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Motorrad, Roller und Anhänger anmelden: Unterlagen, Kosten und Ablauf

Motorrad gekauft, Anhänger geerbt oder den Roller aus dem Winterschlaf geholt: Die Anmeldung läuft fast wie beim Pkw, ein paar Punkte sind aber anders.

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Kurz erklärt

Ein Motorrad anmelden oder einen Anhänger zulassen können Sie wie beim Auto bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts, auch online.

  • Sie brauchen die Zulassungsbescheinigung Teil II oder die CoC-Papiere, eine eVB-Nummer, einen Ausweis, gültige HU und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
  • Motorrad und Anhänger bekommen nur ein Kennzeichen an der Rückseite.
  • Leichtkrafträder bis 125 Kubik sind zulassungsfrei, brauchen aber ein Kennzeichen.
  • Mopeds und Roller bis 45 km/h fahren mit Versicherungskennzeichen.

Motorrad, Roller, Anhänger: Was muss zugelassen werden?

Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur fahren, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Verordnung nimmt einige Fahrzeuge davon aus. Die Übersicht:

FahrzeugZulassungKennzeichen
Motorrad über 125 cm³nötigamtliches Kennzeichen
Leichtkraftrad (125er)zulassungsfreiamtliches Kennzeichen
Moped, Roller bis 45 km/hzulassungsfreiVersicherungskennzeichen
Pkw-Anhänger, Wohnwagennötigamtliches Kennzeichen
Sportanhänger, etwa für Boot oder Pferdzulassungsfreiamtliches Kennzeichen

Zulassungsfrei heißt nicht ohne Papiere: Auch diese Fahrzeuge brauchen eine Betriebserlaubnis oder Genehmigung und eine Haftpflichtversicherung.

Voraussetzungen: Was Sie vor der Anmeldung beachten sollten

Zuständig ist die Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem der Halter seinen Wohnsitz hat. Bevor Sie den Antrag stellen, sollten drei Dinge erledigt sein, sonst wird die Zulassung nicht erteilt:

  • Versicherung abschließen: Die Motorradversicherung oder Anhängerversicherung nennt Ihnen die eVB-Nummer, ohne sie ist keine Zulassung möglich.
  • Hauptuntersuchung prüfen: Bei einem gebrauchten Fahrzeug muss die HU gültig sein.
  • Papiere zusammenstellen: Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil II, muss erst Ersatz beantragt werden.

Geht eine andere Person für Sie zur Zulassungsstelle, braucht sie eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung

Quelle: § 6 FZV, Antrag auf Zulassung (gesetze-im-internet.de)

Motorrad anmelden: Welche Unterlagen brauche ich?

Für Motorrad und Anhänger gelten dieselben Unterlagen wie für die Zulassung eines Autos:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei einem Neufahrzeug die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), wenn das Fahrzeug schon einmal zugelassen war
  • eVB-Nummer der Versicherung als Versicherungsbestätigung
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung bei gebrauchten Fahrzeugen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bisherige Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist

Die vollständige Liste mit allen Sonderfällen: Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Quelle: § 6 FZV, Antrag auf Zulassung (gesetze-im-internet.de)

Anhänger anmelden: die Besonderheiten

Ein Pkw-Anhänger oder Wohnwagen wird wie ein Kraftfahrzeug zugelassen und braucht eine eigene Zulassungsbescheinigung, ein eigenes Kennzeichen und eine eigene Versicherung.

  • Das Kennzeichen sitzt nur an der Rückseite.
  • Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtmasse oder ohne eigene Bremse müssen erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate.
  • Anhänger über 750 Kilogramm bis 3,5 Tonnen müssen alle 24 Monate zur HU.

Kennzeichen für Motorrad und Anhänger

Autos führen ein Kennzeichen vorne und eines hinten.

  • Bei einem Kraftrad und bei einem Anhänger genügt das Kennzeichen an der Rückseite.
  • Sie brauchen also nur ein Schild und nur eine Stempelplakette.
  • Für Motorräder gibt es kleinere, zweizeilige Schilder.
  • Wer nur im Sommer fährt, kann ein Saisonkennzeichen wählen, dann fallen Steuer und Versicherung nur für den Betriebszeitraum an.

Wunschkombination vorab sichern: Kosten der Zulassung und des Wunschkennzeichens

Quelle: § 12 FZV, Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (gesetze-im-internet.de)

Motorradkennzeichen und Anhängerkennzeichen: Größe und Maße

Die Maße der Kennzeichenschilder legt Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung fest. Für Krafträder gibt es eigene, kleinere Schilder, ein Anhänger führt dieselben Größen wie ein Auto:

FahrzeugKennzeichenMaße
MotorradKraftradkennzeichen, zweizeilig180 bis 220 mm breit, 200 mm hoch
Leichtkraftrad, zum Beispiel 125erverkleinertes zweizeiliges Kennzeichenhöchstens 255 mm breit, 130 mm hoch
Anhänger und Wohnwageneinzeilig oder zweizeilighöchstens 520 × 110 mm oder 340 × 200 mm

Das verkleinerte zweizeilige Kennzeichen darf nur für Leichtkrafträder und bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zugeteilt werden, ein größeres Motorrad bekommt es nicht.

Saisonkennzeichen für Motorrad, Roller und Wohnwagen

Viele Motorräder und Wohnwagen stehen im Winter. Auf Antrag teilt die Zulassungsbehörde dafür ein Saisonkennzeichen zu. Das Fahrzeug bleibt dann das ganze Jahr zugelassen, darf aber nur im Betriebszeitraum fahren und auf öffentlichen Straßen stehen. Die wichtigsten Regeln:

  • Der Betriebszeitraum umfasst mindestens zwei und höchstens elf Monate und wird auf volle Monate bemessen.
  • Er steht auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung in Klammern hinter dem Kennzeichen.
  • Die Kfz-Steuer fällt nur für die Zeit an, in der das Kennzeichen geführt werden darf.

Zeitraum, Kosten und Antrag: Saisonkennzeichen

TÜV und Hauptuntersuchung bei der Anmeldung

Ein gebrauchtes Motorrad wird nur mit gültiger Hauptuntersuchung zugelassen. Krafträder müssen alle 24 Monate zur HU. Ist die Frist abgelaufen, lassen Sie die Untersuchung vor der Anmeldung durchführen. Für die Fahrt dorthin gibt es das Kurzzeitkennzeichen. Ein fabrikneues Motorrad braucht bei der ersten Zulassung noch keine HU.

Für die Fahrt zur Prüfstelle: Kurzzeitkennzeichen

Quelle: Anlage VIII StVZO, Untersuchung der Fahrzeuge (gesetze-im-internet.de)

Was kostet es, ein Motorrad oder einen Anhänger anzumelden?

Die Gebühren der Zulassungsbehörde sind dieselben wie beim Auto, dazu kommt ein Kennzeichenschild statt zwei. Über uns kostet die Anmeldung ab 89,99 € Gesamtpreis. Die Kfz-Steuer berechnet sich anders als beim Pkw:

  • Motorrad: 1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum im Jahr
  • Anhänger: 7,46 Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht im Jahr, höchstens 373,24 Euro

Alle Gebühren im Überblick: Was kostet es, ein Auto anzumelden?

Quelle: § 9 KraftStG, Steuersatz (gesetze-im-internet.de)

Motorrad online anmelden: So funktioniert es

Motorräder und zulassungspflichtige Anhänger können internetbasiert zugelassen werden, das Verfahren heißt i-Kfz. Im Portal der Behörde ist dafür zusätzlich eine elektronische Identifizierung erforderlich. Über uns beauftragen Sie die Zulassung ohne diesen Schritt in wenigen Minuten, die Papiere kommen per Post:

  1. Auftrag starten und den Vorgang wählen: Neuzulassung, Wiederzulassung oder Halterwechsel.
  2. eVB-Nummer und Kontaktdaten eintragen.
  3. Kennzeichen wählen und bei den Schildern ein Kennzeichen angeben, wie es für Motorrad und Anhänger gilt.
  4. Halterdaten und IBAN für die Kfz-Steuer eintragen und den Auftrag absenden.
  5. Nach der Zahlung reichen Sie die Fahrzeugdaten und die Sicherheitscodes der Papiere nach, wir stellen den Antrag bei der Zulassungsbehörde.

Sicherheitscodes finden und freilegen

Quelle: § 26 FZV, Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen (gesetze-im-internet.de)

Roller, Moped und 125er anmelden

Für kleine Zweiräder gelten eigene Regeln.

  • Mopeds, Mofas und Roller bis 45 km/h sind zulassungsfrei und fahren mit einem Versicherungskennzeichen, das Sie direkt bei der Versicherung bekommen.
  • Ein Gang zur Zulassungsstelle ist dafür nicht nötig.
  • Leichtkrafträder, also die 125er, sind ebenfalls zulassungsfrei, müssen aber ein amtliches Kennzeichen führen, das die Zulassungsbehörde zuteilt.
  • Wichtig: Der internetbasierte Antrag ist für zulassungsfreie Fahrzeuge ausgeschlossen.
  • Ein Kennzeichen für die 125er beantragen Sie deshalb bei der Zulassungsstelle vor Ort.

E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge

E-Scooter gehören zu den Elektrokleinstfahrzeugen und sind zulassungsfrei. Sie werden nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet, sondern brauchen eine Versicherungsplakette, die es bei der Versicherung gibt. Voraussetzung ist, dass das Modell eine Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr hat. Informationen dazu stehen in den Unterlagen des Herstellers.

Motorrad oder Anhänger ummelden

Nach einem Kauf wird das gebrauchte Motorrad auf den neuen Halter umgeschrieben.

  • Die Ummeldung des Motorrads läuft im Detail wie beim Auto, die Dokumente sind dieselben.
  • Sie brauchen beide Zulassungsbescheinigungen, eine neue eVB-Nummer und die gültige HU.
  • Das bisherige Kennzeichen können Sie behalten oder ein neues wählen.
  • Auch den Halterwechsel beauftragen Sie online, ab 89,99 € Gesamtpreis.

Fahrzeug ummelden: Ablauf und Unterlagen

Versicherung und eVB-Nummer

Ohne Haftpflichtversicherung keine Zulassung. Die Versicherung nennt Ihnen eine eVB-Nummer, mit der die Zulassungsbehörde den Versicherungsschutz elektronisch abruft. Das gilt für das Motorrad genauso wie für den Anhänger, der eine eigene Versicherungsbestätigung braucht.

So bekommen Sie die Nummer: eVB-Nummer beantragen

Quelle: § 6 FZV, Antrag auf Zulassung (gesetze-im-internet.de)

Und wenn die Saison vorbei ist?

Ein Motorrad, das im Winter steht, können Sie abmelden und im Frühjahr wieder zulassen. Die Abmeldung geht online, bei Motorrad und Anhänger mit nur einem Plakettencode.

Motorrad und Anhänger online abmelden

Häufige Fragen

Was brauche ich, um ein Motorrad anzumelden?

Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II oder CoC-Papiere, eVB-Nummer, gültige Hauptuntersuchung bei Gebrauchten und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.

Kann ich ein Motorrad online anmelden?

Ja. Motorräder können internetbasiert zugelassen werden. Über uns beauftragen Sie die Anmeldung ohne Termin.

Was kostet es, ein Motorrad anzumelden?

Es fallen die Gebühren der Zulassungsbehörde und ein Kennzeichenschild an. Über uns kostet die Anmeldung ab 89,99 € Gesamtpreis.

Was brauche ich, um einen Anhänger anzumelden?

Dieselben Unterlagen wie beim Auto: Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II oder CoC-Papiere, eine eVB-Nummer für den Anhänger, gültige HU und ein SEPA-Mandat.

Wie viele Kennzeichen braucht ein Motorrad oder Anhänger?

Eines. Bei Kraftrad und Anhänger genügt das Kennzeichen an der Rückseite.

Muss ein Roller angemeldet werden?

Roller bis 45 km/h nicht. Sie fahren mit einem Versicherungskennzeichen der Versicherung. Größere Roller werden wie ein Motorrad zugelassen.

Muss eine 125er zugelassen werden?

Nein, Leichtkrafträder sind zulassungsfrei. Sie brauchen aber ein amtliches Kennzeichen, das die Zulassungsbehörde vor Ort zuteilt.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein Motorrad?

1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum im Jahr.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für einen Anhänger?

7,46 Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht im Jahr, höchstens 373,24 Euro.

Kann ich einen Anhänger ohne TÜV anmelden?

Ein gebrauchter Anhänger braucht eine gültige Hauptuntersuchung. Kleine Anhänger bis 750 Kilogramm müssen erstmals nach 36 Monaten zur HU.

Wie melde ich ein gebrauchtes Motorrad um?

Mit beiden Zulassungsbescheinigungen, neuer eVB-Nummer und gültiger HU. Den Halterwechsel können Sie online beauftragen.

Muss ich einen E-Scooter anmelden?

Nein. E-Scooter sind zulassungsfrei, sie brauchen eine Versicherungsplakette der Versicherung und eine Betriebserlaubnis.

Braucht ein Anhänger eine eigene Versicherung?

Ein zulassungspflichtiger Anhänger braucht eine eigene Versicherungsbestätigung, also eine eigene eVB-Nummer.

Motorrad oder Anhänger online anmelden

eVB-Nummer eintragen, Kennzeichen wählen, wir reichen die Zulassung in Ihrem Auftrag ein. Ohne Termin und ohne Behördengang. Anmeldung ab 89,99 €.

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Die Übermittlung an die Zulassungsbehörde erfolgt über unseren Partner Sunstone UG, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registriert.