für das Fahrzeug zu.
  • Sie ist an Sie gebunden, nicht an ein konkretes Kennzeichen.

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Woran Anträge mit der eVB scheitern

Häufige Stolpersteine: Eine eVB fürs falsche Fahrzeugsegment (Pkw statt Motorrad), eine bereits verbrauchte Nummer aus einem früheren Antrag oder Tippfehler bei der Eingabe. Die Behörde gleicht die Nummer elektronisch ab, ein Zeichen falsch und der Antrag stockt.

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Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Eine feste Frist im Gesetz gibt es nicht.

  • Wie lange Ihre eVB gilt, bestimmt der Versicherer, der sie ausstellt.
  • Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer sind es häufig drei bis sechs Monate, der ADAC nennt als Obergrenze 730 Tage.
  • Verbindlich ist der Zeitraum in Ihrer eigenen Bestätigung.
  • Unabhängig von der Frist gilt: Jede eVB lässt sich nur ein einziges Mal verwenden.
  • Ist sie bei einer Zulassung eingesetzt worden, ist sie verbraucht.
  • Frist vor dem Antrag prüfen: Sie steht in der Nachricht, mit der der Versicherer die Nummer geschickt hat.
  • Frist verstrichen: Eine ungenutzte eVB verfällt automatisch. Fordern Sie beim Versicherer eine neue an, auch die ist kostenlos.
  • Zweites Fahrzeug oder spätere Umschreibung: Dafür brauchen Sie jeweils eine neue eVB.

Ab wann besteht Versicherungsschutz? Die vorläufige Deckung

Mit der Versicherungsbestätigung sagt der Versicherer vorläufigen Deckungsschutz zu.

  • Er beginnt mit der Zulassung des Fahrzeugs, bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug mit der Einreichung der Bestätigung bei der Zulassungsstelle, und reicht bis zur Einlösung des Versicherungsscheins, also bis zur Zahlung des ersten Beitrags (§ 9 KfzPflVV).
  • Spätestens wenn der Schutz aus dem eigentlichen Versicherungsvertrag beginnt, endet die vorläufige Deckung (§ 52 VVG).
  • Zwischen Zulassung und erster Rechnung ist das Fahrzeug damit nicht ohne Schutz.
  • Erste Rechnung pünktlich zahlen: Der Versicherer darf sich vorbehalten, dass die vorläufige Deckung rückwirkend entfällt, wenn Sie den Versicherungsschein nicht innerhalb der vereinbarten Frist von mindestens zwei Wochen einlösen und die Verspätung zu vertreten haben. Darüber muss er Sie schriftlich belehren.
  • Doch woanders versichert: Schließen Sie den Hauptvertrag bei einem anderen Versicherer, endet die vorläufige Deckung mit Beginn des neuen Schutzes. Den bisherigen Versicherer müssen Sie darüber unverzüglich informieren.
  • Kein Schutz mehr: Besteht für ein zugelassenes Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung, muss der Halter es unverzüglich außer Betrieb setzen lassen. Erfährt die Zulassungsbehörde davon, setzt sie es selbst außer Betrieb (§ 51 FZV).

Eigene eVB für das Kurzzeitkennzeichen

Auch für Probe- und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen (§ 42 Absatz 1 FZV), und auch hier wird sie per eVB nachgewiesen.

  • Die eVB für eine reguläre Zulassung ist dafür nicht gedacht: Eine Versicherungsbestätigung kann angeben, für welche Kennzeichenarten sie gilt, und nennt beim Kurzzeitkennzeichen ausdrücklich den Gültigkeitszeitraum (§ 49 Absatz 2 FZV).
  • Sagen Sie Ihrem Versicherer deshalb gleich, dass Sie die eVB für ein Kurzzeitkennzeichen brauchen.
  • Laufzeit: Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens fünf Tage plus den Tag der Zuteilung. Der Schutz ist entsprechend befristet, die Bestätigung gilt zugleich als Anzeige über das Ende der Haftung.
  • Kosten: Anders als bei der eVB für die Zulassung zahlen Sie hier für den befristeten Versicherungsschutz. Die Höhe hängt vom Versicherer und vom Umfang ab, manche Versicherer verrechnen den Betrag, wenn Sie das Fahrzeug danach bei ihnen versichern.
  • Danach: Für die reguläre Zulassung des Fahrzeugs brauchen Sie wieder eine eigene, neue eVB.

Kurzzeitkennzeichen: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf

Gebrauchtwagen gekauft: Halterwechsel nur mit eigener eVB

Wechselt der Halter, ist eine neue eVB fällig, das nennen Versicherungswirtschaft und ADAC ausdrücklich.

  • Die Nummer, mit der der Verkäufer das Auto damals zugelassen hat, ist verbraucht.
  • Außerdem nennt jede Bestätigung den Versicherungsnehmer mit Namen und Anschrift (§ 49 Absatz 2 FZV).
  • Für die Umschreibung auf Sie fordern Sie die eVB deshalb bei dem Versicherer an, bei dem Sie das Auto künftig versichern.
  • Halten Sie sie bereit, bevor Sie die Umschreibung beauftragen, zusammen mit beiden Zulassungsbescheinigungen und deren Sicherheitscodes.

Was kostet eine eVB-Nummer?

Die eVB selbst kostet nichts, Sie bekommen sie kostenlos von Ihrem Kfz-Versicherer.

  • Bezahlt wird der Versicherungsschutz, der mit der Zulassung beginnt: Wer anmeldet und die Versicherung später wieder kündigt, zahlt den Beitrag für die Zeit, in der der Schutz bestand.
  • Wer eine eVB anfordert und das Auto am Ende doch nicht zulässt, zahlt nichts.
  • eVB für Zulassung oder Umschreibung: kostenlos.
  • eVB für ein Kurzzeitkennzeichen: Hier zahlen Sie den befristeten Versicherungsschutz.
  • Zulassung: Gebühren der Behörde und Kennzeichen kommen gesondert hinzu. Bei uns kostet die Anmeldung online ab 89,99 €.

Kosten der Kfz-Zulassung im Überblick

Wo steht die eVB-Nummer und wie gebe ich sie ein?

Die Nummer steht in der E-Mail, der SMS oder dem Brief, mit dem Ihr Versicherer sie geschickt hat.

  • Sie hat sieben Zeichen: Die ersten beiden stehen für den Versicherer, die übrigen fünf sind zufällig kombiniert.
  • Im Zulassungsantrag tragen Sie die eVB zusammen mit den Fahrzeugdaten ein, die Behörde ruft damit die hinterlegte Bestätigung ab.
  • Zeichen für Zeichen übernehmen, am besten kopieren, ohne Leerzeichen.
  • Ähnliche Zeichen prüfen: die Ziffer 0 und den Buchstaben O, die Ziffer 1 und den Buchstaben I.
  • Passt die eVB zum Fahrzeug? Eine Bestätigung für einen Pkw gilt nicht für ein Motorrad.
  • Bei uns tragen Sie die eVB im Auftrag ein, wir prüfen die Angaben vor der Einreichung.

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Häufige Fragen

Brauche ich die eVB-Nummer auch für die Abmeldung?

Nein. Die eVB ist nur für Zulassung und Umschreibung nötig; die Abmeldung kommt ohne Versicherungsbestätigung aus.

Wo bekomme ich die eVB-Nummer her?

Direkt von Ihrer Kfz-Versicherung: online, telefonisch oder per App, kostenlos. Sie ist an Sie gebunden, nicht an ein konkretes Kennzeichen.

Warum lehnt die Behörde meine eVB ab?

Meist passt die eVB nicht zum Fahrzeugsegment, etwa Pkw statt Motorrad, oder die Nummer wurde schon in einem früheren Antrag verbraucht oder falsch eingetippt. Die Behörde gleicht sie elektronisch ab, ein Zeichen falsch und der Antrag stockt.

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Das legt der Versicherer fest, eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Häufig sind es drei bis sechs Monate, der genaue Zeitraum steht in Ihrer Bestätigung. Eine ungenutzte eVB verfällt danach automatisch.

Brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine eigene eVB?

Ja. Für das Kurzzeitkennzeichen brauchen Sie eine eVB, die genau dafür ausgestellt ist und den Gültigkeitszeitraum nennt. Der befristete Versicherungsschutz kostet in der Regel einen Beitrag, anders als die eVB für die Zulassung.

Was kostet eine eVB-Nummer?

Nichts. Der Versicherer stellt sie kostenlos aus. Bezahlt wird erst der Versicherungsschutz, der mit der Zulassung beginnt.

Kann ich die eVB des Verkäufers übernehmen?

Nein. Jede eVB lässt sich nur einmal verwenden und nennt den Versicherungsnehmer mit Namen. Für die Umschreibung auf Sie fordern Sie bei Ihrem eigenen Versicherer eine neue eVB an.

Wo finde ich meine eVB-Nummer?

In der E-Mail, der SMS oder dem Brief Ihres Versicherers. Sie besteht aus sieben Buchstaben und Ziffern, die ersten beiden stehen für den Versicherer.

Ab wann bin ich mit der eVB versichert?

Ab der Zulassung des Fahrzeugs. Bis Sie den ersten Beitrag bezahlt haben, gilt vorläufiger Deckungsschutz (§ 9 KfzPflVV).

Kann ich eine eVB zweimal verwenden?

Nein. Jede eVB gilt für genau einen Vorgang. Für ein weiteres Fahrzeug oder eine spätere Umschreibung brauchen Sie eine neue Nummer.

eVB liegt vor? Dann kann es losgehen.

Daten eintragen, eVB-Nummer angeben, Vollmacht digital unterschreiben: Wir prüfen die Angaben vor der Einreichung und übermitteln den Antrag über die offiziellen Schnittstellen.

Den Begriff eVB-Nummer erklärt das Glossar Kfz-Zulassung in wenigen Sätzen.

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Die Übermittlung an die Zulassungsbehörde erfolgt über unseren Partner Sunstone UG, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registriert.