Umweltplakette (Feinstaubplakette): Kosten, Ausgabestellen und was bei Ummeldung gilt
Nach einer Zulassung oder Ummeldung stellt sich oft dieselbe Frage: Gilt die alte Umweltplakette noch, und wo gibt es eine neue?
- Hier steht, wer die Plakette braucht, was die Farbe bedeutet, wer sie ausgibt, was sie kostet und welche Fahrzeuge ohne Plakette fahren dürfen.
- Die Angaben stammen aus der Kennzeichnungsverordnung des Bundes (35. BImSchV), vom Umweltbundesamt und aus den amtlichen Seiten des Landes Berlin.
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Kurz erklärt
Die Umweltplakette, auch Feinstaubplakette genannt, brauchen Sie, um mit Pkw, Lkw oder Bus in eine Umweltzone zu fahren.
- Zugelassen ist dort seit 2012 nur noch die grüne Plakette der Schadstoffgruppe 4. Ausgegeben wird sie von den Zulassungsbehörden und von den Stellen, die für die Abgasuntersuchung anerkannt sind.
- Einen bundesweit einheitlichen Preis gibt es nicht.
- Auf der Plakette steht das Kennzeichen: Ändert es sich bei der Ummeldung, brauchen Sie eine neue.
- Die Fahrt ohne Plakette kostet 100 Euro Bußgeld.
Wer braucht die Umweltplakette und wo?
Umweltzonen sind nach der Beschreibung des Umweltbundesamts Gebiete, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten.
- Betroffen sind Pkw, Lkw und Busse.
- Am Rand der Zone steht das Verkehrszeichen 270.1, ein Zusatzzeichen zeigt die Plakette, mit der die Einfahrt erlaubt ist.
- Seit 2012 ist das in allen bestehenden Umweltzonen die grüne Plakette.
- Die Plakette gilt in jeder Umweltzone in Deutschland, nicht nur in einer Stadt.
- Nach Angaben des Umweltbundesamts (Stand 10. Dezember 2025) gibt es noch 35 Umweltzonen, viele Städte haben ihre Zone bereits aufgehoben.
Rot, gelb, grün: Was die Farbe der Plakette bedeutet
Die Verordnung ordnet Kraftfahrzeuge nach ihren Schadstoffemissionen den Schadstoffgruppen 1 bis 4 zu. Die Plakette trägt die Nummer der Schadstoffgruppe und die passende Farbe:
| Schadstoffgruppe | Plakette |
|---|---|
| 1 | keine Plakette |
| 2 | rot |
| 3 | gelb |
| 4 | grün |
Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor, also Benziner, ordnet Anhang 2 der Verordnung nur der Schadstoffgruppe 1 oder 4 zu.
Schadstoffgruppe: Was im Fahrzeugschein steht
Zu welcher Schadstoffgruppe ein Fahrzeug gehört, wird durch die emissionsbezogene Schlüsselnummer nachgewiesen, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist.
- Das Muster der Zulassungsbescheinigung nennt dafür das Feld 14 mit der Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse und das Feld 14.1 mit dem Code dazu.
- Die Ausgabestelle prüft anhand der Fahrzeugpapiere, welche Plakette das Fahrzeug erhält.
- Das Fahrzeug selbst muss dafür nicht vorgeführt werden, so die Berliner Senatsverwaltung.
Alle Felder des Fahrzeugscheins erklärt: Zulassungsbescheinigung Teil 1
Quellen:
- § 5 der 35. BImSchV, Nachweis der Schadstoffgruppe (gesetze-im-internet.de)
- Anlage 6 FZV, Muster der Zulassungsbescheinigung Teil I mit Definition der Felder (gesetze-im-internet.de)
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin, Fahrzeug und Plakette (abgerufen am 11. Oktober 2026)
Wo bekomme ich die Umweltplakette?
Die Ausgabestellen legt § 4 der Verordnung fest: die Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen sowie die Stellen, die für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannt sind. Die Berliner Senatsverwaltung nennt als Beispiele:
- die Kfz-Zulassungsbehörde
- Abgasuntersuchungsstellen wie TÜV, DEKRA, GTÜ, FSP und KÜS
- Autowerkstätten, die für Abgasuntersuchungen autorisiert sind
Was kostet die Umweltplakette?
Eine einheitliche Gebühr gibt es nicht.
- Weder die Kennzeichnungsverordnung noch eine andere Bundesvorschrift legt den Preis fest, private Ausgabestellen können deshalb frei kalkulieren.
- So erklärt es die Berliner Senatsverwaltung.
- Ein amtliches Beispiel: Das Serviceportal Berlin nennt für die Plakette der Kfz-Zulassungsbehörde mindestens 5,95 Euro je Plakette.
- Fragen Sie den Preis bei der Ausgabestelle Ihrer Wahl vorher an.
- Wir selbst geben keine Umweltplaketten aus.
Neue Plakette nach Ummeldung oder Kennzeichenwechsel?
Die Gültigkeit der Plakette ist nicht befristet.
- Die Ausgabestelle trägt aber das Kennzeichen des Fahrzeugs in das Schriftfeld der Plakette ein.
- Sie brauchen deshalb eine neue Plakette, wenn Sie Ihr Fahrzeug ummelden und sich dabei das Kennzeichen ändert, denn auf der Plakette muss das aktuelle Kennzeichen stehen.
- Bleibt das Kennzeichen bei der Ummeldung dasselbe, stimmt der Eintrag weiterhin.
- Eine neue Plakette ist auch nötig, wenn das eingetragene Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, etwa weil die Farbe verblasst ist.
- Umkleben lässt sich die Plakette nicht: Sie muss so beschaffen sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.
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Elektroauto und E-Kennzeichen: Plakette nötig?
Kraftfahrzeuge mit einem E-Kennzeichen, also der Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, sind nach Anhang 3 Nummer 11 der Verordnung auch ohne Plakette von den Verkehrsverboten ausgenommen.
- Ein Elektroauto ohne E-Kennzeichen fällt nicht unter diese Ausnahme.
- Es erhält die grüne Plakette: Das Serviceportal Berlin zählt Fahrzeuge, die nicht mit einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, zur Schadstoffgruppe 4.
Voraussetzungen und Antrag: E-Kennzeichen
Wer darf ohne Plakette in die Umweltzone?
Anhang 3 der Verordnung nimmt bestimmte Fahrzeuge von den Verkehrsverboten aus, auch wenn sie keine Plakette tragen. Dazu gehören unter anderem:
- zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Oldtimer, die ein Oldtimerkennzeichen führen
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen
- Krankenwagen und Arztwagen mit der Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
- Kraftfahrzeuge, mit denen Personen mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis fahren oder gefahren werden
- Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können
Bußgeld: Was kostet die Fahrt ohne Plakette?
Wer mit einem Kraftfahrzeug trotz des Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen am Verkehr teilnimmt, zahlt nach Nummer 153 des Bußgeldkatalogs 100 Euro.
- Das Umweltbundesamt fasst es so zusammen: Das Fahren ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in einer Umweltzone ist eine Ordnungswidrigkeit.
- Nach Angaben der Berliner Senatsverwaltung gilt das auch für das Parken in der Zone.
Umweltplakette und Zulassung über uns
Wir sind ein privater Zulassungsdienst und keine Behörde.
- Umweltplaketten geben wir nicht aus, das dürfen nur die Ausgabestellen nach § 4 der Verordnung.
- Was wir übernehmen, ist die Zulassung selbst: Anmeldung ab 89,99 €, Halterwechsel ab 89,99 €.
- Ändert sich dabei Ihr Kennzeichen, holen Sie die neue Plakette anschließend bei einer Ausgabestelle.
- Vorzulegen ist dort in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Was Sie für die Zulassung brauchen: Unterlagen für die Kfz-Zulassung
Häufige Fragen
Ist Umweltplakette dasselbe wie Feinstaubplakette?
Ja. Beide Wörter meinen die Plakette nach der 35. BImSchV, die an der Innenseite der Windschutzscheibe klebt.
Brauche ich nach der Ummeldung eine neue Umweltplakette?
Nur wenn sich das Kennzeichen ändert. Auf der Plakette muss das aktuelle Kennzeichen eingetragen sein.
Wo bekomme ich die Umweltplakette?
Bei den Zulassungsbehörden und bei den Stellen, die für die Abgasuntersuchung anerkannt sind, zum Beispiel Prüforganisationen und autorisierte Werkstätten.
Was kostet die Umweltplakette?
Es gibt keine einheitliche Gebühr. Die Kfz-Zulassungsbehörde Berlin nennt mindestens 5,95 Euro je Plakette, private Ausgabestellen kalkulieren frei.
Wie lange gilt die Umweltplakette?
Unbefristet, solange das eingetragene Kennzeichen stimmt und lesbar ist.
Gilt die Plakette in jeder Stadt?
Ja. Die Plaketten gelten nach Angaben des Umweltbundesamts in jeder Umweltzone in Deutschland.
Wo steht die Schadstoffgruppe im Fahrzeugschein?
Maßgeblich ist die emissionsbezogene Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Ausgabestelle liest sie aus den Fahrzeugpapieren ab.
Braucht ein Elektroauto eine Umweltplakette?
Mit E-Kennzeichen nicht, es ist nach Anhang 3 Nummer 11 der 35. BImSchV ausgenommen. Ohne E-Kennzeichen braucht es die grüne Plakette.
Brauchen Motorräder eine Umweltplakette?
Nein. Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sind nach Anhang 3 der 35. BImSchV ausgenommen.
Wie hoch ist das Bußgeld ohne Umweltplakette?
100 Euro nach Nummer 153 des Bußgeldkatalogs.
Kann ich die alte Plakette abziehen und wieder aufkleben?
Nein. Die Plakette ist so beschaffen, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.
Bekomme ich die Umweltplakette bei zulassungsautomat.de?
Nein. Wir übernehmen die Zulassung, die Plakette geben nur die Ausgabestellen aus.
Neues Kennzeichen? Erst ummelden, dann die Plakette.
Halterwechsel oder Umzug beauftragen Sie bei uns online, ohne Termin und ohne Behördengang. Die Umweltplakette holen Sie danach bei einer Ausgabestelle. Halterwechsel ab 89,99 €.
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